Ausgabe 
30.10.1770
 
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wöchentliche

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Vier und Vierzigstes Stück.

Dienstags den >oun Gct. 1770.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Eine Erzehluttg.

(ßßSPn den Malabarischeir Küsten ist ein Klippe wo bey stürmischem MW Wetter viel durch Schifbruch verunglückte seit langer Zeit ans

Ufer getrieben wurden. Au6 Menschenliebe, warum sollte sich diese nicht bey den Malabarn finden, au- Menschenliebe, sage ich, wurde eine ansehnliche Wache bestellt, um die Leichname, welche ans Ufer ge­trieben wurden ans Land zu bringen, und sie gebührend zu besorgen. =0& ihnen auch befohlen wäre noch lebendige zu retten , daS weis ich nicht. Vielleicht verstünde sich dieses schon, oder vielleicht ist es auch der Gebrauch in Malabarn, daß man einem die Pflichten der Menschenliebe dann erst wiederfahren laßt wann er todt ist - Genug diesiS muß so deutlich nicht seyn befohlen gewesen, wie uns folgende Geschichte zu sagen scheinet. Einst an einem stürmischen Tage käme ein Verunglückter, der sich auf seinem Brett lange durch die Wellen hindurch gearbeitet hatte, halb todt nahe on dieses Ufer. Er bäte auf das beweglichste um Rettung, weil er bald ein Raub verPZellen werden müßte, mdem er denselben nicht mehr wieder-