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Beschluß
von der Waschmaschine.
d^Grnblicty würde sich diese Maschine auch für Tuch-Manufacturen vortheil- haft beweisen. Es ist ein allgemein bekannter Vorwurf, welchen wanden teut- schen Tüchern wacht, daß sie nicht genugsam von Fettigkeiten und Schmutz gereinigt waren. In den englischen und stanzdfischen Manufakturen legt man zur Erreichung dieser Absicht, bei den Walkmühlen eigene sogenannte Spühlen an , in welche das Tuch, mehrere Tage hindurch, -der Länge nach gelegt, und von dem durchströrnenden Wasser von Schmutz und Staub gereinigt wird. Ist es nun von dem eingedrungenen Wasser aufgeschwellt, und in allen seinen Thei- kn gleichsam geöffnet worden; so wird es erst durch Walkerthon, Urin, Mehl und Seife von allen Fettigkeiten gereinigt, oder nach der Kunstsprache gescheuert. Ze aufgeschlossener die Theile des Gewebes sind, desto besser tretten diese die Fettigkeit verschluckende Materialien in das Tuch hinein und reinigen dasselbe. Wird dieses Scheuern aber, ohne das Tuch vorher auf jene Art auszuspühlen, unternommen, fo wird die innere Fettigkeit fest darin sitzen bleiben , weil bei dem Scheuern selbst das Tuch sich schon anfängt zu filzen, ehe noch die Fettigkeiten ganz herausgewaschen werden. Da nun die Anlegung solcher Spühlen bei manchen Walkmühlen fast unmöglich ist; fo könnten sie wahrscheinlich durch diese Waschmaschine ersezt werden.
F. L. Walther.
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Bekanntmachttugen.
1) Nachdem die Frau Criminalrath Münch fr-eiwillig entschlossen, ihr «Garten an der Wallpförter Chaussee, 11/2 Morgen , 20 Rut. Z Sch. haltend, neben Matthaus Möhlen Wittwe, öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Mittwochen den löte» dieses, Nachmittags 2 Uhr, in des Hrn. Rathsschöff Busch Behausung anberaumet worden, so wird dieses hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Giessen den Zten April igoo.
Fürst!. Hessisches Oberamt das. Raysi.
2) Nachdem nochmaliger Termin zum Verstrich deö von Georg Melchior Vetzberger hinterlassenen Wohnhauses, auf Samstag den 2üren dieses, Morgens io Uhr, auf bahiesigem RathhauS anberaumet worden, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giessen, den 7ten April 1800.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.
3) Drei Stuben, eine Kammer und eine zugemachte Küche, im mittler« Stockwerk , sind in der Wallthorstrase zu ver- lehnen; auch kann ein Liebhaber im obersten Stockwerk noch eine Stube oder Kammer dazu bekommen. Ausgeber dieses Blatts kann nähere Auskunft hierüber geben.
2) Dienstags den iZten dieses, Morgens 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Ratb- yaus, nachstehende, dem Burger und Fuhrmann, Christian Rinn, zustehende Haus, und Feldgüther, dringender Schulden halben, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, als -
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