Ausgabe 
22.10.1803
 
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Ediktalvorladung.

Nachdeme auf das Crlaßgesuch des Christoph Streitschmidk zu Haußen von höheren Orten verordnet worden, daß ein Versuch gemacht werden sollte, ob sämmtliche Glaubigepdeffelbenzum Nach­laß zu bewegen seyen ; als werden sämmt- liche sowohl bekannte als unbekannte Gläubiger des gedachten Reitschmidts hiermit edlÄaliter vorgeladen, um Frei­tag den ?8tenNov. d. I. vor nnterzeich- rietem Amt zu erscheinen, ihre Forde­rungen richtig zu stellen, und sich des Versuchs der Güte^ gegenfalls aberwei- rerer rechtlicher Verordnungen zu gewär­tigen. Signatum Langgöns den raten Letbr. igo?.

Fürst!. Hessisches Justizamt.

C. G. v. Zangen,

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Bekanntmachungen.

i) Es ist neuerdings wahrzunshmen gewesen , daß gegen die bestehende be­kannte ältere Verordnungen der Wezka- rer Stadtbote Pausch, der Bote von Lich und der von Laubach, welche beide lez- tete durch hiesige Stadt nach Wezlar ge­hen , wie auch der Kriegs - Cassendiencr Wagnerallhier, Briefe, GeldcrundPa­quers von den hiesigen Kaufleuten, Buch­händlern und Honoratioren ernsammeln, und solche mit nach Wezlar, um sie all- Dorten auf die Kaiserliche Reichspost ab- Kugeben, und refpedtive mir nach Darm- staht nehmen.

Da nun dieses zu gegründeten Be­schwerden der dahiesigen Post Anlaß ge­hen muß, und nicht nachgesehen werden kann; so wird auf einaelangte höhere Verfügung die vorliegende ältere Fürst!. Verordnung aufs neue eingefchärft, und hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß Niemand, wer es auch seye, deuvorge-

dachten, wie auch allen Nebenboten Briefe, Gelder und Paquets, leztere unter 20 Pfund nach Wezlar und dem Kriegs-Caffendiener nach Darmstadt oder an andere Orte auf seiner Route mitge­ben solle, unter der Verwarnung, daß diejenige, welche hiergegen handeln, sich der Consiscation der Gelder und Pa- guets, so wie der Annullirung der Briefe ohnfehlbar zu gewärtigen haben.

Giessen den i2teu Octbr. 1803. Fürst!. Hess. Oberamt das.

2) Dienstags den iten November soll auf dahiesigem Rathhaus Morgens iolU)r, bas von dem verstorbenen Bur­ger und Weisgerber, Konrad Ehristovh Löber, hinterlassene Wohnhaus an der Stadt-Bache, öffentlich an den Meist­bietenden gegen baare Zahlung verftri, ehen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. *""

Giessen den itzten Octbr. 1803.

Fürst!. Hess. Oberamt das. N a y ß.

3) Mittwochen den 2ten Nov. Mor­gens io Uhr, soll auf dahiesigem Rath- Haus das von dem verstorbenen Burger und Schuhmacher, Daniel Best, hinter­lassene Wohnhaus samt Zugehör auf dem Kircher,platz , öffentlich an den Meistbie­tenden verstrichen werden. Liebhaber dazu können sich alsdann daselbst einfin­den , und die weitern Bedingungen ver- nehmett. Giessen den rgten Oct. 1803.

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

4) Donnerstags den gten Novmbr. Morgens 10. Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus, das von dem verstorbenen Burger und Schneider, Georg Kühn, hinterlassene Wohnhaus in der Schloß-