Ausgabe 
24.9.1803
 
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Von natürlichen und künstlichen ver- l bcsserungs-Mitteln der rv Lesen»

(Verfolg.)

Grün gefüttert ist der Klee den Thieren eine angenehme und wohlge, deihliche Speise, die auch @au,fe und , Schweine mit Lust genießen. Nur muß er mit Vorsicht gefüttert werden, und es ist rathsam, denselben auf die Raufe zu legen, daraus das Vieh so viel her- ausziehet, als es mit Gemächlichkeit zerkauen und verdauen kann. Bey dem Hereinbolen des Klees muß man ihn nicht zu dicke und in großen Haufen le- gen, weil er sich sonst leicht erhitzet und Pvn dem Vieh verschmähet wird."

Auch kann man den Klee trocknen und zum herrlichen Winterfutter bcrei- ten , so daß er in Schwaden liegen bleibt, und nur blos zuweilen mit einer Gaffel umgeworfen , oder mit einem Rechen um- gczogen wird. Widrigenfalls würbe man das Beste, nemlich die Blätter, verlie­ren, und nur blos die nackten Stengel übrig behalten. Es gehört ^war meh­rere Zeit zum Trocknen des Kkeeheues, aber man erhalt doch ein weit nahrhaf­teres und ungleich mehr Heu, als vom gewöhnlichen Gra>e.

Es gievt noch andere künstliche Wie­sen, die bey uns noch nicht so sehr be­kannt sind, nemlich die mit der gewöbn- lichen Brenueffe! angelegten Wiesen Cs kann dazu ein jedes unnützes und das schlechteste Erdreich angewendet werden, und aus diesem Grunde könnten die wil­desten Erdstriche, wo sich nichts als Heide findet, in fruchtbare ergiebige Fluren cherrlich umgeschaffen werden, wenn mau die Nessel dahin pflanzte.

Ferner findet sich auch eine Verschie­denheit der Wiesen in Ansehung der Rechte, dre dem Jnnhaber an derselben

zusiehelk. Einige sind erbekaene Wiesen, daran der Besitzer ein völliges Eiaen- thumsrecht hat, und davon er nur einen geringen Grundzins entrichtet. Dies ist die vortheilbafteste und sicherste Art des Besitzes. Dagegen g-ebt es andere^ die so wie andere Grundstücke ihren Besitz- rw nur unter gewissen Bedingungen und aus einem Vertrage zugehöreu, damit er nicht nach Bel-eben schalten und walten kann, und die er auch nicht ohne die Einw lli- gung eines andern veräussern darf. Da­hin geboren: Lehne, Erbenzir.sgüter, Meierguter, Erbpachte, Pachtungen u. dgl. Aus dieser Abhängigkeit et tflebct dann auch die Verschiedenheit der büraer- lichen Lasten und Abgaben, die auf ei­nem solchen Grundstücke ruhen und jähr­lich davon abgeführet werden n-üssen, die oftmals nur sehr geringe sind, bey veränderten Umständen aber und beson­ders in Krieges-Zeiten oftmals zu sol­che,i Summen hinauf steigen, daß bei- Besitzer solcher Wiesen sie gerne UNI den halben Werth weqgeben würde.

(Der Vcrfrlg künftig.)

Ediktalvorladung.

Da es um den Paisiv Stand des Johannes Martini von Leihgestern fest- zusttzen, nvthig bemnden worden, des­sen sitmmtliche sowohl bekannte als un­bekannte Gläubiger ihre Forderungen gehörig liqmdiren zu lassen, auch zwi­schen denselben und den Scl)uldner die Gute zu versuchen; als werden sammt- siche ivwohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Martini edi- ctaliter hiermit vorgeladen, um

Montag den sötcn Sept. a. curr. vor unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich des VeriuchS der Güte, im Nichr-

erfchet-