Giesser Wochenblatt.
Fünf und Dreißigstes Stück.
Dienstags bett 27. August 1776.
Mit Hochfursil. Hessen Daemftädtifchcr gnädig,ler Lrlaubniß.
Bekanntmachung.
^i^achdeme zu mehrer Sicherheit des Publici und derer Creditorum 3sf die Hypokhequen» Bücher in dahiesigenFreoherrl. von Nordeck-Ra- benaui scheu Samtamt renoviret werden sollen; als werden alle und jede, so ein» als ausländische Creditores, welche aus demselben gerichtliche Hypothek-Verschreibungen in Händen haben, edictaliter citiret, diese in Händen habende Hypothek-Verschreibungen in Original} und mit solchen zugleich, eine Abschrift unter einem Termin von orey Monathen, bcy dahiesigem Gesamtamt zu produciren, in Entstehung dessen das darauf zustehende Verzugsrecht erloschen fty», und Die Pfandverschreibungelt nur vor simple Handschriften gelten sollen. Signac. Rabenau den i7ten August 1776.
Freiherr!, von k70rdeck-Rabenamsches Gesamtame daselbst.
L. Koehler.
Aus denen eingekommenen Verzeichnissen derer zu den Armenanstalten hiesiger Stadt verwilligter Beyträgen hat man nicht sonder Befremden ersehen, daß gar viele Einwohner hiesiger Stadt sich theils des milden Bey- trags zu gedachten Anstalten gänzlich entzogen, theils nur ein sehr geringes, weniger ein ihren Glücksumsiänden angemeßnes Quantum bennlhgeC haben. Man hat zugleich in Erfahrung gebracht, daß verschiedene der Ursachen wegen mit erklecklichen Beyträgen zurückgehalteu haben, weilen sie in der Besorgniß sichen, ob börsten sie, aller Anstalten ohngeachtet, der Mm Gassen-


