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Z22. LVocherrdlate.

benslehren nach H. Danovs Compendium fort. Die Grundsätze der Auslegimgskrmst wird er in einem desondem CoHcßio seinen Zuhörern beyzubringen suchen.

H- D-Cgrl Friedrich Bahrdt, der Theologie öffentlicher Lehrer; hat die Kucbeage|cbicbte des Mittlern Zeitalters , die Erklärung des Briefes an die Hebräer/ und der Planen Propheten zu feinen Vorle­sungen bestimmt. Er wird auch zwey Stunden die Woche auf die Ho­miletik verwendenund in der Latcchetik Anweisung geben.

Juristische Facultät.

H. D. Johann Christoph Loch/Hochfürst!. Hessendarmstädt. Geheimer ?Lach, der Akademie Vicecanzlar: wird zwey Stunden des Tags den pandecren widmen, in einer das peinliche Recht vortragen , und ebenfalls in einer das kanomsche und Lirchenrecht der Protestanten erläutern; außerdem aber noch das wechfelrecht lehren.

H- D Christian Hartmann Samucl Gauert/ Hochfürstlich Heffendarmsiadt. Geh. Negierungsrach, diesjähriger Rektor, und Syn­dikus der Akademie;, tragt in feinen Vorlesungen das deutsche Staate- recht nach H. Pütter, das deutsche privatrecht nad) H. v. Selchow- und das Lehnrecht nach dem Böhmer vor; dabey wird er -nod) vier Stunden wöchentlich zu praktischen Ausarbeitungen und zum Reseriren anwenden.

H- D. Ludwig Julius Friedrich Hopfner/ der Rechte öffent­licher ordentlicher Lehrer; wird öffentlich ein Epaminatorium über Die pandccterr an stellen, privatim aber Die Institutionen vortragen, J)ie Geschichte Der Jurisprudenz nach H. v. Selchow erzählen, auch die Lit- teratur derselben erläutern.

H. Helwig Bernhard Jaup / der Rechte öffentlicher ordentlicher Lehrer; trägt dre altern sowol als neuere Rerchsgeschichte , das Heu-- tigc deutsche Seaatsrecht/ das privatrechr der Fürsten / und den Reichsproceff alles nach Anleitung des £. Pütters vor. Er wird zu­gleich die heßische Geschichte und das hessische Skaatsrecht lehren, auch das praktische europäische Völkerrecht nach des Altern H. von Mosere Grundsätzen erklären.

Medici-