Ausgabe 
8.8.1775
 
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Giesser

34?

Zwey und Dreissigffes Stück

Drenstags den 8. August i77f»

Mit Hochfükstl. Hessen Darmstädkischer gnädigster Erlaubniß

Beschluß der Geschichte Röschen und Wilhelm^

HÜsKMM war nun anderthalb Jahre abwesend, ohne daß Röschen die geringste Nachricht von ihm erhalten batti. Ihre Eltern hatten ei- nen andern Bräutigam für sie auSgesehn, und Röschen, die zwar nun lieber gar nickt geheyrathet hatte, gab doch endlich den Vorstellungen und Bitten derselben nach. Hier gieng also alles wie gewöhnlich, ohne Lei­denschaft ab, den Eigennutz etwa ausgenommen. Auch die Landleute ha­ben ihre mariagcs de coqvenance. Ernst der Bräutigam war der Sohn eines armen Heuerjings aus einem Dorfe das von vielem etwa vier bis fünf Meilen entlegen seyn mochte. Seines Vaters Bruder aber war ein sehr wohlhabender Vollmeyer in diesem Dorfe, und wollte seinem Neffen, weil er selbst keine Kinder hatte, den Hof übergeben. Ernst hatte bisher ebenfalls einen Theil seines Unterhalts durch die Arbeiten in Holland und durch die Schiffahrt erwerben muffen. Er war in Grönland, in der Levante und in Batavia gewesen, und erst vor kurzer Zeit in dieses Dorf, worin seines Vaters Bruder wohnte / gekommen. Seine Sitten waren auf seinen Seereisen zwar nicht sehr fein aber auch nicht verderbt worden. Er war so ein ehrlicher handfester Seefahrer, der gegen alle Empfindlichkeit abgehärtet, immer in der Mittelsiraße zwischen Vergnügen und Msver- gnügen fortgieng, immer gleicher Laune war, das char, was er für das

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