Ausgabe 
14.5.1803
 
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Edikta lvvrladungen.

r) Der Geme.udsmann Wilhelm Gefach zu FellingShaussen hat eine sol­che Schuldenlast contrahiret, daß dessen Vermögen zu deren Tilgung nicht anrei­chend ist, und dahero der förmliche Con- «urs erkannt werden müssen.« Da nun Termin ad Hqmdandtun auf

Dienstags den s^ten May anberaumt worden, so werden alle die- jenige, welche an ersagtem Gerlach eiue Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Ober? amt alSdann Vormittags 8 Uhr zu er« scheinen, ihre Forderungen anzügeben und liquidiren , auch nach Befinden de priorltate zu certiren, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich in dem anberaumten Termin nicht ein­enden, nachmals nicht gehört, und von dem ConcurS ausgeschlossen zu werden, sich ohnfehlbar zu gewärtigen haben.

Giessen den i^ten April 1803.

Fürst!. Hess. Oberamt das.

2) Da der Gemekndsmann Johan­nes Gros zu Fellingsimuffen eine sein Vermögen übersteigende Schuldenlast con- trahiret, und daher der förmliche Con- cursprozeß erkannt werden müssen; sa werden alle die, welche an denselben eine gegründete Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Oberamt in dem ad liquidandum auf

Mittwoch den 2?ten May anberaumten Termin Vormittags 8 Uhr zu erscheinen, ihre Forderungen anzuge­hen und zu liquidiren, auch nach Befin- tcji über die Priorität zu handlen, un­ter der Bedeutung, daß die Aussenblei­bende nachher nicht weiter werden gehö­ret, sondern mit allen Ansprüchen auf die Eoneurs-Masse abgewiesen werden.

Giessen den i^ten April 1803.

V Fürst!. Hess. Oberamt das.

3) Nachdeme Caspar Valentin zu Leihgestern so viele Schulden contrahirt, daß dessen Vermögen zu deren Bezah­lung nicht anreicht, und daher der förm­liche Coucurs-Proceß erkannt, zugleich aber verordnet worden, die Güte vor- hero zu versuchen; als werden sammt- liche Gläubiger des gedachten Caspar Valentins edidta fiter hiermit vorgeladen, um in termino Mitwochs den fiten Ju­nius d. I. vor unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, des Versuchs der Güte wes­halb die allenfalls Bevollmächtigte sich mit Special-Mottinacht zu versehen in deren Entstehung aber weiterer recht­licher Verordnung zu gewärtigen. Sig­nal. Langgöns am zten Mai 1803.

Fürst!. Hess. Justiz - Amt das.

C. G. von Zangen.

Bekanntmachungen.

1) Da bey Oberamt deS in den Schutz hieher gnadigst recipirten Juden Isaac Meyer Ehefrau, Jübel, die Er­klärung gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben^ vielmehr in Ansehung der von diesem contrahirt werdenden Schulden sich ihre weibliche Rechtswohlthaten aus­drücklich vorbehalten wolle; so wird sol­ches zu Jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige, wel­che sich mit ersagtem Juden in Handels­verkehr einlassen, ihre Maasregeln dar­nach nehmen können.

Giessen den 27ten April ifioz. Fürst!. Hess. Oberamt das.

2) Bei dahiesigem Oberamt hat des nach W-sseck recipirten Juden Kaufmann Ionas Ehefrau, Frommet, die Erklä­rung gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem con­tra-