Ausgabe 
31.7.1770
 
Einzelbild herunterladen

L4r GLMche wöchentliche gemeinnötztze Anzeigen

von Städten n>;B ich gar nicht sagen, z. E. eS brauchte ein Hausvatter für sich und seine Familie rr. Achtel höchstnökhig, er würde solche nehmen, wo er könnte, kann er eS aber nicht möglich machen, so wird er sich ein- schräuk.n, mit Cartoffln u. d gl.vorlieb nehmen und mit 6. Achtel aus. kommen muffen. Hauptsächlich aber isi bekannt welche Abgaben jeder Um rettkan mit baarem Gelde jährlich zu entrichten hat. Dieses kann er durch leinen andern Weg deyschaffen als durch Verkauffung feiner Fruchte. Die Erfahrung redet hier mehr alS zu viel. Die Kornwucherer, zumahlen die Fremden, die zu dem Ende mit Gelds versehen, bereit und bey der Hand sind, wissen daß der Unterthan zu Herbstzeiten, wo ihn Die Abgaben über­stürzen, feine Früchte um den geringen Preiß hingeben muß, den Die Menge der V^käuffer bestimmt: dann der reiche mit dem Armen müssen Geld schaffen und Früchte verkauffm; keiner kann mit Geld helfen und Vo, ehest ziehen; die meiste die ihre Früchte das Jahr durch kauften müssen, können nicht ehender darzu gelangen, biS sie so viel verdienet, daß sie ein Achtel bezahle» können. Was kann Der Unterthan versilbern, und wie will er Geld erlangen als für seine Früchte, die in unfern Gegenden daS Hauptgewerbe Desselben seyn müssen? Er muß diese hingeben um Geld zu erhalten, wann er gleich den Mangel derselben und Den Doppelten Preiß schon in Der Ferne erblicken kann. Es sind leyder Erempel bekannt, wo sogar Die Sommersaatfrüchte nicht Haden erhalten werden können.

Wie ist aber bey solchen Umständen zu Hessen, dem Landmann Geld, und zur Zeit Der Noch wieder Früchte in einem billigen Preiß zu verschaf­fen? Meine Gedanken sind diese; Es könnte eine Gesellschaft, die sich über das ganze Land erstrecken und in jeder Stadt Mitglieder haben müste,dem LanDmann die feilgebottene Früchte um Den Marktpreiß für baareS Geld Rbnehmen. Darzu darf nur Der Gesellschaft Der Vorkauf für Den fsgenann. ten Kornhändler gestattet, und DaS Geld welches die Gesellschaft nicht selbst »orrathig hat, von dieser ausgenommen werden; Die herrschaftliche Böden könnten die Lagerstätte abgeben; jeder Unterthan könnte auS diesem Ma­gazin feine benöthigte Früchte um einem Preiß kauffen, Den man nach dem Einkauf und einem Ausschlag von 6. p. bestimmen würde.

Hieraus entspringet der Vottheil, baß man dem großen Wucher Grämen setzen, dem Unterkhanen um einen leidlichen Preiß, doch ohne Schaden Der die Früchte reichen könnte z man würde das Geld im Lande er.