Ausgabe 
12.4.1800
 
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Beschluß

von der Waschmaschine.

d^Grnblicty würde sich diese Maschine auch für Tuch-Manufacturen vortheil- haft beweisen. Es ist ein allgemein be­kannter Vorwurf, welchen wanden teut- schen Tüchern wacht, daß sie nicht ge­nugsam von Fettigkeiten und Schmutz gereinigt waren. In den englischen und stanzdfischen Manufakturen legt man zur Erreichung dieser Absicht, bei den Walkmühlen eigene sogenannte Spühlen an , in welche das Tuch, mehrere Tage hindurch, -der Länge nach gelegt, und von dem durchströrnenden Wasser von Schmutz und Staub gereinigt wird. Ist es nun von dem eingedrungenen Wasser aufgeschwellt, und in allen seinen Thei- kn gleichsam geöffnet worden; so wird es erst durch Walkerthon, Urin, Mehl und Seife von allen Fettigkeiten gereinigt, oder nach der Kunstsprache gescheuert. Ze aufgeschlossener die Theile des Gewe­bes sind, desto besser tretten diese die Fet­tigkeit verschluckende Materialien in das Tuch hinein und reinigen dasselbe. Wird dieses Scheuern aber, ohne das Tuch vorher auf jene Art auszuspühlen, un­ternommen, fo wird die innere Fettigkeit fest darin sitzen bleiben , weil bei dem Scheuern selbst das Tuch sich schon an­fängt zu filzen, ehe noch die Fettigkei­ten ganz herausgewaschen werden. Da nun die Anlegung solcher Spühlen bei manchen Walkmühlen fast unmöglich ist; fo könnten sie wahrscheinlich durch diese Waschmaschine ersezt werden.

F. L. Walther.

Druckfehler:

Sn NravX. ©. 39. erste Spalte Zeile 21» statt Stunde lies Sekunde.

Bekanntmachttugen.

1) Nachdem die Frau Criminalrath Münch fr-eiwillig entschlossen, ihr «Gar­ten an der Wallpförter Chaussee, 11/2 Morgen , 20 Rut. Z Sch. haltend, ne­ben Matthaus Möhlen Wittwe, öffent­lich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Mitt­wochen den löte» dieses, Nachmittags 2 Uhr, in des Hrn. Rathsschöff Busch Behausung anberaumet worden, so wird dieses hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Giessen den Zten April igoo.

Fürst!. Hessisches Oberamt das. Raysi.

2) Nachdem nochmaliger Termin zum Verstrich deö von Georg Melchior Vetzberger hinterlassenen Wohnhauses, auf Samstag den 2üren dieses, Morgens io Uhr, auf bahiesigem RathhauS anbe­raumet worden, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Giessen, den 7ten April 1800.

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß.

3) Drei Stuben, eine Kammer und eine zugemachte Küche, im mittler« Stock­werk , sind in der Wallthorstrase zu ver- lehnen; auch kann ein Liebhaber im ober­sten Stockwerk noch eine Stube oder Kammer dazu bekommen. Ausgeber die­ses Blatts kann nähere Auskunft hier­über geben.

2) Dienstags den iZten dieses, Mor­gens 9 Uhr, sollen auf dahiesigem Ratb- yaus, nachstehende, dem Burger und Fuhrmann, Christian Rinn, zustehende Haus, und Feldgüther, dringender Schul­den halben, öffentlich an den Meistbie­tenden verstrichen werden, als -

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