Ausgabe 
11.12.1770
 
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Wiesffsche '

wöchentliche

MWW WWW mb Mchrichken Fünfzigstes Stuck.

Dienstags dey nun Dee. 1770.

Mtt Hochfürstl. HestenDarmstädtischer gnädigsten Erlaubnis.

Von dem Spiel.

KMs ist kein Wunder daß die Frage, ob das Spiel erlaubt seye, ei- ne verschiedene Auflösung erhalt, weil sie nicht aus einem und eben demselben Gesichtspunkt erwogen wird. Man fehlt auf beydey Seiten, wann man so schlechthin, alles Spiel für erlaubt erklärt, oder ^schlechthin für verwerflich hält. Letzteres rühret hervonemerubertttebenen Moral, welche jederzeit keinen andern Nutzen hat , als daß man sie! für etwas ansieht, das man nur wissen, nur lehren, aber mcht ausuben dörfe weil es entweder gar zu schwer oder unmöglich seye. Wir wollen versu­chen, cb wir nicht auf der Mittelstraße einhergehen können , und zu dem Ende die allgemeinen Grundsätze anführen , woraus die Sittlichkeit emer jeden Handlung deurtheilet werden muß, und uns alsdenn bemühen etwa- in V><s» K°g^u welche rechtmäsig fe'ftt soll/ wußwe.

Kr meinennoch eines andern Vollkommenhelren w.edcrjprechen.

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