ihre Forderungen richtig zu stellen, und weiterer rechtlichen Verfügung, im Nicht- erscheinuugsfall aber sich der Präklusion zu gewärtigen. Langgöns den 2oten März 1802.
Fürst!. Hess- Iustizamt das. C. G. von Zangen.
4) Dienstag den goteii dieses Mo- naths, Vormittags um 10 Uhr, sollen bei hiesigem Amte 12 Achtel 5 Mesten Korn , und 8 Achtel 2 Mesten Gerste gegen baare Bezahlung an den Meistbietenden versteigert werden. Grüningen am lyten Marz 1802.
Fürst!. Hess. Amt. Happel.
5) Zn Fronhausen an der Lahn, ohn- weit Marburg und Giesen, joll ein kleines Landgut!), worauf im leztcrn Termin erst 3263 fl. überhaupt geboten worden, nochmals, aus freyer Hand, feil geboten werden.
Es haffren auf demselben blos die gewöhnliche Herrn - und Dorfs - Beschwerden , hat neue und andere eingerichtete Wohn - auch öconomische Gebäude, und, äusser dem Gemeindsnutzen von circa 8 Morgen Land, noch die nö- thige Erb-Acker, Wiesen und Gärten.
Es liegt in der schönsten und fruchtbarsten Gegend Ober-Hessens.
Hof und Gebäude — bestehend aus
3) einem Haus, 2 Etagen hoch, von 4 Stuben und 4 Kammern, einer grosen Küche, zween Boden, einem neuen Anbau mit Dörr-Ofen und verschlossenem Holzplatz —
b) einem Pferdestall , zu 3 bis 4 Pferden, samt noch einer Kammer und hinlänglichen Raum zu Fourage— welche beide Gebäude in der Brand-Kasse zu Cassel mit 2oooRthlr, N, H. W, assecu- tirt sind —
c) einer kleinen Scheuer, zugleich als Durchfahrt eingerichtet, mitSchwei- neställen, ubb einem -Kühstall, zu 4 Stück, mit hinlänglichem Raum zum Getreide und Grummet, ganz neu gebaut, und so, wie die andern Gebäude, mit Ziegeln bedeckt —
sind geräumig, beydes für Land-Oeconv- mie, Gastwirrhschaft, und Krämerey in dem ansehnlichen Dorf, worin 3 übliche und andere bürgerliche Familien hono- ratiores wohnen , sehr wohl gelegen, und wegen des grosen, zum Ort gehörige» Feldes, können mehrere Güther fast täglich dazu gekauft, ingleichen ganze Güther und grose Zehnten dazu gepachtet werden.
Dieses Guth wird auf folgende Weise feil geboten:
i) im Ganzen, sämtliche 22 Immobilien zusaminen —
2) sämtliche Gebäude einzeln, auf Abbruch , und Hofraide in zTheile, jedes besonders, sowie jeder einzelne Acker., Garten und jede Wiese a pari
3) der ganze Hof, nebst Gebäuden, und einem separaten Keller, auch kleinem englischen Gärtchen, zusammen, und daun die übrigen Stücke, jedes besonders.
Wer nun, auf die eine oder andere Art, zu kauffen Willens ist, der kann sich in dem auf Dienstag den 6ten April d. I. bestimmten Termin Morgens um 9 Uhr im von Gehrischen Haus zu Fronhausen einfindcn, bieten, und, bey annehmlichen Gebott, sofort des Zuschlags gewärtigen.
Äusser diesem Termin wird kein Gebott, weder vor, noch nach demselben, auch von Niemand anders, als von Unterzeichnetem angenommen. Marburg den r/ten Marz 1802.
von Gehren
Rath und Regierungö-Procu- rator daselbst.
6) Es


