Ausgabe 
2.5.1802
 
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s») Nachdeme der Burger u. Drechs- ker, Ernst Heinrich Matthias, freiwillig entschlossen ist, sein Wohnhaus neben dem Gasthaus zum Niesen , öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Elide Termin auf Samstag, den 8teu Mai, Morgens iv Uhr, auf dahiesigem Rathhaus anberaumer worden , als kön­nen diejenige, welche mitznstreichen ge­sonnen sind, sich alsdann aufdemRath, Haus einfindcn, Giesen den s.omi April 1802,

Fürsts Hess. Oberamt das. R a y ß.

3) Nachdem Georg Philipp Diehl von Kirchgons, welcher nach Vorlage Les Kirchenbuchs, wenn er noch am Le­den seyn sollte, bereits 7a Jahre zurück- gelegt hat, vor mehreren Jahren in die Fremde gegangen, und von ihm seit der Zeit keine Nachricht eingelangt ist; seine SMttOetVnrtnhtpn ah»v «*« flÖofflbfcifguMfl eines geringen dem Abwesenden zugehö­rigen Capitalö gebetenso wird der er­wähnte Georg Philipp Diehl editfali- ter hiermit vorgeladen, damit derselbe oder seine rechtmäßige Erben innerhalb einem Vierteljahr bei unterzeichnetem Fürst!. Amt so gewis erscheinen, und ihre Ansprüche auf jenes Capital gel­tend zu machen suchen sollen, als an­sonsten nach Abfluß jenes Zeitpunkts in Gemasheit der vorliegenden höchsten Ver­ordnung vorgegangen, und das NöthiLe werde verfügt werden. Signatum Lang- gbns bei Giesen am 2vten April 1802.

Fürst!. Hess. Justizamt das.

C. G. von Zangen, Fürst!. Hess. Reg. Rach mifr Oberbeamte dass

4) Dienstags den gten May Mor- gends 9 Uhr soll in Leihgestern mehreres Holzwerk, Weißzeug, Sinn, Messing

und auch einige goldne Tressen, gegen gleichbaare Bezahlung an den Meistbie­tenden versteigt werden ; diejenige, welche also darauf mitznbieten Lüsten haben, können sich zu gedachtem Tag und Stunde an dem bestimmten Ort ernfin- den und milbielen. Langgöns, am 12. April 1802.

Fürst!. Hess. Amt daselbst, C. G. v. Zangen.

5) Da der Johann Wilhelm Leidich der jüngere, Sohn des verstorbenen Be­ckers Zacharias Leidich allster, für einen Verschwender erklärt, und ihm die Ver­waltung seines Vermögens entzogen wor­den , so wird Jedermann gewannt, ihm etwas zu borgen, oder Geschäfte mit ihm einzugehen, die eine Verminderung seines Vermögens zum Gegenstände ha­be»» Grünmgen am April ißc2.

Fürstlich Hessisches Amt. H n p p e !.

6) Jamaika-Rum ist Bouteiklen- und Maasweis in billigem Preise zu verkaufen bei

Joseph M. Zlett.

7) Das Hinterhaus im Gasthaus zum weissen Roß, worinncn 2 Stu­ben, 2 Kammern, i Küch, i Holzstall und Keller befindlich ist, steht auf ein oder mehrere Jahre zu verleihen. Lieb­haber dazn können sich bei Unterzeichne- lem melden, und die Bedingungen ver­nehmen. Giesen den T4fen April 1802.

Georg Henrich Lonp^ Burger und Mezgermeister, wie auch Gasthalter zum weif- fen Roß dahier»

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