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Anweisung, gutes Vier, das nicht bald sauer wird, zu brauen.
Ich glaube, viele Menschen würden langer leben, wenn an ihrem Orte ein guter Trunk Bier wäre. Man wird sich an Oerter erinnern, bie übertret) Viertel des Jahres Essig trinken muffen. Kann das gesund keyn? Ich habe nirgends mehr Vrauntweintrinker ange- troffen, als an solchen Orten, die schlechtes und saures Bier haben. Die Men- schen, welche sich an hitzige Getränke gewöhnen, können alsdenn dieselben nicht entbehren. Der Schritt von dem Erlaubten bis zum Ueberflüssigen, wird von den Liebhabern ganz leicht und oft ge- than. Es entstehet an ihrer Gesundheit uv.bin ihrer Wirthschaft ein beträchtlicher Schade. Dieser wareunterblieben, wenn gutes Bier an dem Orte gewesen wäre.
Mancher sagt: „Wenn ich solches Bier anträffe, wie sie haben, |o lasse ich Wein und Kaffee stehen." Das geschie- het oft, und auf diese Weise bleibt vieles Gelb in dem Lande, worinuen kein Wein und Kaffee, wohl aber gute Gerste und Hopfen wachst. Bey der Vier- brauerev lassen sich an den meisten Orten noch mancherley Verbesserungen anbrin- gen.
Ich habe verschiedene Kunstgriffe und Vortbeile bev dem Brauen des Biers, erst in Döschnitz, und alsdann in Rot- terbam und Delft angemerkt, die ich gerne gemeinnützlich machen will. An den letzten Orten wird ein Bier gemacht,, das sich über zehen Jahre in Holland gut erhalt, und welches mit nach Ostindien genommen, auch wohl wieder von daher zurückgebracht wird, und doch wohlschmeckend bleibt Es läffet sich fnylich nichtalles,., was dort zur Er
haltung des Bieres gethan wird, in unfern Brauhäusern nachmachen, weil es ungleich mehrere Kosten verursacht, als wir hier zu Lande gemeiniglich darauf wenden können. Unterdessen haben die Holländer doch einige Kunstgriffe, die auch bey unser» Gebrauen nachgemacht werden köunen, ohne die Unkosten merklich zu erhöhen.
Es wird vermuthlich dienlich und vielen nicht unangenehm sevn, wenn ich überhaupt eine kürze und deutliche Anweisung gebe, was zum Brauen eines guten Biers, das auch nicht sauer wird, gehört. Man wird die Vorschriften , sowohl im Großen als Kleinen, das ist, in Brauhäusern für ganze Gemeinden, als auch bey Verfertigung eines Haustrunks anwenden können.
<Fortsezzung folgt.)
Bekanntmachungen.
i) Nach deine der dadiesige Burger Johann Karl Christian Müller eine solche Schuldenlast contrahirt, daß sein Vermögen zu deren Tilgung nicht anreicht, und dieserhalb der förmUche Concnrspro- zeß erkannt werden müssen, so werden alle diejenige, welche an gedachten Johann Karl Christian Müller aus irgend einem Grund eine Forderung zu haben glauben, hiermit vorgeladen und angewiesen, Donnerstag den 2Z. Julii bey dahlesigem Oberamt entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen einzu- bringen und zu liquidiren, im Ausblei- bungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie damit nicht weiter gehört, sondern ausgeschlossen werden.
Giessen den 2Z. Juni i8or.
Fürst!. Hess Oberamt allda.
2) Nachdeme des verstorbenen Mez- ger Ludwig Frechs Mttwefteywillig ent- schlof-


