Mark ansgesetzt habe Dies fer en Aufporn zur Spionage fllr Handels sahrzeuge, womit die britische Admiralität selbst die in Betracht kommenden kleinen Fahrzeuge, in erster Linie Fisch⸗ dampfer und Fischerboote, außerhalb des gewöhnlichen Rechts stelle. Wenn derartige Fahrzeuge dann durch den Feind mit Mann und Mans vernichtet würden, erlitten die Besatzungen nach An⸗ sicht des Einsenders der Zuschrift eine zwar schreckliche, aber sehr gerechte Strafe. 5 f
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Der mißglückte Angriff auf die Dardanellen.
Konstantinopel, 29. April.(WTB. Nichtamtlich.) In den ergünzenden Berichten über die Vorgänge an den Dar da⸗ nellen treten die Tapferkeit und der Elan der osmanischen Offi⸗ ziere und Soldaten immer deutlicher zutage. Während der Kämpfe auf der Halbinsel Gallipoli, insbesondere bei Kapa Tepe, kämpften die türkischen Truppen zwei Tage und eine Nacht hindurch ununterbrochen und ohne die grringste Erschöpfung zu zeigen, 0 stets von neuem heranrüchende feindliche Kräfte. Bei den 2ER Kämpfen von Kum Kaleh gaben die türkischen Truppen keinen einzigen Gewehrschuß ab, sondern warfen den Feind bloß mit dem Bajonett zurück. l l
Während der Kämpfe beschossen vierzig feindliche Kriegsschiffe, darunter der russische Kreuzer„As kold“, der zun Beobachtung aufgestellt war, zeitweise Sed ul Bahr und Kum Kaleh. Die türkischen Forts erwiderten das Feuer mit Erfolg und brachten zwei Torpedoboote und ein Trans portschiff zum Sinken. Ein schwer beschä⸗ digter Kreuzer mußte, wie schon gemeldet, nach Tenedos geschleppt werden. Die von den Türken gewonnene Kriegs⸗ beute umfaßt eine große Zahl von Gewehren und eine Menge
n. Konstantinopel, 29. April.(WTB. Nichtamtlich.) Die gesamte n in begeisterten Worten die Wichtigkeit des gestrigen großen Sieges bervor und findet nicht genug Worte, — e für die tapferen Verteidiger der Türkei aus⸗ zudrücken. Konstautänvpel, 29. April.(WTB. Nichtamtlich.) Der Kriegsminister hat an die Armee einen Tagesbefehl gerichtet, in dem der Befriedigung des Sultans über die bisher errungenen Erfolge Ausdruck gegeben und mitgeteilt wird, daß der Sultan für den zugunsten der von gefallenen Soldaten hinter⸗ — 22 Waisenkinder errichteten Fonds 70 000 Piaster gespen⸗
hut. g
Aus Anlaß des Jahrestages der Th igung des Sultans hat der hiesige Aegyptische Klub dem Sultan eine Glück⸗ wunschadresse übermittelt, in der auch dem Wunsche nach
dem Siege der osmanischen Waffen Ausdruck gegeben wird.
Rumänische Ausfuhrverbote. 5 Bukarest, 29. April.(WTB. Nichtamtlich.) Der Fi⸗ mister ordnete an, daß künftig keine Ermächtigung für die Ausfuhr von Ochsen und Schweinen erteilt werden darf. Ferner verbot er die Ausfuhr folgender Ar⸗ tikel: Mineralien, altes Eisen, sowie jedes andere Metall, Baumwolle, Hanf, Wirkwaren, Blech, Konservenbüchsen, Wachs, Stearin, Paraffin, Glyzerin, Nuß⸗, Eichen⸗ und 2 Granit, Quecksilber, Ammoniak, Soda, Kupfer⸗ sulfat, Gerbereiartikel, Faden, Seile, Oel und Papier. Die amerikanischen Waffenlieferanten.
Rotterdam, 29. April. WTB. Nichtamtlich.) Der„Nieuwe Courant“ meldet: Die Canadian Car and Foundry at von Rußland einen Auftrag auf Granaten und ostoffe für 16 Millionen Lst. erhalten. Ein Viertel dieser S wurde bei einer New Yorker Bank deponiert. Dreißig bis zig amerilanische Gesellschaften arbeiten an der Bestellung. 8 Lieferung beginnt vermutlich in ein bis vier Wochen mit 50 000 Granaten täglich und soll auf 500 000 täglich
im Juli gesteigert werden. Die französische Regierung hat bei den S von Dupont in Chicago für 20 Millionen Pulver
Die japauischen Forderungen. London, 29. April.(WTB. Nichtamtlich) Aus Pe⸗
wird Der japanis sandte überreichte g P die— iste von 8 derungen, die das Minimum der japanischen Forde⸗ rungen seien. Die neuen Forderungen sind im wesentlichen dieselben wie früher, mit gewissen Ausnahmen. Die Chi⸗ nesen sind durch die Reviston enttäuscht, da sie nach den Aeußerungen des japanischen Ministerpräsidenten 3 miber der Tollole r Presseagentur bedeutendere nderungen erwartet hatten.
Aus dem Reiche. Die Invalidenversorgung.
. Berlin, 29. April. Der Vorstand des Gesamtver⸗ bands Deutscher Metallindustrieller hat nachfol⸗ gende Leitsätze gutgeheißen und den Verbands mitgliedern durch
Rundschreiben zur Kenntnis gebracht: 1. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit und der Dankbarkeit, Die Krieger, die im Kampfe für das Vaterland Invaliden.
den sind, der Arbeit wieder zuzuführen, damit sie sich
weiter ais nützliche Glieder der Geseillschaft fühlen.
e den a ie sten mrtgnfüb en, für Beige r Kriegsinvaliden auf ihre urchz.
fung von künstlichen Gliedmaßen und 9(Pro⸗
thesen) Sorge zu tragen, i in—— zu geben, wenn nötig einen neuen dir erlernen, kurz, sie wieder ax⸗ Arbeitskraft
beitsfähig zu machen— und sie für die verminderte in Form eier Rente genügend zu entschädigen.
Den dadurch erwachsenden Anforderungen an die Allgemein⸗ heit geben auch die Arbeitgeber als Staatsbirrger freudig und danf⸗ 3. Alle von Staat und Gemeinden find verge⸗ bens, wenn den Kriegsinvaliden nicht in weitestem Umfange wie⸗
der Arbeitsplätze ei werden.
Die Arbei aft erkennt es daher als ihre Ehren ⸗ 3 an und sieht ihre besondere Aufgabe darin, kriegsverletzte
gestellte und Arbeiter, die ihren Betrieben angehörten, wieder aufzunehmen und beim Anlernen und Umlernen zu unterstützen, so⸗ weit dies die Verhältnisse im einzelnen uur irgend gestatten.
Sie würde es für verfehlt halten, diesen ein Almosen zu geben, sie will sie vielmehr ihren Leistungen entsprechend entlohnen.
4. Die Industrie bringt durch Einstellung von Kriegsinvaliden ein Opfer, da sie mit ihnen ihre Betriebsmittel nur in geringerem Maße ausnutzen kann. Sie ist hierzu bereit und erhält dadurch sich und der Allgemeinheit das Kapital an geistigen und prak⸗ tischen Fähigkeiten, das die kriegsinvaliden Arbeiter in ihrer Ge⸗ samtheit darstellen.
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Berlin, 29. April.(W. Amtlich) Der„Reichs⸗ anzeiger“ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers über die Freigabe von Branntwein zur Verstenerung im Mai 1915. Danach dürfen in Mai unverarbeiteten Branntwein gegen Entrich⸗ tung der Verb e diejenigen onen in den freien Verkehr über fü„welche es im Betriebsjahr 1913/14 getan haben, und zwar bis zu zwei vom Hundert der vou ihnen im Betriebsjahr 1913/14 versteuerten Menge.
Berlin, 29. April.(WB. Nichtamtlich.) In der Si des Bundesrates gelangten zur Annahme: Der Entwurf einer Aenderung der Bekanntmachung über das Ausmahlen von Brotgetreide vom 5. Ja⸗ nuar 1915; eine Vorlage betr. Festsetzung des Höchst be⸗ trages der Mittel zur Unterstützung der Gemeinden auf dem Gebiete der Kriegswohlfahrtspflege und der Entwurf einer Beruxbmung über die Verwendung des Erdölpechs.
Kassek, 29. April.(WTB. Nichtamtlich.) Von den vor einiger Zeit nachts aus dem Offiziergefangenenlager Hannoversch-Münden entwichenen Kriegsgefan⸗ genen, vermochte nicht einer über die Grenze zu gelangen. Alle Flüchtlinge wurden inzwischen wieder festgenommen.
Aalhnnünnnmammmnmmmmitenunenngmnmmamnmnmennnntnunnnn ika
Unseren Anzeigenkunden zur freundlichen Beachtung!
mit Eintritt des Sommer⸗Fahrplanes am J. Mai
ist die frühere Fertigstellung eines Teiles unserer
Landauflage erforderlich geworden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines
früheren Anzeigenschlusses.
Wir bitten deshalb unsere Anzeigenkunden dringend, größere Anzeigen unter allen Umständen schon am Tage vor dem Erscheinen aufzugeben. Mleine Anzeigen können für die Tagesnummer nur bis vormittags 9 Uhr angenommen werden.
berlag des Gießener Anzeigers. Huuναiiανααανναναναννννννννν¹iiνu˙οανimmmdddddaddacadcadcacddddaddödd
Aus Stadt und Cand. Gießen, 30. April 1915.
Brotmarkenausgabe.
Schon zum vierten Male steht die Ausgabe neuer Brotmarkenhefte bevor, und fast hat man sich an die Zuteilung seines täglichen Brotes so gewöhnt, als ob es niemals anders gewesen wäre. Im allgemeinen ist auch die Zumessung für die Person völlig ausreichend, ja, es gibt viele Familien, die bei jeder Neuausgabe stolz ihre Erspar⸗ nisse an Brotmarken der Bezirksstelle abliefern. a
Demgegenüber erheben sich, namentlich aus Arbeiter⸗ kreisen, zahlreiche Klagen über Unzulänglichkeit der Tages⸗ menge. Man wird die Berechtigung solcher Klagen in vielen Fällen(keineswegs in allen!) zugeben müssen, und in man⸗ cher anderen Stadt sind auch Einrichtungen getroffen worden, ihnen abzuhelfen. Das ist aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, die einstweilen für Gießen noch nicht zutreffen. Hier hat man indessen versucht, auf anderem Wege Abhilfe zu schaffen, indem man auch kleinen Kindern ein volles Brotmarkenheft zuteilte und so den im kräftigsten Alter stehenden Eltern einen Vorteil gewährt. Dagegen läßt sich gewiß einwenden, daß es viele schwer arbeitende Män⸗ ner und Frauen gibt, die keine kleinen Kinder mehr haben und diesen Vorteil infolgedessen nicht genießen. Hier eine Aenderung eintreten zu lassen, ist im Augenblick leider un⸗ möglich, aber sie bildet den Gegenstand ständiger Aufmerk⸗ samkeit des Ausschusses für die Brotverteilung, der nicht zögern wird, sie einzuführen, sobald es die Ver⸗ hältnisse gestatten. Mit Anliegen wegen Gewährung von Er⸗ satzmarken an den Ausschuß heranzutreten, hat im Augen⸗ blick durchaus keinen Zweck, noch weniger aber, die Ab⸗ lehnung des Gesuchs mit Vorwürfen oder gar Drohungen zu erwidern. Der Ausschuß würde einfach seine Pflicht ver⸗ letzen, wenn er einem solchen Gesuche nachgeben wollte.
Eine häufig wiederkehrende Klage ist die, daß Personen, die in einer Familie einen Teil ihrer Kost erhalten, sich nicht zur Selbstbeschaffung ihres Brotbedarfs verstehen wol⸗ len. Es sei deshalb wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß ein Kostgänger, der nicht volle Verpflegung in einem Haushalt genießt, selbständig zum Bezug eines Brotmarken⸗ heftes berechtigt ist und daher auf keinen Fall von dem Kostgeber die Abgabe von Brot verlangen kann. Beispiel: Herr X. wohnt bei Frau Y. und erhält dort seinen Morgen⸗ kaffee; seinen Mittagstisch aber hat er bei Frau Z. In diesem Falle ist weder Frau Y. noch Frau Z. berechtigt, Herrn X. ihrem Haushalt zuzuzählen und demgemäß Brot⸗ marken für ihn bei der Bezirksstelle zu erheben. Herr X. ist vielmehr selbständiger Inhaber einer(grauen) Ausweis⸗ karte, auf die er sein eigenes Brotmaxkenheft erhält. Er hat sich sein Brot selbst zu stellen und ist nicht befugt, es von Frau M. und Frau Z. zum Frühstück, Mittag- oder Abend⸗ essen zu verlangen.
Besondere Schwierigkeiten verursacht die Brotabgabe in den Gasthöfen und Wirtschaften. Dort darf, wie bekannt, Brot nur in Verbindung mit anderen Speisen und nur gegen besondere Bezahlung verabfolgt werden. Vor allem aber ist daran festzuhalten, daß nur der Ortsfremde, der Durchreisende, der sich vorübergehend in Gießen aufhält, Brot erhalten soll. Der Einheimische ist ja im Besitze eines eigenen Brotmarkenheftes und würde einen ungerechtfertigten Vorteil genießen, falls er im Gast⸗ haus unter Schonung seiner Brotmarken Brot erhalten könnte. Die Gastwirte sollten daher derartige Bestellungen einfach ablehnen. In vielen Städten hat man nur Gasthöfen mit Fremdenverkehr Brotmarken und zwar in sehr beschränkter
Zahl zugebilligt, sie aber Schankwirtschaften gänzlich ver⸗ eruste
weigert. Hier in Gießen hat man der Verteilung einen ge⸗ wissen Prozentsatz des bisherigene Verbrauchs zugrunde ge⸗ legt und ebenfalls nur solche Gasthäuser berücksichtigt, die erwiesenermaßen Fremden- und Durchgangsverkehr haben. Man darf von der Einsicht einheimischer Gäste erwarten, daß sie mit Rücksicht auf die Gefahr, die unserer Volks⸗ ernährung droht, im vaterländischen Interesse auch hier ihre persönlichen Wünsche zurückstellen und im Wirtshaus kein Brot verzehren, es sei denn ihr mitgebrachtes eigenes.
Mit der Neuausgabe der Brotmarkenhefte, die am Samstag, den 1. Mai stattfindet, wird ein neues Mu⸗ ster eingeführt werden. Das biherige Muster war zwar ele⸗ ganter, aber es machte eine umständliche und zeitraubende Zählung der bei den Bäckern und Händlern eingelieferten Marken notwendig. Der Geschäftsinhaber war genötigt, die Marken nach ihrem Wert zu trennen und abgezählt in Bün⸗ deln zu vereinigen. Die Mehlverteilungsstelle mußte die Zählung natürlich nachprüfen. Was das bei den vie⸗ len Tausenden kleiner Blätter bedeutete, kann man sich leicht vorstellen, ebenso, daß Irrtümer keineswegs ausgeschlossen waren. Das neue Brotmarkenheft ist erheblich kleiner, bequem im Geldtäschchen unterzubringen, und enthält Mar⸗ len aus leichtem Papier, die der Geschäftsinhaber auf dazu gehörige Sammelbogen aufklebt. Die gummierten Bogen im Stadthaus kostenlos erhältlich) sind in je 50 Felber geteilt und enthalten im Aufdruck gleich die Menge des
Mehls, für die sie vollgeklebt gültig sind. Hierdurch haben Geschäftsinhaber und Mehlverteilungsstelle eine höchst ein⸗
fache Methode der Zählung unter Ausschluß jeden Irrtums. da auch der Aufdruck der Marken, je nach der Menge, für die sie gültig sind, in der Farbe verschieden ist. Auf Wunsch der Bäckerinnung ist eine weitere Aenderung 110 worden. An die Stelle von sechs Marken über je Gramm Brot sind drei Marken über je 1000 Gramm Brot getreten. Da in Gießen Vierpfünder und Zweipfünder als Gewicht des gewöhnlichen Brotes Vorschrift sind, so bedarf es keines Beweises, daß mit dieser Aenderung eine erheb⸗ liche Erleichterung des Verkehres geschaffen worden ist, die hoffentlich den Beifall der Verbraucher finden wird. Daß sie den der Steuerzahler hat, ist sicher, denn sie stellt sich billiger gegen das frühere Muster, was bei den großen Ko⸗ sten, die der Stadt durch die Brotmarkenausgabe erwachsen, sehr ins Gewicht fällt.
* Auf dem Felde der Ehre gefallen. (Aus Hessen und den Nachbargebieten.)
Gesr. Phil. Funk, Res.-Inf.⸗Rgt. 116, aus Griesheim.— Musk. Georg Hauff, Inf.-Rgt. 117, aus Worms⸗Neuhausen.— Et. d. Landw. Karl Heinr. Koch aus Mainz.— Et. d. Res. Wilh. Damm aus Marburg.— Kriegssreiw. Heinr. Hahn, Inf. Agt. 67, aus Schönstadt.
* Ritter des Eisernen Kreuzes. Musk. Hein⸗ rich Best, Inf.⸗Regt. 167, aus Waldgirmes. Gefr. Wilh. Kost, Feld⸗Art.⸗Regt. 27, aus Nieder⸗Wöllstadt. Oberjäger im Jägerbataillon 11 Ernst Stracke aus Wildungen. Kun. Willi Keppler aus Neustadt(M.⸗W-⸗B.). Unteroff. im Res.⸗Inf. Regt. 3 Ernst Simon aus Moischt. Amtsgerichts rat Maurer aus Runkel, Hauptmann und Komp.⸗Führer im Landsturm⸗Bat. Limburg. Kand. theol. Wilh. Schramm aus Limburg, Kriegsfreiw. Unteroff. Hermann Weusten⸗ feld aus Limburg, beim Pionier⸗Regt. 7. Lehrer Helßrich aus Mensfelden, Leutn. d. R. im Inf.⸗Regt. 116. Unteroff. Wilhelm Schwarz aus Katzenelnbogen, beim Feld ⸗Art.⸗ Regiment 27.
Auszeichnung. Jäger⸗Radsahrer Theo Rauhe imer vom Jäger-Bataillon Nr. 11 aus Gießen erhielt die Hessische Tapferkeitsmedaille.
Mit der Hessischen Tapserkeitsmedaille wurde der Bauausseher-Aspirant L. Treusch aus Gießen, Unter⸗ offizier der Landwehr im Badischen Fuß⸗Art.⸗Regiment Nr. 14, ausgezeichnet. N
* Von der Landesuniversität. Das Lekto⸗ rat für englische Sprache ist Herrn Dr. phil. M. Freund, bisher Professor der deutschen Sprache und Lite⸗ ratur an der Universität in Bel fast(Irland), übertragen worden. Dr. Freund lehrte vom J 1902 bis zum Aus⸗ bruch des Krieges an großbritannischen Universitäten, zu⸗ erst in Liverpool, später in Belfast.
* Beigeordneter Curschmann, der erste Bei⸗ geordnete der Stadt Barmen, ist am 24. April in Flandern, wo er als Hauptmann d. L. im Felde stand, gefallen. Curschmann war, bevor er sein Amt in Barmen antrat, besoldeter Beigeordneter in Gießen und vom 1. Oktober 1902 bis zum 20. Oktober 1907. Vom 7. Mai 1901 an war er als i in unserer Stadtverwaltung be⸗ schäftigt. Dem Gefallenen, der in der Barmer Stadtverwal⸗ tung infolge seines liebenswürdi Geschicks eine hervorragende Stel Gießen ein gutes Andenken gesichert.
Erhebungen über die Vorräte von Ge⸗ treide und Kartoffeln. Durch Beschluß des Bundes rats sollen am 9. Mai ds. Js. die Vorräte von Getreide und Mehl und am 15. Mai die Vorräte von Kartoffeln er⸗ neut festgestellt werden. Da recht aue Angaben be⸗ sonderes Gewicht gelegt wird, Großh. Ministerium des Innern empfohlen, daß sich möglichst alle Lehrer und Be⸗ amten, die mlich sind, als Zähler zur Verfügung stellen. Bei Erhebung der Mehlvorräte sind diesmal die gewöhnlichen Haushaltungen ausgeschlos⸗ sen. Ebenso bleiben Kartoffelvorräte von weniger als 1 Zentner außer Betracht. Es sei noch besonders darauf hin⸗
ewiesen, daß ein Anzeigepflichtiger, der bei früheren Er⸗ ebungen Vorräte von Getreide und Mehl verschwiegen hat, von den hierdurch verwirkten Strafen und Nachteilen frei bleibt, wenn er diese Vorräte bei der jetzigen 8 mitangibt.— Die heutige Nummer des Kreisblatts enthält eine ausführliche Bekanntmachung über diesen Gegenstand.
* Heereslieferungen. Von der Militärverwal⸗ tung ist nunmehr ein Verzeichnis aller Gegenstände, die die Heeres verwaltung in grö
is und seines einnahm, ist auch in
ößeren Mengen be⸗ schafft, nach Gattung und beschaffenden Stellen heraus⸗ 9 eben worden. Hiermit ist einem öfters. ebene 1 WN und den— 5 egeben, sich über die zu vergebenden stände ie bierbel in Betracht kommenden reichen militärischen „„ mis liegt bei der Han d⸗ werkskammer zu Darmstadt, Saalbaustraße 1
wo 1 Interessenten jederzeit die nötige Auskunft erteilt wird. ige Ver⸗
. Der
attfindenden ikauffüh⸗ ohen.
Bach, Wen (vier weer one eee kiel anfaesede ge gehe Loe 1
„klingenden“ Er dur lei 8 inge folg durch— ee ke d g Alitar⸗
wird. 1 » Die Gießener Freiwillige Feuerwehr hielt vor einigen ihre ordentliche Hauptversammlung ab, die infolge des Krieges— 55 nur schwach besucht war, denn 52 Mitglieder sind zu den Fahnen einberufen. Unerschrochen wie gegen das Feuer, geht es auch gegen den Feind. Mehrere Mitg!
der haben sich inzwischen das Eiserne Kreuz und die hessische Tapferkeitsmedaille erworben. Leider hat auch der Tod die Wehr nicht verschont; die Kameraden Ludw. Hus vert und Lud


