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Bekanntmachungen.
i) Da die Ehefrau des im Fürst!. Schutz stehenden Juden Nathan Seligmann , Rahmens Jüttge, zu Leihgestern, bei Fürst!. Amt dahier die ausdrückliche Erklärung gethan , wie sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, somit auch für die von demselben etwa contrahirt werdende Schulden nicht verbindlich seye, sondern in Rücksicht dieser sich ihre weibliche Rechrswohl- thaten Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gcmachr, damit die, so mit ersagtem Juden Nathan Seligmann zu Leihgestern in Handelsverkehr trerren, sich darnach benehm-n können. Langgöns den ztcn October 1801.
Fürst!. Hess Amt daselbst.
C. G. v. Zangen.
2) Der 8. T. Herr Kammerherr von Dreidenstein, zu Breidenstein » welcher die Hochfürstlich Hessen - Darmstadtischen Eisen-Hammer, auf der Ludwigshütte, Hatzfeld und Battenberg , von diesen folgende Aemter: Giessen, Staufenberg, Königsberg, Allendorf an der Lumda, Alsfeld, Grebenau, Romrod, Homberg an der Ohm und Kirtorf, das benörhigte Eisen, ausschllesend bey Strafe, und Kon- siskation des anderwartigen Eisens, beziehen müssen, in Pacht übernommen haben , zur Bequemlichkeit der Eisen bedürfenden in besagten Aemtern, eine ansehnliche Eisen - Niederlage dahier zu Giesen
in des Burger und Blaufarber Johannes Zinsers Wohnung, in der Neustadt,
errichten lassen, und mich Unterzeichneten , dabey zum Factor bestellt; welches ich andurch den Einwohnern in obbesag- ten Aemrern zur Nachricht unter dem Bemerken bekannt mache, daß in dieser Nie
derlage folgende Sorten Eisen, die Wag zu i2oPfund schweer Gewicht, uemlich
i) Lang Eisen die Wag zu iofL
2) Kurz Eisen — — — ic>fl. 30fr.
3) Zaineisen — — — 13 fl. 30 Fr. zu bekommen; bey diesem Preis aber noch extra von jeder Wage der Fuhr- lohn , vom-Hammer bis hierher, zu vergüten seye; sodann daß nunmehro von der Behörde auf die Einfuhr und Ankauf alles andern Eisens, welches nicht mit den, Landesherrlichen Stempel versehen ist, ein wachsames Auge gehalten werden, und jeder Contravenienr in Ge- mäsheit Landesherrlicher Verordnung vom gten September 1771., wenigstens 5 fl. Strafe, und der Confiscation des erkauften anderwärtigen Eisens, sich zu gewärtigen haben wird. Giessen am zten Ocrober ifcoi.
Johann JustuS Hveper, Factor.
3) Von dem in der Altenbusecker, Troher und Rödger Gemarkung Busek- ker Thals gelegenen sogenannten grosen Elwertischen Iehuden, welcher bis daher als adlich frey von der Frucht und Kartoffeln bezogen worden, soll derben Erben der zu Braubach verstorbenen Frau Obristln Pfnorr zugehörige zwölfte Theil heute über 4 Wochen dahier versteigert und käuflich an den Meistbietenden überlassen werden. Kauflustige sind einge- laden sich in dem auf Donnerstag den 2yten Octvbr. anberaumten Termin all- hier aus dem Rathhause einzuflnden, die Bedingungen zu vernehmen, und sich auf annehmliche Gebote des Zuschlags la Iva ratificatione zu gewärtigen. Gießen den isten Octvbr. 1801,
4) Bei dem Schuhmachermeister Johann Konrad Diez, in der Brandgasse dahier wohnhaft, sind wiederum Leipzi.
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