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Bekanntmachungen.
i) Nachdemedes verstorbenen XVInet Peter Loosen 28ittwe, freiwillig entschlossen ist, nachstehende Feldgüter, als
1/jTI. 6 R. 8 Sch. Garten am Leih- gesterner Weg, neben Frau Postmeister Kempf nnd Hrn. Wald-Inspektor Seips Wittwe,
]j2 M. 12 R. 15 Sch. Garten am Rie- gelpfad, neben Rilrerwirrh Becker und Buchbinder Senner,
24 R. 15 Sch. Vaumstück am Mittelweg bei der kleinen Müht, neben Zinn- gieser Deckers Sßittib,
31 R. 4 Sch. Grabland auf dem Hamm Lei der neuen Müh!, neben Löeisgerber Ockel,
1/2M. 27 R. 12 Sch. Wiese im Heegstrauch, neben Balthaf. Beckers Wittwe, 1/2 M. 23 R. ySch. Wiese auf der Steffans Mark, neben Georg Henrich Lony,
3/4 M. Z R. 6 Sch. Acker am Altenfeld, neben Konrad Frechs Wittwr,
i/LM. ichRi izSch. Acker im Altenfeld, neben Zinngieser Beckers Wittwe, r/2 M. 4R. 14 Sch. Acker am Kreuzweg, neben Matthaus Burkhard,
1/4 M. .22 R. t-Sch. Acker am Stein- Lrunnen, neben Ludwig Ferber,
auf 3 Zielzahlung öffentlich an den Meist- dietenden verstreichen zu lassen, wozu Termin auf Donnerstag den i6ten dieses, Nachmittags 3 Uhr in des Hrn. Raths- fchöff Ferbers Behausung anberaumet rvorden, als können diejenige, welche mrtzuftreichen gesonnen sind, sich alsdann emfindeu, und sich die Bekanntmachung der weiteren Bedingungen gewärtigen.
Auch soll in diesem Termin 3/4 Morgen Acker am Wissecker Weg, neben Ioh. Philipp Rothen Wittwe, so Hrn. Advokat Mannberger zugehörig, eben
falls mitverstrichen werden. Giessen den gren Septmbr. 1802.
8'ürstl. Hess. Oberamt das. Ravß.
2) Ein Fürst!. Beamte, welcher in der Gegend von. Gießen angestellr ist, wünscht einen jungen Mann, welcher in Justitz- und Renrey - Geschäften geübt ^st , als 21111161 A&uarium gegen ein gutes honorarimn in seine Dienste. Derjenige also, welcher auf diese Be- dieustung zu entriren gedenkt, kann sich bei dem Ausgeber dieses melden,.und wird alsdann das Weitere bedeutet werden. Vorläufig bemerkt man in der Hinsicht, daß er sich durch gute Zeugnisse wegen ferner Geichicklichkeit und guten Aufführung zu legrtinnren habe, auch von ihm entweder eine reelle oder fidenufforische Eautton er fordert werde.
3) Denjenigen, welche an das hin- terlasiene Vermögen der verstorbenen Frau Supermtenöenkin Ouvrrer Ansprüche zu haben, glauben, wird hiermit bekannt gemacht, daß sie von ihren Forderungen,, wenn sie aus der noch uuge- theilten Erbschaft befriedigt sepn wollen, bey dem Unterzeichneten innerhalb 14 Tage» Anzeige zu thun haben. Gre- ßeu de» iten Seprembri i8vr.
W. O ß w a! d, Fürst!. Umvers. Secretar.
4) Da zur Berichtigung und Beendigung der Schuldensache des von hier sich entfernten Studiofi von Treburg zu wissen nöthig ist, ob, äusser den sich bereits gemeldeten Gläubigern, etwa noch andere, bis jezr unbekannt gebliebene, vorhanden seyen ; so werden solche hiermit äusgeforvtrr: sich, bep Verlust ihrer Ansprüche an das hrer befindliche
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