Ediktaworladungett.
i) Der Genier uosmann Wilhelm Gefach zu Felllngshaüffeu hat eine fob jOe Schuldenlast conrrahiret, daß dessen Vermögen zu deren Tilgung nicht anrei- cyend ist, unddaherv der förmliche Con-- curs erkannt werden müssen. Da nun Termin ad Uquidandum auf
Dienstags den rqtenMay anberaumr worden, so werden alle die- Jeuige, welche an ersagtem Gerlacheine Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Oberamt alsdann Vormittags 8 Uhr zu er-, scheinen, ihre Forderungen anzugeben «nd zu liquidsten , auch nach Befinden de pnoritate zu certiren, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich ni dem anberaumten Termin nicht eiu- ssuden , nachmals nicht gehört, und von dem ConcurS ausgeschlossen zu werden, n^hnfehlbar zu gewärtigen haben,
Glessen den izten April 1803.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
2) Da der Gemeindsmann Johannes Gros zn Fellingshaussen eine fein Vermögen übersteigende Schuldenlastcon- irahiret, und daher der förmliche Eon- cursprozeß erkannt werden müssen; so werden alle die, welche an denselben eine gegründete Forderung zu haben glauben, Hierdurch öffentlich vorgeladen, dahier bey Oberamt in dem ad liqnidandum auf
Mittwoch den 2;ten May »nberaumten Termin Vormittags 8 Uhr zu erscheinen, ihre Forderungen anzuge- Len und zu liquidiren', auch nach Befinden über die Priorität zu handle«, un- . tor der Bedeutung , daß die Aussenblei- oende nachher nicht weiter werden gehöret, sondern mit allen Ansprüchen auf bie Concurs-Masse abgewiesen werden.
Giessen den i;ten April igoz.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
3) Mittwochen den riten Mai Mor, baus füILdur bahiefigem Rath- Ä.i b Ö dem Burger und Glockengie. ser Reimann zustehende Wohnhaus, in der H'nlergasse, neben Kramer Eckstein Schu.denhalben öffentlich an den Meift- bietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so.hierdurch zu Jeder» ßuVir0 schlicht bekannt gemacht wird. Giessen den Lgten April igcg.
Fürst!. Hess. Oberamt das.
R a y ß.
^ekanntmachurryen»
, ß-rf.,,1/ Af bey.Oberamt'des in de» "cipirten Juden ^saac Meyer Ehefrau, Jüdel, die Er- L^uns a-g-bc» , daß sie mit ihrem k-->!-n gememschafttichen Handel h,#rbCn ' b^lmehr in Ansehung der von ^butrahirt werdenden Schulden k€1 k Rechrswohlthaten aus- . wolle; so wird sol-
Obermanns.Nachricht hierdurch , damit diejenige, wel- ^iagtem Juden in Handels- ^ehre,„lassen, ihre Maasregeln darnach nehmen können.
Giessen den 2/ten April Tgoq. bürstl. Hess. Oberamt das.
Oberamt hat des 2"d'n Jtafmn ~ nae LWau, Frommet, die Erklärung gegeben, daß sie mir ihrem Mann keinen gemeinschaftliche« Hande! treibe» und sich ch Ansehung der von diesen R?chtsw»ÄÄ'b/" Schulden ihre weibliche ^?^wohlthaten vielmehr Vorbehalten Wolle. Es wird dahero solches zu manns Wissenschaft hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche mi ersagtem Inden in Handelsvc.kehr trelten, sich darnach zu richten wissen?
Glessen den 27ten Apri! 1803.
Fürst!. Hess Oberamt das.


