Ausgabe 
22.2.1800
 
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ses zur Nachricht hierdurch bekannt ge­macht, Giessen den 2itenFebr. 1800,

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

6) Freitags den 28ten dieses, Mor­sens loUhr, soll ans dahiengenr r/cath- haus, das von Georg Melchior Vetzber- aers Wittwe hinterlassene Wohnhaus, nebst Hansgarten, öffentlich an den Meistbietenden, Schuldenhalber verstri- ehen werden. Giessen den yten Februar 1800,

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

7) Nachdem das, der in Concurs Verfallenen Kramer- Friedrich Wilhelm Klochenbrings Wittib zugehörig gewesene Mobiliar-Vermögen, bestehend in Sil­ber, Zinn, Porzellain, Glaßwerk, Belt­werk/ Kleidung, Weißzeug und sonstige Hausgerathschasten, auch mehreren Fäs­sern Wein,

Mittwochen den26tendieses Mo­nats, Vormittags, öffentlich an den Meistbietenden, gegen gleich haare Bezahlung versteigt werden soll; als wird solches mit dein Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß sich Kauf­lustige benahmren Tags auf dem Rarh- hanö dahier einfinden, bieten, und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen kön­nen. Langgöns ain iZten Febr. 1800.

Fürstlich Hessisches Amt Hütten- berg,

C. G. von Zangen.

8' Nachdem die Ehefrau des in dem bahiesigen Fürst!. Schntz stehenden Juden Eli Meyer von Pohlgöns, Jüdin Jüd- del, auf geschehenen Vorhalt, ausdrück­lich erkläret, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Hande! treiben,

itub sich für denselben nicht verbürgen- sondern ihre weiblichen Rechtswohlthateu sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt ge­macht. damit diejenigen, welche mirer- sagtem Inden Eli Meyer in Handels­verkehr treten, sich darnach zu beneh- men wissen. Langgöns am Lten Febr.

Fürstl. Hessisches Justiz-Amt da­selbst ,

C. G. von Zangen.

g) Nachdem die Ehefrau des in dem dahiesigen Fürstl. Schutz stehenden Ju­den, Heyem Isaacs von Kirchgöns, Jü­din Brünell, auf geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemein­schaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern sich ihre weibliche Rechtswohlthateu ausdrück­lich Vorbehalten wolle; so wird dieses hier­mit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen , welche mit ersagtem Juden Heyem Isaac in Handelsverkehr treten, sich darnach zu benehmen wissen. Lang­göns am 8ten Febr. 1800.

Fürstl. Hessisches Justiz - Amt bfo* selbst,

C. G. von Zangen.

10) Nachdem die Ehefrau des in da­hiesigen Fürstl. Schutz aufgenommenen Juden Zodick Moses, Jüdin Eddel, aus geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Han­del treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weiblichen Rechts- wohlthateu sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Inden Zodick Moses in Han­dels-