Wochenblatt. 2z
Em Vortheil vor die Kenner und Gönner desselben, den die Versos ständigung desselben erproben wird, und derenthalben nunmehro drey Ab- theilungen gemacht werden müssen.
Die erste Abheilung enthält die im Jahr 17t?. ergangene neun Kaiserliche Enlschlüssungen, nebst denen Urkunden, Verträgen rc., auf welche darinnen Bezug genommen wird, oder die sonst zu deren Erläuterung dienen, von Kaiser!. Majestät oder hoher Commißion herrühren, und meistens Frankfurts politischen Staat kennbar machen.
Die zweite Abrheilung begreift die sogenannte Visttationsord- Mutig aller frankfurtiscben Aemter oder Departements , wie solche zwar schon Ao, 1616. verfasset, Ao. -72,6 aber revidirt und verbessert worden, nebst denen zu jeder derselben gehörigen Tax - öder Gefällenordnungcn, mithin meistens ökonomische und Cameralumsiände, samt denen, über viele derselben, ergangenen besondern Kaiserlichen und Eomissarischen Verfügungen.
Die dritte liefert alles dasjenige womit Kaiser!. Majestät zu Frankfurts Wohlfahrt, im Jahr 1732 und folgenden, gleichsam die letzte Hand angelegt haben.
Ein vollständiges Register über alle drey Abtheilungen wird, mit der letztem, ebenfalls erscheinen, und die Erste instehende Ostermeß laufenden Jahrs, geliebt es Golt.' Gewiß die Presse verlassen, und so die übrige Beede, vierteljahrweis, folgen.
Jeder, welcher auf ein oder mehrere Exemplar, dahier in der An- dreäisthen Buchhandlung, unterzeichnet, empfängt solche daselbst, und zahlt sodann für jeden Bogen, auf sauber Schreibpapier gedruckt, nicht mehr als 1 Kreuzer; dahingegen derjenige, so nicht in Zeiten, nämlich höchstens bis in Mitte Merz dieses Jahrö, die Unterzeichnung beliebet, gewiß die Hälfte darüber, oder bewandten Umständen nach noch mehr, ni geben gemüßigt seyn würde.
Man verbittet alle Correspondenz, äusser derjenigen Liebhaber, die in Frankfurt keine Bekanntschaft haben sollen , welche dann die Briefe, an ersagte Buchhandlung postfrey einzusenden, oder, bey Empfang irden Kheils, das Porto an dieselbe zu vergüten belieben werden.
Frankfurt/ dm 18. Jänner, 1776.
Christoph Sigismund Müller,
D. R- L.
8 1 Mr


