Vorbertcht.

ir liefern.unfern Lesern hierdurch den eitel und das Register der gemeinnützigen Anzei­gen und Nachrichten von dem verflossenen 1764(16» Jahre. Sie werden um eine gütige Entschuldigung ersucht, wenn die wenige Musse der Verfasser/ ih­nen zuweilen nicht die gröste Strenge in der Wahl Der eingerückten Stücke und Abhandlungen erlaubt hat. Nicht feiten werden dieselben durch die Um-

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