Ausgabe 
23.4.1776
 
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Giesser Wochcuölakk.

Sikbzehentes Stück.

Dienstags den r;. April 1776.

Mit Hochfürstl. Hessen Lannstädkrschcr gnädigster Erlaubniß.

Beschluß der Mittel zur präservatisn und Curati-n der bisherig gen Horn - Vieh - Seuche.

g) Alles rauhe Futter muß dem Vieh nur zum zten TM, mithin sehr sparsam, und statt dessen em nahrhafter Uederguß gegeben wer­den. Wie denn auch zuweilen etwas Sauerkraut dem Vieh mit Nutzen gegeben werden kann. Mil dieser Cur kann elwa 14. Tage con- tinuirct werden.

Drittens. (Lrrratisns- Mittel.

Wenn das Hom «Vieh würcklich kranck wird, ist

1) Wenn das Thier fest ist, oder einen geschwinden Athem-Zug und dabey einen kurtzen Husten hat, ist die vorhin littr. c. gedachte Ader­laß vorzunehmen

2) Kann man statt dem vorhin Imr. e. gedachten mit Vitriol-Geist vermischten lau warmen Geträncke dem Vieh des TageS etlichemahl ein Quenlgen gereinigten Weinstein in warmen Wasser eingiessen.

;) Muß sogleich dem krancken Vieh durch die dicke unter dem Halß hangende Haut ein Haar-Seil, so aus einer Linnen Schnur besteht, zwey Zoll von der Brust gezogen werden.

4) Muß dem Vieh Morgens, Mittags und Abends der folgende Tranck gegeben werden:

Gersten - oder Hafer-Schroot, 1 Handvoll, Camillen- und Hollun­der-Blumen, von jedem eine halbe Handvoll in 3 Schoppen Was­ser ein wenig gekocht, die Brühe durch groben Leinwand geseihet,und wohl ausgerungen. Zu 1 Schoppen dieser Brühe wird ein Quent- gen fein gepulverter Weinstein und 4 Lbffelvoll Lemöhi gethan, und dem Thier auf einmal eingeschüttet.

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