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Von natürlichen und künstlichen ver- l bcsserungs-Mitteln der rv Lesen»
(Verfolg.)
Grün gefüttert ist der Klee den Thieren eine angenehme und wohlge, deihliche Speise, die auch @au,fe und , Schweine mit Lust genießen. Nur muß er mit Vorsicht gefüttert werden, und es ist rathsam, denselben auf die Raufe zu legen, daraus das Vieh so viel her- ausziehet, als es mit Gemächlichkeit zerkauen und verdauen kann. Bey dem Hereinbolen des Klees muß man ihn nicht zu dicke und in großen Haufen le- gen, weil er sich sonst leicht erhitzet und Pvn dem Vieh verschmähet wird."
Auch kann man den Klee trocknen und zum herrlichen Winterfutter bcrei- ten , so daß er in Schwaden liegen bleibt, und nur blos zuweilen mit einer Gaffel umgeworfen , oder mit einem Rechen um- gczogen wird. Widrigenfalls würbe man das Beste, nemlich die Blätter, verlieren, und nur blos die nackten Stengel übrig behalten. Es gehört ^war mehrere Zeit zum Trocknen des Kkeeheues, aber man erhalt doch ein weit nahrhafteres und ungleich mehr Heu, als vom gewöhnlichen Gra>e.
Es gievt noch andere künstliche Wiesen, die bey uns noch nicht so sehr bekannt sind, nemlich die mit der gewöbn- lichen Brenueffe! angelegten Wiesen Cs kann dazu ein jedes unnützes und das schlechteste Erdreich angewendet werden, und aus diesem Grunde könnten die wildesten Erdstriche, wo sich nichts als Heide findet, in fruchtbare ergiebige Fluren cherrlich umgeschaffen werden, wenn mau die Nessel dahin pflanzte.
Ferner findet sich auch eine Verschiedenheit der Wiesen in Ansehung der Rechte, dre dem Jnnhaber an derselben
zusiehelk. Einige sind erbekaene Wiesen, daran der Besitzer ein völliges Eiaen- thumsrecht hat, und davon er nur einen geringen Grundzins entrichtet. Dies ist die vortheilbafteste und sicherste Art des Besitzes. Dagegen g-ebt es andere^ die so wie andere Grundstücke ihren Besitz- rw nur unter gewissen Bedingungen und aus einem Vertrage zugehöreu, damit er nicht nach Bel-eben schalten und walten kann, und die er auch nicht ohne die Einw lli- gung eines andern veräussern darf. Dahin geboren: Lehne, Erbenzir.sgüter, Meierguter, Erbpachte, Pachtungen u. dgl. Aus dieser Abhängigkeit et tflebct dann auch die Verschiedenheit der büraer- lichen Lasten und Abgaben, die auf einem solchen Grundstücke ruhen und jährlich davon abgeführet werden n-üssen, die oftmals nur sehr geringe sind, bey veränderten Umständen aber und besonders in Krieges-Zeiten oftmals zu solche,i Summen hinauf steigen, daß bei- Besitzer solcher Wiesen sie gerne UNI den halben Werth weqgeben würde.
(Der Vcrfrlg künftig.)
Ediktalvorladung.
Da es um den Paisiv Stand des Johannes Martini von Leihgestern fest- zusttzen, nvthig bemnden worden, dessen sitmmtliche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger ihre Forderungen gehörig liqmdiren zu lassen, auch zwischen denselben und den Scl)uldner die Gute zu versuchen; als werden sammt- siche ivwohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Martini edi- ctaliter hiermit vorgeladen, um
Montag den sötcn Sept. a. curr. vor unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich des VeriuchS der Güte, im Nichr-
erfchet-


