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Vier und Picrzigstes Stuck.
Dienstags den zr. Gctdber i?7f.
Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtifchcr gnädigster Erlaubniß.
Beschluß des Unterrichts von Anpflanzung lebendiger Zäune»
Von den Gartenzäunen.
(YM diesem Gegenstand hat sich der Landmann folgendes zu merken.' Vor allen muh der Grund mehrmalen gähling zween Schuh in der Breite, uud eben so viel in der Tiefe umgewühlet werden: dadurch wird das Unkraut unten in die Erde versenket und eine srische Erde in die Höhe gebracht. Ist dieses geschehe», so greift er nur nach einerlei), und nicht vermischter Gattung deö Zaungehölzes, mit welchem gleiche Zierde, Dichte und Vergnügen auszuwachsen psteget, und wählet sich hievon Dorngestrauche, z. B. Weis-oder Hagdorn, wenn der Garten von vorübergehenden Vieh beschädiget werden könnte. Bey bloßerdings absön- derten Verftiedungen aber, nur andere und behender wachsende Gehölze, woben er noch zur Schutzwehr inwendig wilde Stachel-oder Kruffelbeer- f^tinge den willkührlichen Eintritt des durchschlüpfenden Federviehes zu hindern, anbringen, und selbe seiner Zeit anderstwohin versetzen kann. DaS rntzende eines Gartenhages bestehet eigentlich in gleicher Höhe, Dichte und Gattung des ZaungehölzeS; wer diese drey Eigenschaften vereinigt auf X x seinen


