SAS GreMche w-chettEch-gemeittttützige Ar-zeLgett
So brauchbar,-die Kenntniß dieser Ursachen aus dem doppelten Grunde vor uns ist/ daß wir theilS die Art und Weist/ wie dem daraus entstandenen Uebel am besten abzuhelsen/ theils aber auch die Nothwen- digkeit einer klugen Vorsicht bey der Behandlung der Patienten selbst kennen lernen; so nöthig, ja unentbehrlich wird uns andern Theils/ auch eine richtige Kenntniß der Ursachen von dem Mange! des Athemholens. Ohne Diese können wir uns weder einen richtigen Begriff von dem eigentlichen Zustande des Kranken/ noch einen gewissen Plan des Verfahrens, welches wir zu wühlen haben/ entwerfen, noch auch selbst bey der Wahi-und Anordnung der Mittel, welche daS Arhemholen wieder Herstellen sollen, wichtigen Fehlem/ welche allzuleicht begangen werden können, glücklich ausweichen.
Die Fortsetzung folgt künftig.
Avertifiement.
Demnach von Hochfürstlicher Regierung allhier mir in Schuldfa- chen des Herrn Erbmarichallen von Riedesel contra des Herrn Professor Gernands hinterlassene Töchter / Frau Hofrath Höpfnm'n und Frau AmkS- verweser Bütteln special Commißron zu Verkausung des Gernandtfchen Zehendens zu Albach ertheilet worden, und dann zu dieser fubhaftation terminus auf den Uten August an beraumet worden ist : als wird dieses M dem Ende bekannt gemacht, daß diejenige, welche auf diesen Zehenden zu streichen lüsten haben, sich auf dem RathhanS dahier Nachmittags um z. Uhr melden/ und ihr Gebott thun können. Giessen den istm Sulii iW*
Vi Specialis Comtnifllonis.
L. w- Meyer.
Nachdeme von Hochfürstlicher Regierung mir zu Verkauffung der allhier vor dem Nmweger-Thor gelegenen von Drechstlischen Großen Gartens cum pertinentiis fpecial commiflio ertydUt worden , und dann terminus fubhaftationis auf Mittwoch den 9ten Ang. anberaumet ist; als wird dieses zu dem Ende bekannt gemacht, daß diejenige, welche auf diesen ganzen Garten, oder, daferne kein Pacht darauf haftet, auch stük- weis zu dielen lüsten haben, stch in termino Nachmittags um 3. Uhr auf hiesigem


