Ausgabe 
31.7.1802
 
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Bisher hatte man geglaubt, daß Nowaja Seinla in der Gegend des Fre- tum Waigatz mit Sibirien Zusammen­hänge, allein in diesem Jahre schiffte ein russischer Seefahrer von Archangel aus durch diesen Kanal, und kam bis in den Jenisei.

.(Fortsezzung folgt.)

Vlacbrickt.

Seit einigen Tagen iff das ehren­rührige Gerücht ausgestreuet worden, daß jemand von des Schuhmacher Da­niel Felsings Familie auf einem Feld­frevel betretten, und dieserthalden be­straft worden seyn sollte, und ein glei­cher Frevel hat auch durch verleumderi­sche Zungen dem Uhrmacher Wilhelm Felsing und dessen Ehefrau zur Last ge­legt werden wollen.

Da nun Fürst!. Polizeydeputation hiervon nichts bekannt ist, auch die sämt­lichen Felbschützen bei ihrer.sBmicbnu lassung auf ihre Pflichten geauserr Ha­den , daß sie weder den Daniel Felsing oder jemand von dessen Familie, noch auch den Uhrmacher Felsing oder dessen Ehefrau auf Diebstahl oder irgend ei­nem Fr.vel betretten hätten, daher auch keine dieser benahmren Personen von Fürst!« Polizeydeputation bestraft worden ist, so wird dieses hierdurch zu Reltun i deren Ehre, auf ihr geziemen­des Nachsuchen, öffentlich bekannt ge­macht , die Strafe gegen die Ehrenschan- der aber, wenn sie ausfindig gemacht werden, Vorbehalten.

tervouWeiboltshaussen genannt Schrau- tenbach, Forder- und Gegenforderung betreffend, ist mir von Fürst!. Regie­rung allhier Special - Commission zur rechtlichen Entscheidung ertheilt worden, und nunmehro ein Vergleich zu Stand gekommen , nach welchem Erstere 400 fl. erhalten sollen. Die gebetene Bestattl- -gung dieses Vergleichs accrochirt sich je­doch daran, daß noch nicht äusser allem Zweifel liegt, ob nicht äusser denjenigen Personen, welche sich bereits a!s Erben legitimirt haben, vielleicht noch unbe­kannte Erben cjciftireu. Sollte sich asio irgendwo jemand aufhalten, welcher sich als Erbe gedachten Fiskals Eckstein zu legitimiren gedachte; so wird derselbe hierdurch vorgeladen, a dato binnen Neun Wochen peremtorischer Frist, wo­von ZWochen für die ite, Z Wochen für die 2te, und Z Wochen für die ?te Frist gerechnet werden , so gewis tn-hreber in Person, oder durch einen hinlänglich be­vollmächtigten Auwald, vor mir zu er­scheinen , sich gehörig zu legitimiren, und seine Erklärung über den befragten Ver­gleich abzugeben, als sonsten keine Ein­wendungen wider denselben werden an­genommen werden, sofort die Bestatti- gnng erfolgen und die Vergleichs- Summe an die sich legitimirte Personen ausbezahlt werden wird. Signal. Gie­ßen den 2ZtenJulii 1802.

Von Commissions wegen.

Leußler,

Fürst!. Regierungsrüth.

Gießen den 2gten Julius 1802.

Fürst!. Hessische polizeyMe- putation hieselbst.

Edictal- Citation.

IN Sachen der Erben des schon längst verstorbenen Fürst!. Fiskals Eck­stein allhier, wider die Gebrüder und Vet-

Bekanntmachungcn.

1) Nachdem der Johann Baltha­sar Luh, in Leihgestern, so viele Schul­den contrahirt, daß dessen eigenes Ver­mögen zu Bezahlung derselben nicht an­reichend , dessen Ehefrau aber gesonnen ist, sich mit ihres Ehemanns Gläubi­gern,