— ) 78 ( —
Edikta lvvrladungen.
r) Der Geme.udsmann Wilhelm Gefach zu FellingShaussen hat eine solche Schuldenlast contrahiret, daß dessen Vermögen zu deren Tilgung nicht anreichend ist, und dahero der förmliche Con- «urs erkannt werden müssen.« Da nun Termin ad Hqmdandtun auf
Dienstags den s^ten May anberaumt worden, so werden alle die- jenige, welche an ersagtem Gerlach eiue Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Ober? amt alSdann Vormittags 8 Uhr zu er« scheinen, ihre Forderungen anzügeben und zü liquidiren , auch nach Befinden de priorltate zu certiren, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich in dem anberaumten Termin nicht einenden, nachmals nicht gehört, und von dem ConcurS ausgeschlossen zu werden, sich ohnfehlbar zu gewärtigen haben.
Giessen den i^ten April 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
2) Da der Gemekndsmann Johannes Gros zu Fellingsimuffen eine sein Vermögen übersteigende Schuldenlast con- trahiret, und daher der förmliche Con- cursprozeß erkannt werden müssen; sa werden alle die, welche an denselben eine gegründete Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Oberamt in dem ad liquidandum auf
Mittwoch den 2?ten May anberaumten Termin Vormittags 8 Uhr zu erscheinen, ihre Forderungen anzugehen und zu liquidiren, auch nach Befin- tcji über die Priorität zu handlen, unter der Bedeutung, daß die Aussenbleibende nachher nicht weiter werden gehöret, sondern mit allen Ansprüchen auf die Eoneurs-Masse abgewiesen werden.
Giessen den i^ten April 1803.
V Fürst!. Hess. Oberamt das.
3) Nachdeme Caspar Valentin zu Leihgestern so viele Schulden contrahirt, daß dessen Vermögen zu deren Bezahlung nicht anreicht, und daher der förmliche Coucurs-Proceß erkannt, zugleich aber verordnet worden, die Güte vor- hero zu versuchen; als werden sammt- liche Gläubiger des gedachten Caspar Valentins edidta fiter hiermit vorgeladen, um in termino Mitwochs den fiten Junius d. I. vor unterzeichnetem Amt zu erscheinen, ihre Forderungen richtig zu stellen, des Versuchs der Güte — weshalb die allenfalls Bevollmächtigte sich mit Special-Mottinacht zu versehen — in deren Entstehung aber weiterer rechtlicher Verordnung zu gewärtigen. Signal. Langgöns am zten Mai 1803.
Fürst!. Hess. Justiz - Amt das.
C. G. von Zangen.
Bekanntmachungen.
1) Da bey Oberamt deS in den Schutz hieher gnadigst recipirten Juden Isaac Meyer Ehefrau, Jübel, die Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben^ vielmehr in Ansehung der von diesem contrahirt werdenden Schulden sich ihre weibliche Rechtswohlthaten ausdrücklich vorbehalten wolle; so wird solches zu Jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige, welche sich mit ersagtem Juden in Handelsverkehr einlassen, ihre Maasregeln darnach nehmen können.
Giessen den 27ten April ifioz. Fürst!. Hess. Oberamt das.
2) Bei dahiesigem Oberamt hat des nach W-sseck recipirten Juden Kaufmann Ionas Ehefrau, Frommet, die Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem contra-


