Ediktalvorladung.
Nachdeme auf das Crlaßgesuch des Christoph Streitschmidk zu Haußen von höheren Orten verordnet worden, daß ein Versuch gemacht werden sollte, ob sämmtliche Glaubigepdeffelbenzum Nachlaß zu bewegen seyen ; als werden sämmt- liche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Reitschmidts hiermit edlÄaliter vorgeladen, um Freitag den ?8tenNov. d. I. vor nnterzeich- rietem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, und sich des Versuchs der Güte^ gegenfalls aberwei- rerer rechtlicher Verordnungen zu gewärtigen. Signatum Langgöns den raten Letbr. igo?.
Fürst!. Hessisches Justizamt.
C. G. v. Zangen,
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Bekanntmachungen.
i) Es ist neuerdings wahrzunshmen gewesen , daß gegen die bestehende bekannte ältere Verordnungen der Wezka- rer Stadtbote Pausch, der Bote von Lich und der von Laubach, welche beide lez- tete durch hiesige Stadt nach Wezlar gehen , wie auch der Kriegs - Cassendiencr Wagnerallhier, Briefe, GeldcrundPaquers von den hiesigen Kaufleuten, Buchhändlern und Honoratioren ernsammeln, und solche mit nach Wezlar, um sie all- Dorten auf die Kaiserliche Reichspost ab- Kugeben, und refpedtive mir nach Darm- staht nehmen.
Da nun dieses zu gegründeten Beschwerden der dahiesigen Post Anlaß gehen muß, und nicht nachgesehen werden kann; so wird auf einaelangte höhere Verfügung die vorliegende ältere Fürst!. Verordnung aufs neue eingefchärft, und hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß Niemand, wer es auch seye, deuvorge-
dachten, wie auch allen Nebenboten Briefe, Gelder und Paquets, leztere unter 20 Pfund nach Wezlar und dem Kriegs-Caffendiener nach Darmstadt oder an andere Orte auf seiner Route mitgeben solle, unter der Verwarnung, daß diejenige, welche hiergegen handeln, sich der Consiscation der Gelder und Pa- guets, so wie der Annullirung der Briefe ohnfehlbar zu gewärtigen haben.
Giessen den i2teu Octbr. 1803. Fürst!. Hess. Oberamt das.
2) Dienstags den iten November soll auf dahiesigem Rathhaus Morgens iolU)r, bas von dem verstorbenen Burger und Weisgerber, Konrad Ehristovh Löber, hinterlassene Wohnhaus an der Stadt-Bache, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verftri, ehen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. *■""
Giessen den itzten Octbr. 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das. N a y ß.
3) Mittwochen den 2ten Nov. Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus das von dem verstorbenen Burger und Schuhmacher, Daniel Best, hinterlassene Wohnhaus samt Zugehör auf dem Kircher,platz , öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden. Liebhaber dazu können sich alsdann daselbst einfinden , und die weitern Bedingungen ver- nehmett. Giessen den rgten Oct. 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
4) Donnerstags den gten Novmbr. Morgens 10. Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, das von dem verstorbenen Burger und Schneider, Georg Kühn, hinterlassene Wohnhaus in der Schloß-


