Ausgabe 
9.6.1750
 
Einzelbild herunterladen

l84 Giesser Wochen-Blatt/ Nurn. XXIIT.

füctiötci flrfm / inwendig weis und roch waren/ und in der Mitte ein gelbes ^ufd/ ktn von Staubfedern hatten/ wie man cs sonst an Rosen stehet. Es ist ein solcher ött>ei(i in Cwn Mifcellaneis oder Ephemeridibus nat.curiofor. ann. VI. & VII. ubletvac. i17 p. ux. in Kupfer vorgestellet / zu finden. Diejenige/ so man hier gesehen/ waren von den daselbst beschriebenen in etwas unterschieden/ und scheinen/ soviel man auö dem grünen Laub des ÄestleinS uttheilcN konnte/ an wilden Werden/ die man an einigen -Orten Saalweiden nennet/ gewachsen zu feyn. Ob nun wohl dergleichen Begebenheiten/ da die Natur durch den zufälligen Trieb unbekannter Neoenurfachen aus ihrer Ordnung schreitet/ gar keine Vorbedeutung haben: So tönte mau doch/ wenn sie ja etwas voraus verkündigen sollen/ aus einer angenehmen Blume/ wie die Rosen sind/ ehender etwas gutes als böses mulhmassen; wie denn in itzt angeführ­tem Kalte etwas heilsames darauf erfolget ist.

Allhier ist heraus gekommen.

D. Johann Jacob Rambachs / weiland ersten Piofcifjris Theol. und Superinten­denten in Giessen exegetische und moralische Beira-l tungen über die lieben Pastoral» Briefe Christi an die sieben Asiatische Gemeinen in der Offen­barung Johannis Cap. z. und j. nebst einem vorgesetzten Beweis von der Göttlichkeit und dem Canonischm Ansehen der Offenbarung Jobanmö/ auS des sei. Verfassers zwei-en eigenen Handschriften zum Druck befördert und mit einer Vorrede und Registern versehen von Henrich Chustoph Nebel/ Profess. Philos. in Giessen. Franckfurt und Lepzig i?r°. in $. i. Alph. 8. Bogen.

Dienst suchende Personen.

Ei'N Candidatus Iuris 5c Philof. der ilt humanioribus, Philofophia, Mathefi Sc panibus iuris bereits vielfältig Unterricht ertheilet/ auch in praxi cvmmuni sowohl als cametali eine häufige Uebung gehabt/ sucht eine convenable Condirion.

Dieses Wochenblatt wird alle Dienstage allhier bey dem Verleger Johann Philipp Krieger denjenigen/ so auf ein Jahr mit r. fl. ober auf ein halb Jahr mit i. fl. praenumetiret/ zugesendet; auch wird das Stück einzeln vor 3. Fr. abge- peben. Diejenigen so dieses Wochenblatt zu halten sich annoch entschliessen wollen/ belieben die Vorauszahlung auf hiesiges Postamt einzusenden/ fo wird man auch wn den bereits heraus gekommenen Stücken dienen.