Ausgabe 
10.10.1801
 
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Bekanntmachungen.

i) Da die Ehefrau des im Fürst!. Schutz stehenden Juden Nathan Selig­mann , Rahmens Jüttge, zu Leihge­stern, bei Fürst!. Amt dahier die aus­drückliche Erklärung gethan , wie sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, somit auch für die von demselben etwa contrahirt werdende Schul­den nicht verbindlich seye, sondern in Rück­sicht dieser sich ihre weibliche Rechrswohl- thaten Vorbehalten wolle; so wird die­ses hiermit öffentlich bekannt gcmachr, damit die, so mit ersagtem Juden Na­than Seligmann zu Leihgestern in Han­delsverkehr trerren, sich darnach benehm-n können. Langgöns den ztcn October 1801.

Fürst!. Hess Amt daselbst.

C. G. v. Zangen.

2) Der 8. T. Herr Kammerherr von Dreidenstein, zu Breidenstein » welcher die Hochfürstlich Hessen - Darmstadtischen Eisen-Hammer, auf der Ludwigshütte, Hatzfeld und Battenberg , von diesen fol­gende Aemter: Giessen, Staufenberg, Königsberg, Allendorf an der Lumda, Alsfeld, Grebenau, Romrod, Homberg an der Ohm und Kirtorf, das benörhigte Eisen, ausschllesend bey Strafe, und Kon- siskation des anderwartigen Eisens, be­ziehen müssen, in Pacht übernommen haben , zur Bequemlichkeit der Eisen be­dürfenden in besagten Aemtern, eine an­sehnliche Eisen - Niederlage dahier zu Gie­sen

in des Burger und Blaufarber Jo­hannes Zinsers Wohnung, in der Neustadt,

errichten lassen, und mich Unterzeichne­ten , dabey zum Factor bestellt; welches ich andurch den Einwohnern in obbesag- ten Aemrern zur Nachricht unter dem Be­merken bekannt mache, daß in dieser Nie­

derlage folgende Sorten Eisen, die Wag zu i2oPfund schweer Gewicht, uemlich

i) Lang Eisen die Wag zu iofL

2) Kurz Eisen ic>fl. 30fr.

3) Zaineisen 13 fl. 30 Fr. zu bekommen; bey diesem Preis aber noch extra von jeder Wage der Fuhr- lohn , vom-Hammer bis hierher, zu ver­güten seye; sodann daß nunmehro von der Behörde auf die Einfuhr und An­kauf alles andern Eisens, welches nicht mit den, Landesherrlichen Stempel ver­sehen ist, ein wachsames Auge gehalten werden, und jeder Contravenienr in Ge- mäsheit Landesherrlicher Verordnung vom gten September 1771., wenigstens 5 fl. Strafe, und der Confiscation des erkauften anderwärtigen Eisens, sich zu gewärtigen haben wird. Giessen am zten Ocrober ifcoi.

Johann JustuS Hveper, Factor.

3) Von dem in der Altenbusecker, Troher und Rödger Gemarkung Busek- ker Thals gelegenen sogenannten grosen Elwertischen Iehuden, welcher bis daher als adlich frey von der Frucht und Kar­toffeln bezogen worden, soll derben Er­ben der zu Braubach verstorbenen Frau Obristln Pfnorr zugehörige zwölfte Theil heute über 4 Wochen dahier versteigert und käuflich an den Meistbietenden über­lassen werden. Kauflustige sind einge- laden sich in dem auf Donnerstag den 2yten Octvbr. anberaumten Termin all- hier aus dem Rathhause einzuflnden, die Bedingungen zu vernehmen, und sich auf annehmliche Gebote des Zuschlags la Iva ratificatione zu gewärtigen. Gie­ßen den isten Octvbr. 1801,

4) Bei dem Schuhmachermeister Jo­hann Konrad Diez, in der Brandgasse dahier wohnhaft, sind wiederum Leipzi.

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