wöchentlich
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Dienstags den z8teit Februar- 1764;
Mrt Hochfarstl. Hessen -Darmstadtlschcr gnädigsten Erlaubnis.
Beantwortung einiger Einwürfe.
8^in ungenannter Freund hat in einem Brief, welcher aus deut A SchwalmGrund, vom wteti Februar, unterschrieben ist, eine Stelle aus der Abhandlung von. der Vortrefflichkeit der Sitten- lehre, im dritten Stück unsrer Anzeigen angegriffen. Wir wollen seine Einwürfe anzeigen und uns dagegen verantworten, da uns der Raum nicht gestattet, seinen ganzen Brief einzurücken. In der angeführten Abhandlung wollten wir die Nothwendigkeit der Sittenlehre darthun, und unser Beweis war dieser: Es ist nicht genug, wenn man uns tugendhaft machen will, daß man uns die Gesetze, die wir erfüllen sollen lehre. Denn unser Herz, das sich von der Sinnlichkeit hinreissen läßt / weigert sich oft den Vorschriften, die der Verstand für billig erkennt, zu folgen. Man muß uns daher nicht blos die Gesetze, die Gehorsam von uns verlangen, lehren, man muß uns auch durch starke und dringende Beweggründe zu ihrer Erfüllung antreiben. Man muß uns die Folgen der Tugend und des Lasters zeigen; die Hindernisse in der Erfüllung unsrer Pflichten überwinden lehren, und die Erkenntniß unsrer Verbindlichkeiten lebendig und
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