Giesser Wochcuölakk.
Sikbzehentes Stück.
Dienstags den r;. April 1776.
Mit Hochfürstl. Hessen Lannstädkrschcr gnädigster Erlaubniß.
Beschluß der Mittel zur präservatisn und Curati-n der bisherig gen Horn - Vieh - Seuche.
g) Alles rauhe Futter muß dem Vieh nur zum zten TM, mithin sehr sparsam, und statt dessen em nahrhafter Uederguß gegeben werden. Wie denn auch zuweilen etwas Sauerkraut dem Vieh mit Nutzen gegeben werden kann. Mil dieser Cur kann elwa 14. Tage con- tinuirct werden.
Drittens. (Lrrratisns- Mittel.
Wenn das Hom «Vieh würcklich kranck wird, ist
1) Wenn das Thier fest ist, oder einen geschwinden Athem-Zug und dabey einen kurtzen Husten hat, ist die vorhin littr. c. gedachte Aderlaß vorzunehmen
2) Kann man statt dem vorhin Imr. e. gedachten mit Vitriol-Geist vermischten lau warmen Geträncke dem Vieh des TageS etlichemahl ein Quenlgen gereinigten Weinstein in warmen Wasser eingiessen.
;) Muß sogleich dem krancken Vieh durch die dicke unter dem Halß hangende Haut ein Haar-Seil, so aus einer Linnen Schnur besteht, zwey Zoll von der Brust gezogen werden.
4) Muß dem Vieh Morgens, Mittags und Abends der folgende Tranck gegeben werden:
Gersten - oder Hafer-Schroot, 1 Handvoll, Camillen- und Hollunder-Blumen, von jedem eine halbe Handvoll in 3 Schoppen Wasser ein wenig gekocht, die Brühe durch groben Leinwand geseihet,und wohl ausgerungen. Zu 1 Schoppen dieser Brühe wird ein Quent- gen fein gepulverter Weinstein und 4 Lbffelvoll Lemöhi gethan, und dem Thier auf einmal eingeschüttet.
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