Mesflsche wöchentliche WWW MW mb Mchrichtcn
Sechzehntes Stück.
Dienstags den i7ten April- 1770.
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstadtischee gnädigsten Erlaubnis.
V<-tt der Zeit der (vsterfeier.
lk^Was von Gott nicht in der Schrift geboten , entweder mittelbar MM oder unmittelbar bestimmet ist, gehöret zur christlichen Freyheit. E-M- Es sind verschiedene Feste, welche von der Kirche zwar aus guten und triftigen Ursachen angeordnet worden sind, aber so wohl an und für sich selbst, als ihre Zeit nach in christlicher Freyheit beruhen. Wer . hätte wohl denken sollen, daß, dieses vorausgesetzt, die Zeit des -Osterfestes in Zweiten und folgenden Jahrhunderten nach Christi Geburt so viel bitte- ren^wist verursachen können? Doch geschähe dieses. Wir wollen diese Historie kürzlich zusammenfassen. Das Andenken wichtiger Begebenheiten verdiente feierlich gemacht zu werden. Die Christen hielten daher Lie- besmähler, womit sie den Genuß des heil. Abendmals entweder vorher oder nachher verbanden. Sie erinnerten sich dabey als solche welche täglich Marter und Tod ausgesetzt waren, des letzten Mahles Je,u, welches er vor seinem Tod mü seinen Jüngern gehalten hatte. Hiervon finden wir schon Nachrichten in den Schriften Pauli Aus apostolischem Ansehen war


