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2 UGr, fblten auf dalstestgem Rathhaus verschiedene angeschnittene Stücke und Nestchen der feinsten Englischen Mode- zizze öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaare Zahlung versteigt wer­den , welches anvurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird.

Giessen den iZtenJuni i8or, 8^ e i z , Regierungs - Advokat.

4) In Gemasheit höchster Verord­nung ist mit den hiesigen Jahrmärkten, in Berlenburg, folgende Einrichtung gemacht worden, welche hiermit zur Kenntnis des komerzirenden Publikums gebracht wird.

Das erste Jahrmarkt fällt auf den Montag und Dienstag vor Latare. Den Montag wird Vieh- und den Dienstag Krämer-Markt gehalten.

Das zweite Vieh- und Kramer- Markt ist den ersten Dienstag und Mitt­wochen im Mai.

Das dritte den Montag und Dien­stag vor Johanni \ wogegen das sonst zu Berghausen gehaltene Jahrmarkt weg­fallt und aufgehoben worden.

Das vierte im August, Dienstags und Mittwochs 8 Tage'vor dem Gieser Bartholomaer - Markt.

Das fünfte, wie gewöhnlich auf den Dienstag und Mittwoch vor Michae- lis in diesem Jahre aber, wegen VeS Juden Laubcrhntten Fests, auf den nächstfolgenden Donnerstag und Freitag vor Michaelis.

Den ersten Tag wird jedesmal das Vieh - und den folgenden das Krämer- Markt gehalten.

Gleichwie man nun für dienöthigen Bedürfnisse, auch gute Stallung und Fourage Sorge tragen wird; so sollen sich auch diejenigen, welche diese Märkte besuchen, auf den neu angelegten einer

dreijährigen Befreiung von Foss Standgeld zu erfreuen haben.

Berlenburg den 2Zten April r8vr.

Fürst!. Wittgensteiniscye vor- mundschafrliche Reutlam- mer daselbften.

5) Da des dahiesigen Schuhncken Joseph Samuel Katz Ehefrau, Judm Ella, bei Fürstk. Amt die ausdrückliche Erklärung gelhan, wie sie mit ihrem Mann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und in Ansehung der von dem­selben allenfalls contrahirr werdenden Schulden, sich ihre Rechtswohlthatcn Vorbehalten wolle \ so wird dieses hier­mit bekannt gemacht, damit jeder, der mir ersagtem Juden Joseph Katz in Han­delsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne. Langgöns am izten Jun. 1801.

Fürst!. Hess Amt Hüttenberg das. C. G. von Zangen.

6) Da des dahiesigen Schntzjuden Herz Beifus zweite Ehefrau, e3nbtrt Esther, bei Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, wie sie mit ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Han­del führen, und in Ansehung der von ihm contrahirt werdenden Schulden sich ihre weibliche Recbtswohlthaten Vorbe­halten wolle, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit ersagtem Inden Herz Beifus in Handelsverkehr tritt, sich darnach be­messen könne.

Giessen den 2<;ten May ißoi.

Fürst! Hess Oberamt allda.

7) Nachdem über das Vermögendes verstorbenen Adam Dielmanns von der Hütte bei Wommershausen hiesig Fürst!. Oberamts der Eoncurö erkannt worden

ist;