den grössten Th eil der Nacht über auf den Straffen seyn müssen, als Feuern Wachter trestiche Dienste leisten- können.
Wer wird es endlich verkennen., daß viel Unfug und Geschrei , lost und MUthwlllige Handel, — um nicht zu sagen Laster — von niedrigdenkenden, «nd ungesitteten, oder auch von betrunkenen Menschen auf den Strassen angestellt, durch die Beleuchtung derselben verschwinden müffn; da der Uruhestifter das Licht scheuet, welches dem gutgesinnten und gesitteten Mann so angenehm ist, um- seinen- Geschäften und erlaubten Vergnügungen nachgehen zu können.
Wenn alle diese Gründe in so v'elen anderen Städten, wo Landes-Collegia, Universität und Garnison sich befinden, nächtliche Beleuchtungen bewürk- ten, — sollten sie denn grade bey unfern Mitbürgern fruchtlos fepn , um sie zur Mitwirkung zu einer solchen löblichen Einrichtung zu bewegen.
Sollte dieser gemeinnützige-Vorschlag zu einer solchen Beleuchtung unserer Stadt,— der / unterstützt von so vielen angeschknen Personen, der Fürstl, Polizei-? Deputacron zur Bemtheilung übergeben wurde , mit dem sehnlichen Wunsche, ihn wo möglich zur Ausführung zu bringen: — sollte dieser gemein, nützige, von uns um deswillen durchaus apptobhte Vorschlag/ weil er vorzüglich Sicherheit— und Bequemlichkeit aller Einwohner befördert — sollte derselbe/ aus Mangel angehöriger Unterstützung, von den Einwohnern der ersten Stadt unseres Oberfürstemhums ganz wegfallen? — auch dann, wann man von dem großer: und allgemeinen Nutzen desselben überzeugt ist, dennoch Wegfällen? Nein, das können , das dürfen, das wollen wir keinesweges von unfern Mitbürgern erwarten.
Wohlan dann, hier die Mittel und Maasregeln zur Ausführung I
Die Arrstl, Polizei - Deputation hat die allergenauesten Erkundigungen eingezogen, über die bestmöglichste, wohlfeilste und zweckmasigste nächtliche Beleuchtung unserer Stadt, Sie hat durch einen Verdienstvollen Sachkundigen Gelehrten, eine detaillirte und höchst genaue Berechnung aller und jeder Rosten vorgelegt erhalten , sowohl in Betreff der Anschaffung von 6o großen, m der nittte der Straffen hängenden Laternen,- welche nach denffMuster der Frankfurter, mit Reverberier-Spiegel, und mit 3 bis 4 Lampen versehen sind, wodurch die Stadt vollkommen erleuchtet Ivnd; — als auch für d>e jährlichen
1 v Uncer/


