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Weiszeug und Weibsklekdurig, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zah- !ung verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird.!
Giessen den i neu Nov. 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
3) Auf dem Marktplatz sind zwey Stuben in der untersten oder mittleren Etage, nebst einem Stübchen unterm Dach, wobei ein groser Vorplatz befindlich, nebst Küche, allenfalls auch Theil am Keller, und einem geräumigen Platz Holz zu legen, bei Unterzeichnetem zu verlehneu. Giessen anr 10. Nov. 1803,
I 0 h. Henrich Bus ch.
4) Vier Zimmer in der zten Etage, wovon 3. auf die Srrafe, das gte aber hinten hinaus gehet, nebst Scheuer, Stallung und einem Speicher, sind in einer der schönsten Lagen der Stadt, an der Strafe, zu verlehuen. Mau hat sich -deshalb an den Schutzjuden Süßkiud Meyer allhier zu wenden.
Giessen den 10. Nov. 1803.
5) In Nro. 16. ist ein Logis, in einer meuvlirten Stube bestehend, zu ver- miethen ; auch könnten^ erforderlichen Falls 2 Stuben, 1 Küche, Keller und Speicher, daselbst vermiethet werden.
6) In der Mitte des Neuenwegs ist ein Logis von zwei aneinander stossenden schönen Zimmern, 2. aneinander stossenden Kammern, und einem kleinen Keller, welcher zürn Verschliefen eingerichtet ist, zu vernuethen. Das Nähere ist in Nro. 330. zu erfahren.
7) In eiuerder angenehmsten Straßen in Gießen ist noch ein sehr vollständiges Logis für eine stille Familie jU vermiechen. Man kann geben: ») ; aneinander hangende schöne (Stuben, worunter eine m ansthliiichck Größe, «ebst 2 Dachkammern und
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1 Küche. 2) Stallung für 2 Pferde, Holzremise, Kelter, Waschküche und Ebahenremise ;) Auf einem Hinterball 2 heizbare Stuben, nebst Heubo, den; alles neu und in bestem Zustande. Ausgeber dieses Blattes' sagt bei wem?
Ehrenrettung.
Da die beharrliche Anschuldigung, — daß ich Effecten, aus der Hezelscheu Debit-Masse, uurechtmäsigerweise, an mich gebracht habe, — mich um so mehr in dem Publikum verdächtig macht, als dieselbe, bei dem lob!. Üniversitätsge- richte, eine fortgesetzte Untersuchung gegen mich verursacht hat: so wird mir es, hoffentlich, auch nicht verdacht werben können, wenn ich mich, meinem Versprechen gemas, vordem Publikum,ferner dagegen, durch folgende Erläuterung , bestimmter rechtfertige.
1) Ist es erweißlich, daß sich meine Schwester, noch vor Anlegung des Arrestes , an das Vermögen ihres Mannes, und zwar zu der nemlichen Zeit, und an dem nemlichen Tage, mit mir, wegen der >nir schuldigen Zinsen , berechnet, und dieselben, an mich, durch Ueberlassung einiger, vorher rarirten, Möbeln, bezahlt habe, als sie sich , mit Andern, und selbst auch mit dem Herrn Universitäts-Secre- tair Oßwald, wegen der, an dieUniversi- tats - Kasse schuldigen, Zinsen, berechnet, und diese demselben bezahlt habe.
2) Habe ich daSVerzeichuis der, von meiner Schwester erhaltenen Effecten, laugst eingereichl, und dasselbe, alle Augenblicke zu beschwören, oder auch diese Effecten wieder zurück zu geben , mich erboten.
Wenn ich aber auch noch dabei bemerken muß,
3) daß ich nicht nur gleich Anfangs, als sich einige Creditoren meines Schwagers gerichtlich gemeldet, ebenfalls gerichtlich erkläret, für die Befriedigung seiner Gläubiger zu sorgen, sondern auch,
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