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3) 1/4 M. 9 R. 1 1/2 Sch. Wiese auf der Sreffans Mark , neben Conrad Stichler,
öffentlich an den Meistbietenden verstreichen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Dienstag den gtenMärz, in des Hrn. Rathsschöss Ferbers Haus, anberaumet worden, als wird solches hierdurch öffent- lich bekannt gemacht. Giessen benaiten Februar 1800.
Fürst!. Hess. Oberamt das. 'R a y st.
» 5) In diesem nemlicheu Termin soll
auch der, derFrau Regierungöräthin Sues zustehende Garten / 1 1^4 Morgen , 10 Rur. 9Sch. haltend, am Wieffccker26eg, ohnfern des Fürstenbrunnens belegen, öffentlich an ben Meistbietenden , unter denen bei dem Verstrich bekannt zu ma- chenden Conditivnen, verstrichen werden, so hierdurch ebenfalls bekannt gemacht wird. Giessen den 2iten Febr. 1300.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rapp.
6) Mittwochen den 12. Marz, Morgens io Uhr, soll auf dahicsigcm Rathhaus, das dem abwesenden Stahl zuste- hende Haus nebst Zugehör, neben dem Arbeitshaus und Henrich Schäfer gelegen j öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, so hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird. Glessen den Liren Febr. 1800.
Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß. .
7) Nachdem der abermalige Verstrich lbes, der Kröckcriichen Wittwe zustchcn- den Wohnhauses, auf dem Neuenweg, wir zugehöriger Scheuer, Neöenban und H uogarten, auf Donnerstag den iZten Marz, Morgens ivUyr auf vahlestgem
Rathhaus, auf Andkingen der Schuld- leute,. anberauinet worden, als wird dieses zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht. Giessen den 2irenFebr. 1800»
Fürst!. Hess. Oberamt das» Rayß.
8) Nachdem die Ehefrau des in dem dahiesigen Fürst!. Schutz stehenden Juden Eli Meyer von Pohlgvns, Jüdin Jüd- del, auf geschehenen Vorhalt, ausdrücklich erkläret, daß sie mir ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weiblichen Rechtowohlthatetr sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit er- sagrem Juden Eli Meyer in Handelsverkehr treten , sich darnach zu benehmen wissen. Langgöns am 8ten Febr. 1890.
„ Fürst!. Hessisches Justiz - Amt daselbst,
C. G. von Zangen»
* r y) Nachdem die Ehefrau des in dem dahicsigen Fürst!. Schutz stehenden Inden, Heyrm Isaacs von Kirchgöns, Jüdin Brünett, auf geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sic mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für betreiben nicht verbürgen, sondern sich ihre weibliche Rechn wohlthaten ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Hcyem Isaac, in Handelsverkehr treten, sich darnach zu benehmen wissen, Langgöns am 8ten Febr. 1800.
Fürst!, Hessisches Justiz - Amt daselbst,
C, G. hyn Zangen.
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