Ausgabe 
(10.3.1915) 58. Zweites Blatt
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latt cache lagnq mit Ausnahme des Sonntags.

DieSleßener Famillendlätter werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt, das Kreisblatt für den Kreis Sießen zweimal wöchentlich. DieLandwirtschaftlichen Zeit⸗ fragen erscheinen monatlich zweimal.

b 105. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General⸗Anzeiger für Oberhessen

Was der Reichstag bringen wird?

Mittwoch nachmittag um 2 Uhr tritt der Reichstag zur re der zweiten Session der 13. Legislatur⸗ periode zusammen, und zwar lautet die festgesetzte Tages⸗ ordnung Erste Beratung der Entwürfe von Gesetzen betr. die Feststellung des Reichshaushaltsetats und des Haus⸗ haltsetats der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1915. Die Erledigung des Etats bildet, wie das in der Natur der Sache liegt, die Hauptaufgabe der Tagung, die sich um so kürzer gestalten wird, da die Beratung 25 Etats, der sich im wesentlichen eng an den vorjährigen Haushaltsplan anschließt(die Gestaltung der Wirischaftslage in diesem Kriegsjahr ist nicht zu übersehen), sich wesentlich verein⸗ scglage und eine Sonderberatung der einzelnen Voran⸗

a

äge in der Hauptsache erübrigen wird. ie im preußischen Abgeordnetenhause, so wird im

Reichstag die Etatsberatung lediglich den äußeren Rahmen für die Besprechung der Kriegsnotwendigkeiten bieten. Diese Erörterungen aber werden naturgemäß nicht im Plenum vor sich gehen können, sondern in den Ausschuß verwiesen werden müssen, da hierbei vielfach Dinge zur Sprache kommen, die nicht in der Oeffentlichkeit vor den Ohren unserer Gegner breitgetreten werden können. Des⸗ halb wird der Reichshaushaltsetat alsbald dem Budget⸗ ausschuß überwiesen werden, welcher gleichzeitig eine Ver⸗

stärkung erfahren soll, damit adich die kleineren Gruppen.

nach Möglichkeit darin vertreten sind. Es wird damit ge⸗ rechnet, daß der Ausschuß noch vor den Osterferien bis zum 27. März seine Beratungen wird abschließen können, so daß der Reichstag nach den Osterferien am 13. oder 14. April die weiteren Plenarsitzungen mit der Etats⸗ besprechung aufnehmen kann.

Außer dem Etat wird die Volksvertretung nur mit sehr wenigen Vorlagen kleineren Umfangs sich zu be⸗ schäftigen haben, denn es ist selbstverständlich, daß die sonstige gesetzgeberische Tätigkeit, die Friedensarbeit des Parlaments, während der Kriegszeit, in der bekanntlich die Gesetze schweigen, ruht, und daß es sich nur um die Erledigung der Kriegsnotwendigkeiten handeln kann. In dieser Beziehung ist bereits seitens verschiedener Parteien angekündigt worden, daß die Fragen der Kriegsfürsorge,

der Ansiedelung von Kriegsverstümmelten und dergl. mehr 9

zur Sprache gebracht werden sollen. Denn darüber herrscht Einmütigkeit, daß eine viel weitergehende Fürsorge für die Opfer des Krieges, als sie bisher geübt wurde, un⸗ bedingt erforderlich ist. Much mit einer in gewissem Sinne privaten Ange⸗ 9 1 wird der Reichstag sich zu beschäftigen haben, ich mit der Prüfung der Legitimation eines seiner Mitglieder. Während der Vertreter des Wahlkreises Metz, der Landesverräter Weill, durch, seine schimpfliche Fahnen⸗ t die Reichsangehörigkeit und damit auch die 1 e⸗ rigkeit zum Reichstag verloren hat, liegt der Fall bel m Vertreter des Wahlkreises oltsweiler, dem Geist⸗ lichen Wetterlé, insofern verwickelter, als dieser sich nicht mehr im militärpflichtigen Alter befindet. Der mein⸗ eidige Politiker, dessen Verlust das gesamte deutsche Volk als einen nicht 1 einzuschätzenden Gewinn gebucht hat, wird seit seiner Flucht nach Frankreich wegen Landes⸗ verrats verfolgt. Daß seine Ausstoßung aus der deutschen Volksvertretung erfolgen muß, darüber besteht ja Ein⸗ stimmigkeit; allein über die Formalitäten, unter denen Beides sich gehen soll, herrschen noch Meinungsverschieden⸗ eiten. 5 Von einer Seite ist betont worden, daß eine Lex Wetterlé erforderlich sein wird, um diesen Volksverräter aus der Volksvertretung loszuwerden, aber wir möchten meinen, daß es gar nicht nötig ist, durch einen besonderen Gesetzgebungsakt den Namen Wetterls nach dem Muster des Herostratus der Geschichte einzuverleiben. Dem Reichs⸗ tag steht laut Artikel 28 der Reichsverfassung die alleinige 5 zu, die Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen und darüber zu entscheiden. Nun hat die Volksvertretun von dieser Befugnis freilich bisher nur insofern Gebrau emacht, als sie die Legitimation ihrer Mitglieder zur eit der Erwerbung des Mandates prüfte. Nach der nahezu allgemeinen Auffassung in parlamentarischen Kreisen hin⸗ dert aber den Reichstag nichts, eine solche erneute Prüfung auch nach der Gültigkeitserklärung vorzunehmen, wenn be⸗ gründete Zweifel an der Berechtigung der Mandatsaus⸗ i vorliegen. Das ist aber hier offenkundig der Fall, und so wird denn voraussichtlich mit Unterstützung aller Fraktionen im. ein Antrag eingebracht werden, die Legitimation Wetterlés für erloschen zu erklären. Diese Frage hat seinerzeit bereits den sogenannten freien Aus⸗ schuß beschäftigt, und ihrer endgültigen Regelung werden 155 kaum ernstliche formale Schwierigkeiten in den Weg stellen. 5 ö übrigen ist nicht daran zu zweifeln, daß die Ver⸗ handlungen der Volksvertretung im Zeichen des Burg⸗ friedens stehen und von dem gleichen Geist der Opfer⸗ freudigkeit und des Siegeswillens getragen sein werden, 2800 i gesamte deutsche Volk seit dem Kriegsausbruch ist.

Die hessische wertzuwachssteuer.

rb. Darmstadt, 9. März. Die N hat der Zweiten Kammer einen Gesetzentwurf über die Wertzu⸗ wa 2 steuer zu

5 en lassen, in welchem bestimmt wird: I: Die Vorschrift des 8 1, Absatz 4, Ziffer 1 des Reichs⸗ etzes über Aenderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913 leiht für das Großherzogtum Hessen in Kraft.

Art. II: Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1915 in Kraft. Es tritt außer Kraft mit dem Ablauf von drei Jahren von dem auf die Aufhebung des gegenwärtigen Kriegszustandes folgen⸗ den 1. April an gerechnet.

Zur Erläuterung dieser Bestimmungen ist dem Gesetz⸗ entwurf eine längere e e Das hessische Wertzuwachssteuergesetz vom 14. Dezember 1907 kannte nur eine rein fakultative Besteuerung des Wertzuwachses an Grundstücken, die durch Ortsstatut in Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern und, wo ein durch städtische Verhält⸗ nisse begründetes Bedürfnis vorlag, auch in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern eingeführt werden konnte. Von dem Ertrag dieser Steuer erhielten die Gemeinden

90 Prozent, der hessische Staat 10 Prozent. Die Besteuerung

des Wertzuwachses war auf Grund dieses Wertzuwachs⸗ steuergesetzes in der Provinz Starkenburg für Auer⸗

bach, Bensheim, Darmstadt, Heppenheim, Langen, Neu-Isen⸗ de

burg, Offenbach, Rüsselsheim und Sprendlingen, für O ber⸗ hessen in Gießen und Vilbel und für Rheinhessen in Bingen, Bretzenheim, Hechtsheim, Kostheim Mainz, Weise⸗ nau und Worms eingeführt worden. DasReichswertzuwachs⸗ steuergesetz vom 14. Febr. 1911 führte dagegen die obliga⸗ torische e des Wertzuwachses an Grund⸗ stücken ein; von dem 8 derselben erhielten das Reich 50 Prozent, der hessische Staat 10 Prozent und die Ge⸗ meinden 40 Prozent, wobei den vorstehend bezeichneten entschädigungsberechtigten Gemeinden im Sinne des 8 60 des Reichszuwachssteuergesetzes ein Ersatz der vorstehend be zeichneten Differenz aus dem Reichsanteil bis zum 1. April 1915 zugesichert wurde. In dem Reichsgesetz über Aenderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913 wurde eine weitere einschneidende Aenderung herbeigeführt, indem die Erhebung des Reichsanteils für alle nach dem 30. Juli 1913 eintretende Fälle der Steuerpflicht beseitigt wurden, den ent⸗ schädigungsberechtigten Gemeinden jedoch gestattet wurde, den bis zum 1. April 1915 auf das Reich entfallenden Anteil zugunsten der Gemeinde(des Gemeindeverbandes, weiter zu erheben. Weiter wurde in diesem Gesetz bestimmt, daß durch Landesgesetz oder in Gemäßheit des Landesrechts durch orts⸗ statutarische Vorschrift eine andere Regelung der Besteuerung des Wertzuwachses getroffen werden kann. Nach der derzeiti⸗ gen Rechtslage konnte in den entschädigungsberechtigten Ge meinden der bisherige Reichsanteil(50%) noch bis zum 1. April 1915 weiter erhoben, in allen übrigen Gemeinden und vom 1. April 1915 an überhaupt in sämtlichen Gemein⸗ den lediglich die Anteile des hessischen Staates(10%) und der Gemeinden(40%) erhoben werden.

Nach dem vorher Gesagten wird die Autonomie Hessens hinsichtlich der Besteuerung des Wertzuwachses zweifellos wiederhergestellt. Die Frage, ob und in welcher Richtung davon Gebrauch gemacht werden soll, ist aber um so schwie⸗ riger, als infolge des ausgebrochenen Krieges die künftige Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemein⸗ den eine verschiedene Beurteilung erfahren kann. Die Re⸗ gierung hält die Zeit nicht dazu angetan, die schwierigen grundsätzlichen Fragen gesetzgeberisch zu behandeln, auch ist die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Zu⸗ kunft so ungewiß, daß die Wirkung jeder Maßnahme auf dem hier, in Frage stehenden Gebiet nicht übersehen wer⸗ den kann! Die Regierung erachtet daher den von ihr vor⸗

schlagenen Weg als den zurzeit allein gangbaren. Zur Beibehaltung des jetzigen gesetzlichen Zustandes ist nichts weiter erforderlich, als daß die außer Kraft tretende Vor⸗ schrift des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1913, die den ent⸗ schädigungsberechtigten Gemeinden den früheren Reichs⸗ anteil an der Steuer zugewiesen hat, weiterhin als lan⸗ desgesetzliche Bestimmung vorerst aufrecht erhalten wird. Eine solche Regelung würde auch nach Meinung der Regierung zurzeit allein dem Wunsche der Beteiligten entsprechen, denn alle entschädigungsberechtig⸗

ten tädte und Landgemeinden haben sich nahezu einstimmig dringend gegen jede Schmälerung ihres bisherigen Anteils an dem Ertrage der Wert⸗ E erklärt, auf die gerade unter

n gegenwärtigen Zeitverhältnissen auch nicht teilweise verzichtet werden kann. Da die wirt⸗

schaftlichen Verhältnisse der Zukunft nicht überschaut und andererseits auch in der dem Kriegszustand folgenden Zeit eine Konsolidierung der Wirtschaftslage erst allmählich ein⸗ treten kann, hat sich die Regierung entschlossen, die Gel⸗ tungsdauer des Gesetzes auf 3 Jahre nach Aufhebung des Kriegszustandes zu beschränken.

Mriegsbriese aus dem Westen.

Von unserm Kriegsberichterstatter. unberechtigter Nachdruck, auch aus zugsweise, verboten.) Groß⸗Namur.

Großes Hauptquartier, 6. März.

Wenn wir ironisch sein wollten, so könnten wir den belgischen Fransquillons, welche von England und Frankreich aus täg⸗ lich die wildesten Beschuldigungen 2 uns veröffentlichen, ein⸗ fach sagen: Was wollt ihr denn? Wir haben euer Vaterland groß

Denn so groß ist der belgische Staat, trotzdem wir die Ecke hinter der Yser noch nicht besitzen, in seiner kurzen Geschichte noch nie gewesen wie jetzt, wo aus Verwaltungs⸗Rücksichten zwei be⸗ trächtliche Stücke Frankreich dazu geschlagen worden sind. Im Osten ist das Gebiet von Maubeuge dazu gekommen und im Süden hat man zu der Provinz Namur das französische Maas⸗ land von Givet und Fumay dazugeschlagen. Die Ecke mit der Felsennase der Veste Charlemont, die sich auf den bisherigen Landkarten so bedrohlich in die belgischen Marten hineinschob, 7 jetzt zu der vergrößerten belgischen Nachbarprovinz. Aus gamur ist ein Groß⸗Namur geworden; der liebliche Semois bildet einstweilen die südliche Grenze.

Welche Aufgaben hier die deutsche Verwaltung gelöst hat, darüber machte mir der Militärgouverneur der Provinz Namur, General von Longchamps⸗Berier, fesselnde Mitteilungen. Als gegen Ende August die östlichen Provinzen Belgiens vom Feinde frei waren, wurden die alten, geschichtlichen Provinzeinheiten Belgiens von der deutschen Regierung bestehen gelassen und auch Namur wurde eines der Militärgouvernements. Dieses hatte außer den militärischen Aufgaben sofort auch wirtschaftliche zu übernehmen. Sowohl die gerichtlichen wie die Verwaltungsange⸗ legenheiten gingen durch seine Hand. Das erste, was zur Wieder⸗ belebung des Landes zu geschehen hatte, war die Instandsetzung der Verkehrswege. Binnen etwa fünf Wochen waren die Bahnen, Kleinbahnen, Wasserstraßen und zerstörten Brücken trotz der hier sehr 2 Kriegsschäden wieder in Ordnung.

Es mußte uns daran liegen, die belgischen Beamten nach Möglichkeit zur Mitarbeit, heranzuziehen und ihre Kenntnis des Landes und der Verhältnisse nutzbar zu machen. Erfreulicherweise ist es denn auch gelungen, mit den meisten belgischen Behörden Fühlung zu gewinnen. Ihre Beamten arbeiten einträchtiglich mit unseren Leuten zusammen. g Eine sehr große Sache war es, die sanitären Verhältnisse all⸗ mählich in geregelten Gang zu bringen und zwar nach deutschen Begriffen, von denen man hier keine Ahnung hatte. Dem Chef⸗ 92 welcher dem Militärgouvernement unterstellt ist und in dessen Hand die Verteilung der vielsach mangelnden Medikamente, der zur Unterdrückung der Seuchen erforderlichen Seren usw. liegt, ist ein schweres Amt anvertraut. Diese Sektion nimmt

Mittwoch. 1). März 1015

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerel. R. Lange, Gießen.

Schristleitung, Geschäftsstelle u. Druckerei: Schul

straße 7. Geschäftsstelle u. Verlag: Sol, Schrift

leitung: S112. Adresse für Draytnachrichten Anzeiger Gietzen.

rbeit kaum noch zu bewäl⸗

solche Dimensionen an, daß ihre A tigen ist.

An einem praktischen Belgie eugen, daß sanfte Gewalt manchmal von Segen ist. Der Ort Einey bei Dinant war ein berüchtigter Typhusherd⸗ Jedermann wußte, daß die Ursache nur an der schlechten Wasserversorgung lag, aber infolge lokaler Parteizwistigkeiten konnte der Bau der Wasserleitung nicht zustande kommen. Da haben wir ein deutsches Soldatenmachtwort gesprochen, und nun wird die Wasserleitung gebaut.

Mit gleichem Eifer bemüht sich auf seinem Gebiete unser Vete⸗ rinär durch Zusammenarbeit mit den Tierärzten des Landes die Seuchen, namentlich die Maul⸗ und Klauenseuche zu bekämpfen. In zwei Arrondissements, wo sie früher nie aufhörte, ist es uns schon gelungen, sie zu unterdrücken. a 5 g

Mit Rücksicht auf die Volksernährung haben wir bereits seit Anfang September Maßnahmen getroffen, um die Bestellung der Felder durch ihre Besitzer zu veranlassen. Wir können feststellen, daß im ganzen Gebiete die Aecker im selben Umfange und auch ebenso sorgfältig in Kultur genommen worden sind, wie nur irgend in Friedenszeiten. Da wird niemand einen Unterschied er⸗ kennen. Aus den bekannten Gründen ist auch hier der Anbau der Zuckerrübe für das nächste Jahr sistiert, und zwar ganz. In anerkennender Weise äußerte sich der Militärgouverneur über die Wirksamkeit des amerikanischen Hilfskomitees, welches auf den Kopf der Bevölkerung täglich 250 Gramm Lebensmittel verteilt.

Die bedeutende Vieh⸗ und namentlich die Pferdezucht dieser Provinz hat durch den Krieg schwer leiden müssen. Erst haben die Belgier, dann die Franzosen und zuletzt wir das hochwertige Pferdematerial requirtert. Es galt alle Aufmerksamkeit darauf zu verwenden, daß diese Quelle des Wohlstandes erhalten blieb. Eine selt mehr als zwei Monaten auftenommene sorgfältige Statistik hat dann gezeigt, daß der notwendige Bestand zur Regenerckcion der Pferdezucht noch vorhanden ist, trotzdem wir noch dauernd die Armee versorgen. 178

Nun fordern wir für unser Depot dessen sehenswerte An⸗ lage zu besichtigen ich Gelegenheit hatte alle tragenden Stuten bei den Truppen und Kolonnen ein, um die Fohlen nach Deutsch⸗ land zu liefern. Wir haben schon an 100 Stück Muttertiere, und ihre Zahl wächst täglich. 5 a

Besser als der Pferdebestand ist der an Rindvieh erhalten, aus dem wir ganz beträchtlich zur Fleischlieferung für das Heer beitragen können...

Schwieriger, wie das in den Verhältnissen liegt, als die Be⸗ lebung der Landwirtschaft war die der Industric. namentlich die Mauersteinbrüche bedeutend, ferner die Gewinnung von Pflaster, Schiefer und Schotter, wo überall neben großen auch viel kleine Betriebe bestehen. Wir haben es immerhin schon dazu gebracht, daß ein Fünftel von ihnen wieder im Gange ist. Auch die Kohlengruben arbeiten.

keit. Da die belgischen Jagdhüter während des Krieges keine Waffen

ist sehr notwendig; denn fast jeden Tag werden

Frevler abgefaßt. Man nimmt hier den Holzdiebstahl und die

Wilddieberei sehr leicht und auch die Gerichte pflegen nur kleine Strafen zu ver⸗ hängen. Da sind wir denProcureurs du roi, Staatsanwälten, deren Arbeit wir nach der Störung der Or durch den Krieg besonders begrüßen müssen, durch eine einfache 8 zu Hilse gekommen. Durch entsprechende Verlängerung

länglich fühlbar machen und auf andere abschreckend wirken. weit die natürlichen Verhältnisse das rechtfertigen,

übernimmt. Wer jagen will und wäre es der Gouverneur selb muß seine Jagdkarte lösen. Es wird nur mit Erlaubnis und 1 5 auf Einladung und Bitte der belgischen Jagdeigentümer 95Ein Teil der Beute kann dem Roten Kreuz für seine azarette zugeführt werden.

Polizei und der Justizbeamten, die von uns einstweilen mit

Gehalte übernommen worden sind. Die Verhältnisse sind vollkommen friedlich geworden Nachdem

keit gebotenen Umfange stattgefunden hatten, haben sie, nachdem

Bons. 3 General von Longchamps- Berier hatte selbstberständlich be⸗

den belgischen Einwohnern seines. anzustellen. En ist mit beiden recht zufrieden. Im ehemals französischen Gebiete

beamte vorhanden sind, doch arbeitet es sich mit den zugänglichen Franzosen verhältnismäßig leicht. Der Belgier ist verschlossener, aber ebenfalls intelligent und fleißig und geht gern an seine Besonders hob der General auch die 1 seiner wallonischen Bauern hervor. Er schloß seine Mitteilungen mit der Feststellung, daß es auch hier mit jedem Tage erfreulich vorwärts geht. 3 Ich kann das durch eine eigene Beobachtung ergänzen, die ich

deutschen Verwaltung in Belgien enthält. In den Dörfern südlich des Semois ist man geradezu neidisch auf die Nachbarn jenseits des Flusses, welche jeztBelgier geworden sind. Ein Fermier⸗ man in feinem Dorfe damit umgehe, die deutschen Behörden zu man Ordnung und eine Regierung. Hier ha dem Kriege nicht und später wird es noch schlimmer werden! Ich fragte die Tochter, ob sie denn auch Lust habe, Deutsch⸗Belgierim

d'Arc⸗Plakette.Ach was, sie ist ein junges Huhn und weiß gar nichts, sagte der Alte ärgerlich.Sie denkt an ihren Marcel, mit dem sie verlobt ist und der im Kriege steht. Aber wenn Marcel zurückkommt und Regierung zu Frankreich ruiniert hat. 0.

Der Mann ist vielleicht Royalist. Aber es gibt viele in der Gegend, die ebenso denken wie er.

W. Scheuermann, Kriegsberichterstatter.

.

Das Beste

aur Zahnpflege

Beispiele konnten wir die Belgier über⸗

Hier sind

Dann erforderten Jagd- und Forstschutz unsere Aufmerksam⸗ tragen dürfen, so üben unsere Leute den Jagdschutz aus und das 852

der Untersuchungshaft können wir den Freplern die Strafe hin⸗ 7 Wir haben hier ein neues Jagdgesetz ausgegeben, das sich, so⸗ 11 8 3 an das belgische anlehnt, aber unseren bewährten deutschen Wildschutz mit

Der Militärgouverneur lobte den Diensteifer der* 2 albem

schon früher Requifitionen nur in dem durch unbedingte Notwendig⸗

die Kontribution gezahlt worden ist, ganz aufgehört, ebenso dig

sonders gute Gelegenheit, Vergleiche zwischen den französsschen und

besteht die Schwierigkeit, daß dort keine Aerzte und Verwaltungs⸗

der mit seiner TochterVolkssuppe holen ging, erzählte mir, daß

bitten, sie ebenfalls nachBelgien zu übernehmen. Dort hat 5 atten wir beides vor

und arbeiten will, wird er es auch vorziehen, Ordnung haben statt unseres Deputiertenschwindels, der

den belgischen der Ordnung

Arbeit. 2 und Arbeitsamkeit Er

wiederholt gemacht habe und welche die höchste Anerkennung der

zu werden.Ich weiß nicht! sagte sie und nestelte an ihrer Jeanne-