Ausgabe 
2.1.1776
 
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L Wochenblatt.

Avertiffement.

Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ludwig Landgraf jU Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen , Dietz, Ziegen» hrin, Nidda, Hanau, Schaumburg Mnburg und Büdingen rc.

Füge hiermit zu wissen: demnach der verstorbene Berg JnspeckorHen« »ich Carl Wilhelm Müller zu Thalitter, so viele vorelterliche und eigene Schulden hinterlassen, daß zu deren Tilgung dessen nachgelassenes Vermö­gen nicht anreichel, des Endes den Concurs Proceß zu eröfnen , und ge» genwärtige Edictal Cikation zu erkennen gut gefunden worden; Heische und lade dannenhero in Höchstgedachker Sr. Hochfürsil. Durchlaucht Nahmen, auch von aufhabenden gnädigsten Commißions-und Rechtswegen, hiermit peremtorie, alle und jede CreditoreS; welche an ersagken Berg Infpedo- rem Müller, oder dessen Voreltern eine rechtmäßige Forderung zu haben vermeinen, daß vor mir als gnädigst ernannten Commiflhrio dieselbe aus Montag den isten Januar. 177^ erscheinen, ihre habende Forderungen behörig und zu Recht beständig liquidiren, anbey auch sich bestimmt erkläh« ren sollen, obste, da bey denen vorgeweßenen Gütherversteigcrungen sich kein annehmlicher Käuffer gemeldet, dieselbe in billigen Pmß übernehmen, ferner administriret oder verpfachtct haben wollen, sofort der Hache in allen Terminen biß zur richterlichen Erkänntniß und Ausspruch abwarren, unter der Verwarnung, daß, welcher alsdann nicht erscheinet, mit seiner Forderung vräcludiret, und nicht weiter gehöret werden solle. Urkundlich dcS hierun ter gedruckten Hochfürsil. Regierungs Cantzley JnsiegelS. So geschehen- Gießenden rM Nov. 1775-

Ex fpeciali Commillione

L Heß/

Hochfürsil. Heßischer Regierungsrath und in dieser Sache gnädigst ernannter Commiffarius.

Des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Ludwig Landgraf iu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Gras zu Catzenelnbogen, Dtttz,Ziegenhem, Nidda, Hanau, Schaumburg, Nsenburg und Büdingen rc.

Füge hierckit zu wissen: demnach der Forstsecrelarius Johann Gott­fried Wilhelm Gunst zu DorsJtter, so viel« eigen«, und ererbte Schulden