Ausgabe 
6.8.1803
 
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Von natürlicher und künstlichen ver^ besserungs-Mirreln der Wiesen.

( Verfolg. )

Von allen diesen Wiesen, die wohl von der Natur angelegt, und vermuth- lid) feit Jahrhunderten in solchem Stande gewesen sind, darin wir sie gefunden Ha­den , sind aber die künstlichen Wiesen sehr unterschieden. Denn diese wurden zum LZerraidebau genützer, jetzt aber werden sie mir solchen Pflanzen bestellet, die Allein zum Vrehfutter verwendet werden.

Ohne Vieh kann die Landwirthschaft Dicht bestehen. Dies aber kann nicht er- dalren werden, woferne nicht der Wie- senwachs befördert wird, und der Haus- vaier für eine bequemere Ausfütterung seines schon vorhandenen und noch zu er- haitenden Viehes durch Anlegung künst- kicher Wiesen sorget. _

Von dein Nutzen solcher Wiesen ist man nun in^ Deutschland fast allgemein überzeuget, nicht allein in Betracht der Ansehnlichen Menge des dadurch zu er­zeugenden Futters, sondern weil vor- «emlich auch der Acker dadurch gebessert wird. Denn weil das Salz, das zur Hervorbringung des Getraides erfordert wird, oftmals erschöpft ist, so wird durch die Bestellung mit Klee dem Acker eine dreyjahrige Ruhe zugesichert, und kön­nen m der Zeit sich eine Menge solcher Urstoffe, als das Korn verlanget, in selbigem wieder sammeln. Auch wird ier im Lande befindliche Unkrautsaamen durch den Klee ersticht.

Die Kräuter, mit welchen derglei­chen Wiesen in Niedersachsen besäet wer­den , sind Esparcclte, Lucerne und Klee, von denen der letzte mit Recht den mei­sten Beyfatt gefunoeu hat.

(Der Verfolg künftig.)

Ediktalvorladung.

Da der hiesige Burger und Sonneiis wikth Georg Melchior Becher, eine sein Vermögen weit übersteigende Schulden­last contrabiret, und daher der förmliche Konkurs erkannt werden müssen : so wer­den alle diejenige, so an denselben eine gegründete Forderung zu haben glauben, hierdurch öffentlich vvrgeladen, dahier bei Overaml in dem ad liquidandiun auf künftigen

Freytag den L-ften August anberaumten Termin Vormittags yUhr zu erscheinen, ihre Forderungen anzuge- den, gehörig zu liquidiren, auch nach Befinden über die Priorität zu handle», unter der Bedeutung , daß diejenige, welche alsdann nicht erscheinen , nach­mals nicht weiter gehöret, und mit allen Ansprüchen auf die Konkursmasse abge- wiesen zu werden, sich vhnfehlbar gewärtigen haben.

Giesen den 22tenJulii 1803.

Fürst!. Hess. Oberamt das.

Bekanntmachungen.

1) .Nachdem bei Oberamt des in den Schutz hieher gnadigst recipirten Juden Jacob Kaufmann Ehefrau, Gclchen, die Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem contrahirt werdenden Schulden ihrer weiblichen Rechrswoblrhaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrück­lich Vorbehalten haben wolle: so wird dieses zu Jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemachk, damit diejenige, wel­che mit ersagtem Inden in Handelsver­kehr trerren, sich darnach zu richten -Wissen. Giessen den aotcn Julii 180Z.

Fürstlich Hessisches Oberamt daselbst.

2) Dien-

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