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benslehren nach H. Danovs Compendium fort. Die Grundsätze der Auslegimgskrmst wird er in einem desondem CoHcßio seinen Zuhörern beyzubringen suchen.
H- D-Cgrl Friedrich Bahrdt, der Theologie öffentlicher Lehrer; hat die Kucbeage|cbicbte des Mittlern Zeitalters , die Erklärung des Briefes an die Hebräer/ und der Planen Propheten zu feinen Vorlesungen bestimmt. Er wird auch zwey Stunden die Woche auf die Homiletik verwendenund in der Latcchetik Anweisung geben.
Juristische Facultät.
H. D. Johann Christoph Loch/Hochfürst!. Hessendarmstädt. Geheimer ?Lach, der Akademie Vicecanzlar: wird zwey Stunden des Tags den pandecren widmen, in einer das peinliche Recht vortragen , und ebenfalls in einer das kanomsche und Lirchenrecht der Protestanten erläutern; außerdem aber noch das wechfelrecht lehren.
H- D Christian Hartmann Samucl Gauert/ Hochfürstlich Heffendarmsiadt. Geh. Negierungsrach, diesjähriger Rektor, und Syndikus der Akademie;, tragt in feinen Vorlesungen das deutsche Staate- recht nach H. Pütter, das deutsche privatrecht nad) H. v. Selchow- und das Lehnrecht nach dem Böhmer vor; dabey wird er -nod) vier Stunden wöchentlich zu praktischen Ausarbeitungen und zum Reseriren anwenden.
H- D. Ludwig Julius Friedrich Hopfner/ der Rechte öffentlicher ordentlicher Lehrer; wird öffentlich ein Epaminatorium über Die pandccterr an stellen, privatim aber Die Institutionen vortragen, J)ie Geschichte Der Jurisprudenz nach H. v. Selchow erzählen, auch die Lit- teratur derselben erläutern.
H. Helwig Bernhard Jaup / der Rechte öffentlicher ordentlicher Lehrer; trägt dre altern sowol als neuere Rerchsgeschichte , das Heu-- tigc deutsche Seaatsrecht/ das privatrechr der Fürsten / und den Reichsproceff alles nach Anleitung des £. Pütters vor. Er wird zugleich die heßische Geschichte und das hessische Skaatsrecht lehren, auch das praktische europäische Völkerrecht nach des Altern H. von Mosere Grundsätzen erklären.
Medici-


