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eines geringen dem Abwesenden zugehö­rigen Capitols gebeten: so wird der er­wähnte Georg Philipp Diehl edidtah- ter hiermit vorgeladen, damit derselbe oder seine rechtmasige Erben innerhalb einem Vierteljahr bei unterzeichnetem Fürst!. Amt so gewis erscheinen, und ihre Ansprüche auf jenes Capital gel­tend zu machen suchen sollen, als an­sonsten nach Abfluß jenes Zeitpunkts in Gemäßheit der vorliegenden hbchsten Ver­ordnung vorgegangen, und das Nbrhige werde verfügt werden. Signatum Lang- gbns bei Giesen am 2Oten April 1802.

Fürst!. Hess. Iustizamt das.

C. ffi. von Zangen, Fürst!. Hess. Reg. Rath und Oberbeamte das.

*>) Das Hinterhaus im GasthauS zum wei ssen Roß, worinnen 2 Stu­ben, 2 Kammern, lKüch, i Holzstall und Keller befindlich ist, steht auf ein oder mehrere Jahre zu verleihen. Lieb­haber dazu können sich bei Unterzeichne­tem melden, und die Bedingungen ver­nehmen. Giesen den 14U11 April 1802,

Georg Henrich Lony, Burger und Mezqermeister, wie auch Gasthalter zum weis­sen Roß dahier.

4) Bei dem Handelsmann Johan­nes Bassecmann in Frankfurt!) am Main Litt. A. Nro. 150. der Fahrgasse wohnhaft, ist, aus der ersten Hand , zu allen Zeiten, durchaus trockener haltba­rer Hirsen der vorzüglichsten Güte, nicht minder zarte kleine weisse Bohnen, in großen sowohl, als kleinen Partbien, in denen billigsten Preise,« zu baden. Die­jenige so ihwe biedre 3bre6 Zuspruchs gönnen wallen , dürfen sich einer aufmerk­samen redlichen Bedienung, gleichwie

schleunige Besorgung ihrer Aufträge versichert halten.

Anzeige eines Wand, G artenkalenders.

So gut ein fleissiger Gartenbesitzer das Meiste im Kopf haben wird, was in diesem so eben im Druck erschienenen Gartenkalender, den man zu groser Be­quemlichkeit an jeder Stubenwand an­schlagen kann, erinnert wird, so nothig wird es doch einem Jeden seyn, ihn be­sonders vom Februar bis in den October vor Augen zu haben. Man vergißt sonst nur gar zu leicht, dieses oder jenes zu besorgen, und dann hat man den Scha­den , daß man das vergessene Gewächs in diesem Jahr entbehren muß , oder doch nicht zur rechten Zeit haben kann. Die­ser jeder Haushaltung in der Stadt und auf dem Lande zu empfehlende Garten­kalender , der unfern würdigen Herrn Professor Walther zum Verfasser hat, ist bei Ausgebern dieses ä 4 Kreuzer zu haben.

Gottesdienst am 23. Mai.

In der St. Pancratiuökirche. Mor­gens Herr Superintendent Bechtold. Nachmittags Herr Superintend. Müller.

In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Supe­rintendent Schulz.

Am Himmelfahrtstag.

In der St. Pancratiuskirche. Mor­gens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Kandidat Schmidtborn.

In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff.

Morgen den 23. Mai haben das Frischbacken: Hr. Kirchensenior Noll, i« der Neustadt, und Beckermeister Jug- hard, an der Stadtpforte,