Ausgabe 
1.3.1800
 
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3) 1/4 M. 9 R. 1 1/2 Sch. Wiese auf der Sreffans Mark , neben Conrad Stichler,

öffentlich an den Meistbietenden verstrei­chen zu lassen, zu dem Ende Termin auf Dienstag den gtenMärz, in des Hrn. Rathsschöss Ferbers Haus, anberaumet worden, als wird solches hierdurch öffent- lich bekannt gemacht. Giessen benaiten Februar 1800.

Fürst!. Hess. Oberamt das. 'R a y st.

» 5) In diesem nemlicheu Termin soll

auch der, derFrau Regierungöräthin Sues zustehende Garten / 1 1^4 Morgen , 10 Rur. 9Sch. haltend, am Wieffccker26eg, ohnfern des Fürstenbrunnens belegen, öf­fentlich an ben Meistbietenden , unter denen bei dem Verstrich bekannt zu ma- chenden Conditivnen, verstrichen werden, so hierdurch ebenfalls bekannt gemacht wird. Giessen den 2iten Febr. 1300.

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rapp.

6) Mittwochen den 12. Marz, Mor­gens io Uhr, soll auf dahicsigcm Rath­haus, das dem abwesenden Stahl zuste- hende Haus nebst Zugehör, neben dem Arbeitshaus und Henrich Schäfer gele­gen j öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, so hierdurch zur Nach­richt bekannt gemacht wird. Glessen den Liren Febr. 1800.

Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß. .

7) Nachdem der abermalige Verstrich lbes, der Kröckcriichen Wittwe zustchcn- den Wohnhauses, auf dem Neuenweg, wir zugehöriger Scheuer, Neöenban und H uogarten, auf Donnerstag den iZten Marz, Morgens ivUyr auf vahlestgem

Rathhaus, auf Andkingen der Schuld- leute,. anberauinet worden, als wird die­ses zur Nachricht hierdurch bekannt ge­macht. Giessen den 2irenFebr. 1800»

Fürst!. Hess. Oberamt das» Rayß.

8) Nachdem die Ehefrau des in dem dahiesigen Fürst!. Schutz stehenden Juden Eli Meyer von Pohlgvns, Jüdin Jüd- del, auf geschehenen Vorhalt, ausdrück­lich erkläret, daß sie mir ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weiblichen Rechtowohlthatetr sich ausdrücklich Vorbehalten wolle; so wird dieses hiermit öffentlich bekannt ge­macht, damit diejenigen, welche mit er- sagrem Juden Eli Meyer in Handels­verkehr treten , sich darnach zu beneh­men wissen. Langgöns am 8ten Febr. 1890.

Fürst!. Hessisches Justiz - Amt da­selbst,

C. G. von Zangen»

* r y) Nachdem die Ehefrau des in dem dahicsigen Fürst!. Schutz stehenden In­den, Heyrm Isaacs von Kirchgöns, Jü­din Brünett, auf geschehenen Vorhalt, die ausdrückliche Erklärung gethan, daß sic mit ihrem Ehemann keinen gemein­schaftlichen Handel treiben, und sich für betreiben nicht verbürgen, sondern sich ihre weibliche Rechn wohlthaten ausdrück­lich Vorbehalten wolle; so wird dieses hier­mit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenigen, welche mit ersagtem Juden Hcyem Isaac, in Handelsverkehr treten, sich darnach zu benehmen wissen, Lang­göns am 8ten Febr. 1800.

Fürst!, Hessisches Justiz - Amt da­selbst,

C, G. hyn Zangen.

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