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Giesser WoHenklatt.

Fünf und zwanzigstes Stück.

Dienstags dm 18. Jun. 177^

M«k Hochfürstl. Hessen Laemstädrtschcr gnäbl.ier ^rlaubniß.

Anzeige.

/^tleichwie unter dem Horn «Vieh zu Hochheim bey Mainz, eine g» V») fährliche ansteckende Kranckheit Kerrsche, so daß deren alltäglich vie- le Stücke ctepiren, als wird solches zu jedermans Warnung mit dem Anhang bekannt gemacht, daß, Key Vermeidung schwerer Strafe, niemand von daher einiges Horn« Viehe oder Hauche in hiesige Fürstliche Landen ein bringen , auch jederman selbige Gegend / zu mahlen mit feine«! Horn» Vieh sorgfältig meiden solle. Giessen den 10. Junii «776.

Fürst!. Hess. Oberamt: dasclbsten.

Sues.

Äveniflemenr.

Denen Herrn Besitzern der in Schafhausen herauSgekommenen* fchingischen Erdbeschreibung wird hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht, daß sich Jemand entschlossen, über Die herausgekommenen Eilf Tbeile, welche Die sämtliche europäische Lande enthalten, ein vollständiges Haupt, Register zu verfertigen. Der Verfasser Kar ein dergleichen Unternehmen aus doppelter Ursache für nothwendlg erachtet; einmal, damit man Key Nachschlagung eines -Otts, von Dem etwan nicht sogleich bekannt, in Welchem Land es eigentlich liege, oder unter welche Herrschaft es gehörig stye, der Mühe überhoben bleiben möge, jedes besondere Register aller einzeln n Thule Durchzusehen, und für das andere vorzüglich auch des­wegen , weilen ersagte einzelne Register überaus fehl»» UNk Mangelhaft geliefert worden sind.

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