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ses zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht, Giessen den 2itenFebr. 1800,
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
6) Freitags den 28ten dieses, Morsens loUhr, soll ans dahiengenr r/cath- haus, das von Georg Melchior Vetzber- aers Wittwe hinterlassene Wohnhaus, nebst Hansgarten, öffentlich an den Meistbietenden, Schuldenhalber verstri- ehen werden. Giessen den yten Februar 1800,
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
7) Nachdem das, der in Concurs Verfallenen Kramer- Friedrich Wilhelm Klochenbrings Wittib zugehörig gewesene Mobiliar-Vermögen, bestehend in Silber, Zinn, Porzellain, Glaßwerk, Beltwerk/ Kleidung, Weißzeug und sonstige Hausgerathschasten, auch mehreren Fässern Wein,
Mittwochen den26tendieses Monats, Vormittags, öffentlich an den Meistbietenden, gegen gleich haare Bezahlung versteigt werden soll; als wird solches mit dein Anfügen hierdurch bekannt gemacht, daß sich Kauflustige benahmren Tags auf dem Rarh- hanö dahier einfinden, bieten, und nach Befinden des Zuschlags gewärtigen können. Langgöns ain iZten Febr. 1800.
Fürstlich Hessisches Amt Hütten- berg,
C. G. von Zangen.
8' Nachdem die Ehefrau des in dem bahiesigen Fürst!. Schntz stehenden Juden Eli Meyer von Pohlgöns, Jüdin Jüd- del, auf geschehenen Vorhalt, ausdrücklich erkläret, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Hande! treiben,
itub sich für denselben nicht verbürgen- sondern ihre weiblichen Rechtswohlthateu sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht. damit diejenigen, welche mirer- sagtem Inden Eli Meyer in Handelsverkehr treten, sich darnach zu beneh- men wissen. Langgöns am Lten Febr.
Fürstl. Hessisches Justiz-Amt daselbst ,
C. G. von Zangen.
g) Nachdem die Ehefrau des in dem dahiesigen Fürstl. Schutz stehenden Juden, Heyem Isaacs von Kirchgöns, Jüdin Brünell, auf geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern sich ihre weibliche Rechtswohlthateu ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen , welche mit ersagtem Juden Heyem Isaac in Handelsverkehr treten, sich darnach zu benehmen wissen. Langgöns am 8ten Febr. 1800.
Fürstl. Hessisches Justiz - Amt bfo* selbst,
C. G. von Zangen.
10) Nachdem die Ehefrau des in dahiesigen Fürstl. Schutz aufgenommenen Juden Zodick Moses, Jüdin Eddel, aus geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weiblichen Rechts- wohlthateu sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Inden Zodick Moses in Handels-


