Ausgabe 
(15.10.1915) 243. Zweites Blatt
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Ur. 245 zweites Blatt Erscheimt täglich mit Ausnahme des Sonntags.

DieGießener Famllienblättet werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Gießen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Seit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

165. Jahrgang

ießener Anzeiger

General⸗Anzeiger für Oberhessen

der Handel mit Getreide, Hülsenfrüchten,

mehl und Futtermitteln.

DieNordd. Allgem. Ztg. schreibt: 5

Die Verordnung, betreffend die Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und Futtermitteln, vom 11. Sep⸗ tember 1915, bezweckt, die Mißstände zu beseitigen, die sich bei der Einfuhr dieser Erzeugnisse entwickelt hatten. Un⸗ zweifelhaft hat der alteingeführte Handel sich in Friedens⸗ zeiten seiner 8 N die Einfuhr derartiger Erzeugnisse und ihre Verteilung im Inland zu vermitteln, durchaus gewachsen gezeigt. Der Krieg hat jedoch eine Gestaltung unseres inneren Wirtschaftslebens mit sich gebracht, die von einer vollkommen freien Betätigung des Handels auf diesem Gebiete eine Schädigung der Allgemeininteressen befürchten läßt.

Wie bekannt, ist die Vertei der im Inland gewon⸗ nenen Mengen von Getreide, Hülsenfrüchten und Futter⸗ mitteln Gegenstand einer umfassenden und bis ins Kleinste sorgfältig durchgearbeiteten Regelung gewesen, deren Zweck es ist, je das zuzuteilen, was ihm nach Lage der allge⸗ meinen Wirtschaftsverhältnisse einerseits, seiner besonderen Bedürfnisse anderseits gewährt werden kann. Diese wohl⸗ abgewogene Regelung wird empfindlich gestört, sobald freie Vorräte im Verkehre sind, die sich jeder jedoch nur zu Liebhaberpreisen verschaffen kann. Damit wird die Or⸗

anisation unseres Wirtschaftslebens durchlöchert, und zwar etzten Endes zugunsten derjenigen, deren Verhältnisse es ihnen gestatten, besonders hohe Preise anzulegen.

Es erwies sich demnach notwendig, die Verteilung der

zeichneten Erzeugnisse in eine Hand zu legen und sie einer Stelle zu übertragen, die ausreichende Gewähr für eine sachkundige Durchführung dieser Aufgabe bot.

Dies ist der Grundgedanke der Verordnung vom 11. September, die in Verbindung mit der früheren Verord⸗ nung vom 26. August über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vorschreibt, daß alle eingeführten Erzeugnisse der erwähnten Art an die Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefern sind. Um allen Möglichkeiten gerecht zu werden, it zugleich der Reichskanzler(Reichsamt des Innern) ermächtigt worden, in geeigneten Fällen Aus⸗ nahmen zuzulassen.

Der Handel, soweit er sich im Ausland betätigt, ist damit nicht ausgeschlossen. Es ist ihm lediglich in der Preisfestsetzung durch die Zentraleinkaufsgesellschaft ein fester Maßstab gegeben, den er bei seiner Kalkulation berück⸗ fichtigen wird.

Dieser Maßstab ist anderseits weit genug, um dem legitimen Handel den erwünschten und notwendigen Spiel⸗ raum zu lassen. Die Ausfül bestimmungen zu der Verordnung, die in Nr. 283 des Reichsanzeigers vom 2. Oktober 1915 veröffentlicht sind, bestimmen darüber nur, daß der von der 5 zu zahlende Preis regelmäßig den dem ausländischen Produzenten ge⸗

ahlten Einkaufspreis mit einem Zuschlag von 10 vom undert, falls der Verkäufer vor dem 13. September 1915 sest gekauft hatte, und mit einem Zuschlag von 5 vom Hundert für alle sonstigen Fälle zuzüglich der Kosten der Einfuhr und der inländischen Lagerung nicht übersteigen soll. Ist der Besitzer der Ware hiermit nicht zufrieden, so kann er die Entscheidung eines Ausschusses anrufen, der durch seine Besetzung mit zwei Sachverständigen des Han⸗ dels und ebenso vielen der Landwirtschaft unter einem vom Reichskanzler ernannten Vorsitzenden alle Gewähr für eine sachgemäße Erledigung der an ihn gelangenden Anträge bietet. Der Ausschuß kann von der oben wiedergegebenen Grundregel für die Preisbemessung abweichen, soweit die Anwendung dieser Bestimmungen zu offenbaren Unbillig⸗ keiten führen würde. N

Das Ergebnis dieser Regelung ist:

Der legitime Handel ist an Geschäften im Ausland nicht gehindert; er darf auf eine Bewilligung angemessener Preise im Inland rechnen, und es steht ihm ferner in Zu⸗ kunft auch in den oft verwickelten und besonders schwie⸗ rigen Transport⸗ und sonstigen e agen der sach⸗ kundige Beirat der Zentraleinkaufsgesellschaft und ihrer umfassenden Organisation zur Seite.

Was das Geltungsgebiet der neuen Verordnung an⸗ langt, so bezieht sie sich auf alle Erzeugnisse der eingangs erwähnten Art, die nach dem 12. September 1915(Mitter⸗ nacht) aus dem Auslande eingeführt worden sind und noch werden. Wann die Lieferungsverträge mit den Erzeugern und ausländischen Händlern abgeschlossen sind, ist unerheb⸗

Freitag, 15. Oktober 1915

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul⸗

straße 7. Geschästsstelle u. Verlag: S851, Schrist⸗

leitung: 12. Adresse für Drahtnachrichten; Anzeiger Gießen.

lich. Inländische i e sind gegenüber der zugunsten der Zentraleinkaufsgesellschaft bestehenden Liefe⸗ rungspflicht wirkungslos.

Soweit Hülsenfrüchte in Frage kommen, bleibt die ältere Verordnung vom 26. August 1915(Reichs⸗Gesetzbl. S. 520) weiter in Geltung; duch sind nach Beginn des J. Oktober eingeführte Hülsenfrüchte nach den Vorschriften der Ausführungsbestimmungen zu der neuen Verordnung anzeigepflichtig.

Hessische zweite Kammer.

ö 5 RB. Darmstadt, 14. Oktober.

Am Regierungstische: Staatsminister Dr. v. Ewald, Fr⸗ nanzminister Dr. Braun, Minister des Innern v. Hombergk, Ministerialrat Hölzinger. 5

Präsident Köhler eröffnet die Sitzung um Uhr. Das Haus tritt sofort in die Tag ein: Fortsetzung der Be⸗ ratung der Anträge über

Maßnahmen zur Volksernährung und andere wirtschastliche Fragen aus Anlaß des Krieges: All⸗ gemeine Fragen(Kriegsgewinne, Hausbesitz, Beamte usw.). Bei 2) Kriegsgewinne, wird ohne Debatte folgender Antrag Mol⸗ than, Dr. Zuckmayer und Gen. angenommen:

Wir beantragen, die Zweite Kammer wolle an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, beim Bundesrat dahin zu wirken, daß nach Ablauf des Krieges von Reichswegen eine entsprechende Besteuerung der Kriegsgewinne erfolgt.

Weiter wird angenommen folgender Antrag Dr. Osann:

Ich beantrage, 1. Großh. Regierung zu ersuchen, im Bundes⸗ rat dafür einzutreten, daß ber der Besteuerung der Kriegsgewinne auf dem Wege des Vermögenszuwachses auch die juristischen Per⸗ sonen, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Erwerbsgesellschaften der Steuer unterworfen werden.

2. Die Regierung zu ersuchen, im Bundesrat darauf hinzu⸗ wirken, daß von der Reichssteuer auf Kriegsgewinne auch den Einzelstaaten ein Anteil zugewiesen wird.

Hierzu gelangt ein Zusatzantrag Henrich zur Annahme, daß die Kriegsgewinnsteuer progressiv ausgestaltet werden möge.

Bei Pos. b) Haus⸗ und Grundbesitz, fragt Abg. Molthan, ob die Regierung bereit sei, die Vorstellung der Hausbesitzervereie zu beantworten.

Staatsminister v. Ewal derklärt, daß eine Antwort demnächst erfolgen werde. Das Haus erklärt darauf einen Antrag Soherr u. Gen. für erledigt, welcher lautet:.

Es ist uns bekannt, daß die Landeshyvothekenbank, die Landes⸗ versicherungsanstalt und auch Bezirkssparkassen viele an sie ge⸗ richtete Anträge der Hausbesitzer auf Erlaß der Amortisation bei Hypotheken während der Dauer des Krieges in dankenswerter Weise genehmigt haben. Um aber eine möglichst gleichartige Be⸗ handlung solcher Fälle in Hessen zu veranlassen, beantragen wir, die Zweite Kammer möge an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, dahin zu wirken, daß für die Dauer des Krieges nach Möglichkeit alle Anträge der Hausbesitzer auf Erlaß der fällig werdenden Amortisationen genehmigt werden.

Bei Pos. c) Beanrten usw., begründet Abg. Henrich den Ausschußantrag: 0 5

Die Regierung zu ersuchen, beditrffigen Beamten und in Staatsbetrieben beschäftigten Arbeitern und Stnafsdienstanwärtern, sowie Penstonären und Hinterbliebenen von Staatsbeumten im Fall des Nachweises der Bedürftigkeit auch über das Maß der seit⸗ her gewährten Beihilfen hinaus aus den zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds Zuschüsse, oder während des Krieges unverzins⸗ liche, nach dem Krieg in Raten zurückzuzahlende Darlehen zu ge⸗ währen und die Ragierung zu ermächtigen, falls diese Mittel nicht ausreichen sollten, über den Rahmen dieser Mittel hinaus die im Budget bewilligten Kredite zu überschreiten! 5

Damit werden die Vorstellungen des Vereins der Gehilfen bei den hessischen Staatsbehörden und des Verbandes hessischer staatlicher Unterbeamten, betr. die Steigerung der Preise aller Lebensbedürfnisse infolge des Krieges für erledigt erklärt.

Damit sind die wirtschaftlichen Anträge erledigt.

Ein Antrag Dr. Schmitt u. Gen. betr. die Mindestunter⸗ stützungen der Familien von Kriegsteilnehmern lautet:

Die Unterzeichneten gen, die Kammer wolle beschließen, die Großh Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die den bedürftigen Familien der Kriegsteilnehmer von Reichswegen zustehenden Mindestunterstützungen möglichst rasch der Verteuerung der ganzen Lebenshaltung entsprechend erhöht werden. Da die Regierung mitgeteilt hat, daß eine entsprechende Erhöhung dieser Reichs unterstützungen in Aussicht steht, beschließt das Haus dem Ausschußantrag gemäß, den Antrag für erledigt zu erklären.

Zu einer längeren Debatte führt folgender Antrag Ulrich⸗ Raab betr. Kriegsbeihilfe an bedürftige Kriegerfamilien:

Wir beantragen, die Großh. Regierung zu ersuchen, durch die Kreisämter dahin zu wirken, daß in den Landgemeinden den be⸗ dürftigen Kriegerfamilien eine einigermaßen hinreichende Kriegs⸗ beihilfe gewährt wird, wobei insbesondere der Begriff der Be⸗ dürftigkeit nicht zu eng gezogen werden darf. 2 0

Abg. Leun(Bbd.) hält es für möglichst erwünscht, daß eine Berufsinstanz geschaffen werde, vor der die verschiedenen An⸗

forderungen zur Erledigung kommen und wird in diesem Sinne einen Antrag einbringen. 5 8

Abg. Raab(Sozd.) tritt in längeren Ausführungen für den Antrag ein.

Abg. Calmann(Natl.) erhebt Widerspruch gegen den ganz allgemein gehaltenen Ausdruckin den Landgemeinden, weil dadurch ein schiefes Licht auf die Städte falle und alle Land⸗ gemeinden ganz summarisch behandelt würden. Er beantragt, eine Abänderung dahin zu treffen, daß gesagt wird: Durch die dreisämter dahnn zu wirken, daß in den Landgemeinden den be⸗ dürftigen Kriegerfamilien eine hinreichende Unterstützung ge⸗ währt wird. 3

Weiter beantragt er anstelle der Wortein den Landgemein⸗ den zu setzen:erneut überall im Lande. 5

Abg. Molthan(Ztr.) kann sich von der Einführung einer Berufungsinstanz nur wenig versprechen. Dagegen empfiehlt er der Regierung, die Kreisämter usw. mit genauen Anweisungen über die Gewährung der Unterstützungen zu versehen. Es sollen von der Regierung bestimmte Grundsätze dafür gegeben werden. Dem Wunsch auf besseren Auschluß der Landgemeinden schließe er sich an. Redner bittet schließlich die Regierung, recht wirksam in Berlin für die Gewährung der erhöhten Unterstützungen einzutreten. Abg. Wiegandt(Ztr.) hält es nicht für richtig, eine Be⸗ rufsinstanz zu schaffen. Er hält die Lieferungsverbände für zweck⸗ mäßig, weil sie die beste Uebersicht über die Verhältnisse haben.

Ministerialrat Hölzinger erklärt, das Haus dürfe über⸗ zeugt sein, daß die Regierung alles tue, um die Unterstützung der bedürftigen Familien mit größtem Entgegenkommen durchzuführen.

Sie hat auch eine ausführliche Anweisung über die Beurtei⸗ lung der Bedürftigkeit herausgegeben und die früheren Bestim⸗ mungen sind auch vom Bundesrat selber erweitert worden. Die Lieferungsverbände sind wiederholt angewiesen worden, eine ent⸗ gegenkommende Haltung zu bewahren und alles fern zu halten, was die Unterstützungsbedürftigen irgendwie verletzen könnte. Wei⸗ ter könne man doch wohl nicht gehen. Es sind bis jetzt im Lande zwölfeinhalb Millionen an Unterstützungen ausgegeben worden, beinahe vier Millionen mehr, als die Mindestunterstützung be⸗ trägt. Nach direkter Mitteilung aus Berlin würden vom 1. No⸗ vember d. J. ab die Mindestunterstützungen für Frauen der Kriegsteilnehmer auf 15 Mark monatlich, für d

Inder 7.50 Mk. festgesetzt werden. Die Regierung glaubt deshalb alles ge⸗ tan zu haben und hält den jetzigen Antrag nicht für zweckmäßig. Nach weiterer Debatte, an der sich die Abgeordneten Hauck, Lang, Calmann, Wünzer, Ulrich, v. Brentano und Henrich beteiligen, wurde der abgeänderte Antrag: Großh. Re⸗ gierung zu ersuchen, durch die Kreisämter dahin zu wirken, daß erneut überall im Lande den bedürftigen Kriegerfamilien eine einigermaßen hinreichende Kriegsbeihilfe als Zuschuß zur Reichs⸗ kriegsunterstützung gewährt wird, wobei insbesondere der Begriff der Bedürftigkeit nicht zu eng gezogen werden darf.

Ein dringlicher Antrag der Abg. Braun, Lang u. Gen. geht dahin, die Zweite Kammer wolle beschließen, Großh. Re⸗ gierung zu ersuchen, von jetzt ab bis zum Ende des Krieges die FF in ländlichen Gemeinden ausfallen zu assen.

Die Regierung erteilte zu dem Antrag den Bescheid daß das völlige Aussetzen des Unterrichts gemäß§ 16 und 17 des Volksschulgesetzes nicht zulässig sei. Um aber besonders der länd⸗ lichen Bevölkerung so weit als möglich entgegenzulommen, wurden die Kreisschulkommissionen angewiesen, durch Erteilun⸗ n Ur⸗ laub, Ferien verlängerung, Hinausschieben des Unterrichtsbeginns, Verlegung der Unterrichtszeit auf die Abend⸗ oder Frühnachmittag⸗ stunden und Verkürzen der wöchentlichen Stundenzahl je nach den örtlichen Verhältnissen dafür Sorge zu tragen, daß der länd⸗ lichen und gewerblichen Bevölkerung die Arbeitskräfte nicht über Gebühr entzogen werden. Es wurde auch noch ein weiteres Aus⸗ schreiben an die Kreisschulkommissionen veranlaßt, aus dem her⸗ vorgeht, daß allen berechtigten Wünschen der Bevölkerung ent⸗ sprochen werden kann. Der Ausschuß hatte den Antrag zur An⸗ nahme empfohlen mit dem Zusatzantrag Henrich,in Gemeinden mit überwiegend landwirtschaftlicher Bevölkerung, in denen das vom Gemeinderat gefordert wird.

Bei der heutigen Beratung gab nun Geh. Oberschulrat Nod⸗ nagel eine Erklärung ab, nach welcher sich die oberste Schul⸗ abteilung zu dem weitesten Entgegenkommen den Wünschen der ländlichen Bevölkerung gegenüber bereit erklärt. Infolgedessen er⸗ klärte der Antragsteller, Abg. Brauer, daß er darnach seinen Antrag zurückziehe. 5.

Zu dem Antrag der Abg. v Brenkano, Dr. Schmitt u. Gen., betr. 1. Freie Eisenbahnfahrt für beurlaubte Offiziere, 2. Beurlaubung von Landsturmmännern, 3. Selbstverköstigung von Mannschaften in der Festung Mainz, beantragt der Ausschuß, mit Rücksicht darauf, daß nach Mitteilung der Regierung dem Antrag(abgesehen von der Gewährung freier Eisenbahnfahrt der beurlaubten Offiziere) entsprochen sei, den Antrag mit Zustim⸗ mung der Antragsteller für erledigt zu betrachten.

Abg. v. Brentano(Ztr.) erklärt in der Debatte, er könne nicht verstehen, warum nicht auch den beurlaubten Offizieren die freie Eisenbahnfahrt gewährt werden sollte. Das würde doch nur den Grundsätzen der Billigkeit entsprechen. Das Uebergangs⸗ ausschreiben des Kriegsministeriums scheine übrigens den Lazarelt⸗

vorständen nicht bekannt zu sein, denn sie hätten häufig Urlaubs⸗

Darmstädter Theaterbrief. a Da rmstadt, 14. Oktober. Oper und Schauspiel stehen sich in den letzten Wochen an uitserem Hoftheater in schönem Wettstreit gegenüber, nämlich seit Generalmusildirektor v. Weingartner nun für einige Zeit die musikalische Oberleitung übernommen und das Schauspiel eine klassische Erst⸗ und eine moderne Uraufführung herausgebracht 50 Das gesamte Opernpersonal und das Hofßorchester, die in der Parzival⸗Erstaufführung unlängst eine so vortreffliche Probe ihrer Leistungsfähigkeit ergeben hatten, konnten nun, mit der Schulung, die das Parzivalstudium unbedingt vermittelte, an die weiteren schönen Aufgaben h die ihnen der geniale Leiter stellte. In erster Linie zeigte sichs in einer vorzüglichen Meistersinger Aufführung, dann in derJüdin, darin Josef Mann alsEleazar stimmgewaltig(was er schon bei seinem vorjührigen Probegastspiel in der Partie bewies) und Berta Schel⸗ per als eigenartig jugendlich⸗dramgtisch gefärbteRecha neben Weingartner Triumphe feierten, und es zeigte sich schließlich in einer wohlvorbereiteten, neulich verschobenen Aufführung von GounodsMargarete, in der Frau Wein⸗ artner Marcel innig und mit edlem dramatischen usdruck die Titelrolle. Unter der genialen Stab⸗ führung vergaß man ganz etwas verblaßte Genre der Großen Oper. Und besonders HalsvysJüdin hatte in der voxjährigen Neuinszenierung durch Otto Nowack bedeutende mu⸗ sikdramatische Momente aufzuweisen. Vom szenischen Standpunkt aus sind auch in erster Linie die oben erwähnten Leistungen des chauspiels zu betrachten: Zunächst ShakespearesCorio⸗ lan, den Regisseur Baumeister neueinstudierte, und der zu⸗ leich die Titelrolle mit vornehmem, dem Stil bestens angepaßten Pathos verkörperte. Die Dekorationen näherten sich der Giiloühne Effekten. Die weibliche Hauptrolle der 5 in Herta Alsan's mütterlichen Hän⸗ iemlich starke Streichungen drängten aber Coriolans t. stark in den Hintergrund. Das letzte

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mit wirksamen Volumni

die Urgufführun der drei ter, bie zötker dem Furldom,

die der Worte zusammengefaßt sind. Die Uraufführungen fallen in dieser Spielzeit dichter, als im ersten Kriegswinter: Wein⸗ gartner bringt seineDame Kobold, Otto Neitzel aus Köln seinenRichter von Kaschau hier heraus; letzten Winter gab's garnichts dergleichen, sieht man von ein paar patriotischen Ein⸗ tagsfliegen LudwigsStimmungen und WeingartnersOuver⸗ ture aus ernster Zeit ab. 5 5 Von den diesmaligen Uraufführungen hatten also diese Ein⸗ akter vorgestern das erste Wort: DieStunde des Erkennens, die zgroße Szene und dasBacchusfest, die gleichzeitig mit Darm⸗ stadt auch in Frankfurt und Wien das Rampenlicht er⸗ blickten. Es ist wohl ein literarisches Ereignis, aber leider nur ein literarisches. Zwar ist ganz der konziliante Plauderton einer⸗ seits gewahrt, anderseits das privilegierte Liebäugeln mitTiefe (etwa desWeiten Landes oder desBernhardi) aber natürlich ier nur im dramaturgischen Extrakt von 3 bis 4 handelnden len, wie imAnatol. Das konventionelle Problem solcher Personenanzahl ist zu erraten. Doch fragt man sich: Was sollen diese im Grunde simplen Herzensirrungen gegenwärtig? Aber immerhin herrscht die Gebärde der Kurzweiligkeit in seinem Dialog, wenn auch manchmal merkwürdig trocken, eben jene Psy⸗ chologie, die einen Abend langunterhält. Diese dramatischen Aphorismen taten es denn auch, insoweit besonders, als die Spielleitung(Hans Baumeister) aufs Trefflichste das charakteristisch Schnitzlerische mit feiner Tönung untermalte. Tiefer interessieren an und für sich konnten sie nicht und werden sie's nicht können. Schauspielerisch errang natürlich erstlinig Br. Harprecht, der die drei Haupthelden mit bekannter Vielseitigkeit verkörperte. Von Episodenrollen sind noch Weisker, Heinz, Charlotte Pils und Käte Meißner, sowie die Helden desBacchusfesterl, Franz Schneider und Käte Schneider⸗Gotha zu nennen. In der Interpretation dieser bewährten Kräfte werden dieStunde des Erkennens noch weiter momentanes Nachdenken, dasBacchus⸗ fest und dieGroße Szene vorwiegend Heiterkeit erregen, wie sie es am ersten Abend taten, dem das Großherzogspaar bei⸗ wohnten und zahlreichen Besuch zuteil wurde. fh. 8

Napoleons Ankunft auf St. Helena.(15. Ok⸗ tober 1815.) Ueber zwei Monate hatte die Reise gedauert, auf der das KriegsschiffNorthumberland den gestürzten Kaiser nach der Felseninsel brachte, die man wohl hauptsächlich deswegen ge⸗ wählt hatte, weil man, und wie der Erfolg zeigte, mit Recht, an⸗

nahm, daß ihr Klima den Gefangenen töten würde. Es liegen be⸗

kanntlich mehrere Berichte über die Fahrt und Landung vor, merk⸗ würdgierweise widersprechen sie sich in einigen Einzelheiten. Wil⸗ liam Warden, ein Schiffsoffizier, läßt mit untergehender Sonne am 14. Oktober 1815die Umrisse der ragenden Felsen von St. Helena in Sicht kommen. Danach setzte das Schiff in den Morgen⸗ stunden des 15. Oktober Anker, und eine Stunde später verließ Napoleon seine Kajüte und kam an Deck. Von der Kommandobrücke aus sah er nach der Insel hinüber und betrachtete die mit Kanonen gespickten Befestigungen, ohne daß sein ehernes Gesicht die ge⸗ ringste Bewegung verriet. Am Ufer hatte sich die gesamte Kolonie versammelt, um die Landung zu erwarten, sie erfolgte jedoch nach Warden erst nach Sonnenuntergang des 17. Oktober, da man vor⸗ her ein Haus provpisorisch für Napoleon und sein Gefolge einrichten mußte. So siedelte er unbemerkt in das Haus desLieutenant⸗ Governors über. Ju einem späteren Bericht desselben Augen⸗ zeugen, den er selbst für den genaueren erklärt, gibt Warden an, daß man bei Morgengrauen der Insel so nahe kam, daß man ihre schwarzen Felsen erkennen konnte. Zwischen 8 und 9 Uhr befand man sich dicht unter Land bei Sugar⸗Loaf⸗Hill. Das ganze Gefolge des Kaisers war an Deck gekommen und starrte nach dem zukünftigen Gefängnis hinüber. Madame Bertrand schluchzte, Las Cases reckte seine kleine Gestalt vergeblich empor, um über die Reeling sehen zu können. Napoleon kam gegen 11 Uhr

hinauf und musterte durch ein Fernglas die Festungsn Später wandte er sich zu Frau Bertrand und verspottete sie, daß sie zur

Feier des Tages elegante Strümpfe angezogen hätte. Am näch⸗ sten Morgen ritt er dann mit Sir George Cockburn in die Berge Langwood und verlebte die Zeit, bis er dauernd dorthin über⸗ iedelte, in dem, einem Kaufmann Balcouche gehörigen Land⸗ hauseThe Briars,

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