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Wochenblatt.

Pfenning, oder die Marck -u Fünf Gulden und so nach Proportion die Lorke angenommen, und daraus gute ConventionSmaßige Kreuzer gemün- zet werden sollen. Gleichwie auch keine mit demuffen nächstkünstiginMar- fit in die Reductien fallende vorhin geringhaltig geprägte Reichs. Münz- Garrung nun und jemals bet; Confiscation und anbenebst schwerer Leibes- Strafe, wer es auch seye, außer Reichs, so auch nicht in jtne GHenden des Reichs, wo kundbarlich Conventionsmäßig nicht ausgemünzet wird, verführet werden sollen; Also soll auch alles wucherliche Auf-und AuS- wechseln der Conventions - und anperer Geld - durchaus eingestellt und Unterlasten, von Niemanden, so Christen als Juden, und stlbsten nicht von denen Gold-und Silber-Arbeitern einiges vermünzte Metall zum Privat. Tigel gebracht und eingeschmolzen, sondern dieses Einschmel­zen und Antreiben lediglich denen des Ends ausgestellten verpflichteten Wa- radeinS überlassen werden. Befehlen demnach Unfern Collegiis und Be­amten, diese durch den Druck erlassene Verordnung durch vorherige Pub- lication und'Anheftung solcher an den gehörigen Orten , zu Jedermanns Wissenschaft nicht nur zu bringen, sondern auch darauf genau zu halten und die Contravenienten jedesmahlen zur gebührenden Strafe zu ziehen. Urkundlich Unserer Eigenhändigen Unterschrift und ber-gedruckten Fürstli­chen Geheimen JnsiegelS. . . . . :. -

Darmstadt, den ra. Fcdr. 177?-

Ludwig Landgraf zu Hessel (L. 8.)

SerenUUmi Hochfmstl Durchlaucht haben geruhet, durch ein gnäs digstes Rescript vom Sten Februar den zweyten Lehrer des hiesigen Fürst!. Paoagogs, Herrn M. Rambach, eine Defimtorstelle zu übertragen.

Ein und auspaßirende vom 20. Febr. bis den ? r7. Februar »77Z.

H^rr Gcheimterrach von Breidenbach, log. im PosthauS.

Herr Oor'st von Boden in Preussischen Diensten, log. im PosthauS.

Herr von W.rkher Cammerherr von Chur - Sachsen, paff, durch.

H.rr Baron von Nnnplch, log. im PosthauS.

Hckk Hofrath Helfrich von Wetzlar, paßiret durch.

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