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102 Wochenblatt.

fertige Zehende nach einem neunjährigen Überschlag jährlich beträgt 98 fi. an den Meistbietenden gegen baare Zahlung zu überlassen willens sind, zu dem Ende eine öffentliche Subhaftation und Feilbietung auf Montag den Zo. Decembr. dieses laufenden 1776. Jahrs anzuordnen resoiviret; Als wird solches zu Jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damu diejeni­ge, die dazu Lüsten haben, alsdann in besagtem Termin, Nachmittage 1 Uhr auf hiesigem Rathhauße sich einsinden , und dem Verstrich bcywoh, nen, auch die nähere Conditionen und Nachricht erfahren können. Sio-n; Gießen den z8ten Novembr. -775. r>efer. °

Auf Hochfürstl. Regierungs Verordnung soll das frei) adeliche von Milchlingische sogenannte Troh - und Reitzische Guth zu Burckhardöfel- den im Buseckerthal öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden, und ist zu solchem Ende auch bereits Terminus auf den ziren Aug. Mgsthin anberaumet gewesen, in welchem sich aber vermuchlich um deswillen kein Liebhaber eingefunden, weilen der eigentliche Ertrag des,Gurhs, und oie Da« nur verbundene Vorlheile nicht hinlänglich bekannt gewesen Es bestehet die­ses Guth in etlich und 70 Morgen Ackerland, sodann y Morgen z Vier­tel 8 Ruthen Wiesen, nebst denen dazu gehörigen kleinen Gefällen, als nehmlich 68 Stück Rauchhühner, 5 Leibeigenen und dem Blut- Zehnden an Lämmer, welche Gefälle ein Jahr in das andere gerechnet, nach Ab­zug aller Kosten, wenigstens 7 st. ertragen können. In denen letzteren 9 Ley-Jahren ist dieses Guth ausschlichlich der kleinen G.fallen, jährliche vor zoo st. und nur in dem nächst verstossenen Jahr, wo der Verkauf schon resolviret gewesen, vor ifo st. verliehen worden, und bey Erthei- lung einer neuen Leyhe, Haden von jedem Jahr 3 st. Leyhgeld noch beson­ders bezahlet werden muffen; wie dann auch die V.rleyhung selbsten bis- hero niemahlen einiger Schwierigkeit unterworfen gewesen, und in Burck- charvsfelden an Liebhaber dazu nie gefehlet hat. Man hat also dieses hier­durch nochmahlen zu dem Ende öffentlich bekannt machen wollen, damit diejenige, welche sothancs Guth käuflich an sich zu bringen Lüsten tragen, sich entweder vey Endes unterzeichnetem Commiffario, oder dem von Milchlingischen Admmiftratore Fürst!. Regierungs - AdvocaroKrug mel­den, chr Gebot thun, und sich darauf das weiteren gewärtigen können Signat, Gieße» den slen Decembr. 1776.

. P. B. Langsdorf

Regierungs-8ecrerarms Und zu dieser Sache ' .. perordneter Commiflärius.