Vorbertcht.
ir liefern.unfern Lesern hierdurch den eitel und das Register der gemeinnützigen Anzeigen und Nachrichten von dem verflossenen 1764(16» Jahre. Sie werden um eine gütige Entschuldigung ersucht, wenn die wenige Musse der Verfasser/ ihnen zuweilen nicht die gröste Strenge in der Wahl Der eingerückten Stücke und Abhandlungen erlaubt hat. Nicht feiten werden dieselben durch die Um-
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