Ausgabe 
17.4.1770
 
Einzelbild herunterladen

Mesflsche wöchentliche WWW MW mb Mchrichtcn

Sechzehntes Stück.

Dienstags den i7ten April- 1770.

Mit Hochfürstl. Hessen Darmstadtischee gnädigsten Erlaubnis.

V<-tt der Zeit der (vsterfeier.

lk^Was von Gott nicht in der Schrift geboten , entweder mittelbar MM oder unmittelbar bestimmet ist, gehöret zur christlichen Freyheit. E-M- Es sind verschiedene Feste, welche von der Kirche zwar aus gu­ten und triftigen Ursachen angeordnet worden sind, aber so wohl an und für sich selbst, als ihre Zeit nach in christlicher Freyheit beruhen. Wer . hätte wohl denken sollen, daß, dieses vorausgesetzt, die Zeit des -Osterfestes in Zweiten und folgenden Jahrhunderten nach Christi Geburt so viel bitte- ren^wist verursachen können? Doch geschähe dieses. Wir wollen diese Historie kürzlich zusammenfassen. Das Andenken wichtiger Begebenhei­ten verdiente feierlich gemacht zu werden. Die Christen hielten daher Lie- besmähler, womit sie den Genuß des heil. Abendmals entweder vorher oder nachher verbanden. Sie erinnerten sich dabey als solche welche täglich Mar­ter und Tod ausgesetzt waren, des letzten Mahles Je,u, welches er vor sei­nem Tod seinen Jüngern gehalten hatte. Hiervon finden wir schon Nachrichten in den Schriften Pauli Aus apostolischem Ansehen war