Lrs Greffische vKchenklLch-tzem^MStzige AttzeiM

Wenn sie den Stahl in ihrer Rechten, So wie sie für den König fechten, Die Unschuld von der Wuht befreyn: Denn wünsche ich Sbldat zu seyn.

VUue Bücher.

Formey, Entwurf aller Wissenschaften, zum Gebrauch der Jünglinge, f. Tbeile 8. Berkin z fl 4f fr.

Anleitung für angehende Beamte in Absicht deS Unterschied- der Bauern- Güter, 8. Lüneb. 17^8. 4. 15 fr. 1 '

Abbt (Thomas) vom Verdienste, 8. xfl.ufr.

' : Avertifiement.

Nachdeme in "entschiedenen Sachen. deS König!. Preußischen Com­missionsrath Boden zu Aurich wmra die verwittibte D. Gerike modo Schadlmsche Eheconsortin zu Sondershausen, der derselben , sodann deS Consistorialrath und Hofgerichts Beysizzers Gerike im Stift Hildesheim und dessen Eheconsortin, zusiehende Ankheiledes Freyadel. und eigcnthüm- lichen Zehenvens, der Malcomesiusiscbe Zehende genannt, zu Großenlin- den iub Katts verfauffet, von dem Käuffer aber annoch begehret worden, daß alle, welche auf diesen Zehenden vel pun&o praetenfae proprictatis vel hypothecae,: Otter wie es sonst nahmen haben mögte, einen Anspruch machen, edicaliter & fub poena praeclufionis intra certum Terminum citirt werden mögten, als werden hiermit intra Terminum von 2. Mo- nakhen ä dato, wovon 20. Tagen pro primo, 20- pro fecundo und20 pro tertio rermino anberaümt werden, alle und jede, welche auf diesen Zehenden Anspruch zu haben'vermrincn, vorgeladen, daß sie "in dieser Frist vor mir, als hierzu bestelltem Commiffirio erscheinen , und ihr Recht an und ausführen; gegenfals aber, daß sie damit ganz pracludirt, und nicht weiter werden gehört werden sich gewiß gewärtigen sollen. Güsten den 21. May 1769 , Ex fpeciali Conhftiiflione

(L. 8.) ... J : L. w. Meyer

. ..." FürM. Hessen - Darmstädkisch'er. RegierungS.

* - r«h md' Obrrachchrmvalter.

Nachvmr