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Kekmrntmachnng.

Es nm» Lermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, baü bie nach 8 6 de- Relchsgefetzcs vorn 21. Juni 1887 über die Naturailcistimgen für bte bcioaffncte Macht int Frieden er- nnttetteu Durchschmusmarktpre.se, cinschlicßlich eines Aufschlags von Fünf Dom Hundert, pro Monat August 1907 für den Sie- fcrungsverband Gießen pro 100 Sy. betragen: 1

Hafer Md 21.90, Heu Mk. 3.05, Stroh Mk. 285

G testen, den 5. September 1907 " '

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________ Dr. Breidert.

Erbracht werden, wenn dies für zulässige Arbeiten die dann sofort vorgeuommen werden müssen, erforderlich ist A23- Die auf den Begräbnisplätzen sich ergebenden Abfälle, alte Kreuze und dergleichen sind unmittelbar in die dafür bestimmte Grube zu verbringen.

§ 24. Die Pfade und Wege dürfen durch keinerlei Gegenstände versperrt werden.

8 25. Verfehlungen gegen die Vorschriften dieser Fried- hofsordnung werden, soweit nicht die Bestimmungen des Reichs- oder des Polizei-Strafgesetzes in Anwendung kommen, nut Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft ,8 26 Alle Anstände hinsichtlich der Friedhossordnung entscheidet unter Ausjchlnst des Rechtswegs der Gemeinderat

Beschwerden gegen Beschlüsse des Gemeinderats behalt es bei den dieserhalb bestehenden Vestimmunaen fein Bewenden. a

Gießen, den 19. August 1907.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________I- B.: L a n q e r m a n n.

Das Erojjhetzvgliche Kreisamt Ei-ben

n» die evangelischen Kirchcuvorstättde des Kreises.

Tcf unftrr Avsschreibcn vom 24. Juni lf Jz

lcdigungsanz-ig^^ ~ aufnterf|am " «b »warten alsbaldige U

------I. V.: Welcker.

m . t , nrr r . Gießen, am 8. September 1907.

- für Haudarbeits.

Die Großh. Kreisschulkommission Gies;eu

an die Schulvorstande

zu Rabertshausen, Langd, Steinheim, Trais-Horloff, ^nherden, Hungen, Utphe und Bellersheim.

Grostherzogl. Ministeriums des Innern, fj.r ^ulangelegenheUen, soll der rubv. Kursus von!

L abn 1,1 Huugeu abgehalten werden und zwei Wochen dauern. Er ist vorwiegend bestimmt, die Lehrerinnen methodisch weiterzubilden. Die Gemeinde Hungen hat in dankens- werter Bei|e den unteren Rathaussaal zur Beringung gestellt. Wir pondarbenslehrerinnen an den Volksschulen Ihrer am 1 rClk °n rIUc?=CUntlud 811 ^l)en und sie aufzufordern, sich an: 18. oeptembev I. Jv., vormittags 9 Uhr, pünktlich im b^elchuetcn Saale cmzufinden. Am Schlüsse des Kursus wird den bewilligt"werden. e,ant5millc,n eme ausreichende Vergütung

' I. V.: Welcher.

Vekunntmachung.

Betr-: Schweinerotlauf zu Muschenheim.

Unter dem Schweinebestand des Heinrich Seipp in worden CU ein ^afr von Rvtlaufseuche festgestellt

Gehöftsperre ist verhängt-

Betr-: Milzband zu Beltershain.

Unter dem Viehbestand der Elisabethe Launsbach Wtw- zu BeNen Hausen ist Milzbrand ausgebrochen.

sperre ist verhängt-

Gießen, den 5. September 1907.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___I- V. i Froelich.__

Kekamilmachmlg.

dis landwirtschaftliche Wintcrschule in Lich betreffend-

Die landwirtschaftliche Winterschule in Lich, welche am ^fst^woch, den 6. November ds. Js., ihren nächsten Winterkursus beginnt, verfolgt das Ziel, jungen Landwirten die- WNigen Kenntnisse zu vermitteln, welche heute zur Bewirtschaf­tung bäuerlicher Güter notwendig sind-

Ausgenommen werden junge Leute int Mer von 14 bis 20 wahren, welche das Unterrichtsziel der Volksschule erreicht haben-

Aeltere Landwirte können als Hospitanten ausgenommen werden-

Die Schüler können in Lich Wohnungen in bürgerlichen Fa­milien mit Heizung und Licht nebst voller Verköstigung zum Breiie von 1.30 Mk. täglich, Schüler, welche nicht übernachten, Mlttagstisch zu 60 Pfg. erhalten.

Das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr 20 Mk- z Anmeldungen sind an den Schulvorstcher, Großh Oekonomie- rat Wettzel in Lich zu richten-

Gießen, den 4. September 1907.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: T r. M e r ck.

m , Gießen, den 4. September 1907.

Betr.: Wie oben.

Das Großheyogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir >zhnen, uns baldigst die Namen derjenigen jungen Landwirte Zhrer Gemeinde zu berichten, die in diesem Herbste in die land- nnu>chast!,che schule in Lich eintreten wollen, auch uns die- lenwen Elwrn namhaft zu machen, die zwar zum Besuche der lailbiu,wistlichen schule geeignete Söhne besiüen, sich aber Noa- nicht entschlossen haben, sie die genannte Schule besuchen zu lasten-

I. V.: Dr. Merck.

Betr.: Den Rundgang der FAdgeschimr^nen^ ^^er 1907. Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Ihnen, die Feldgeschworenen Ihrer Gemar- n nn HP 5q° M f V 5 vorgeschriebenenRund- ^sL^ dreies oder des nächsten Monats zu veran-

Punkte Hinreisen" ^tbgefd)lwrencn auf die folgenden ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß diese jähr- vrcht mit der nötigen Sorgfalt aus- gefuhrt werden- Es werden oft lediglich die fehlenden und die aus- und umliegenden Steine vermerkt, während auch die Ichref stehen den, die verdeckten, die s ch a d h a ft e n und

AJl 1 e P ^tcine aufzunehmen sind. Es

ist deshalb größere Aufmerksamkeit bei diesen Rundgängen auf­zuwenden, als tne5 bisher vielfach der Fall war- Die Par- zellcnbroui vns beziehungsweise die Flurgrenzhandrisse haben, dabei als Unterlage zu dienen-

. 2. Bestehender ausdrücklicher Bestimmung (§8 12, 13 und 19

L'er Instruktion vom 23. Februar 1833) zunnder ist es vorge- konmien, daß von den Feldge, chworenen Steine auf trigonometrisch beüimmten fünften ^ohne Zuziehung des Kreisvermessungsamtcs neugcsetzt oder bei >Lchieflwhen gerade gerichtet lv-urden- Jns- bewndere halten sich die Feld geschworen en vielfach zum Ge- raderichten ut »olchen Fällen befugt- Solche Verrichtungen der Feldge,chworenen stnd durchaus unzuverlässig und können unter keinen Umstanden geduldet werden, da hierdurch die Ueberein- stimmung der Kataster- und Grundbücher mit der Wirklichkeit ge­fährdet wird und diese wertvollen Urkunden nach und nach wertlos werden. w

r 3" Tüe T? si? b u ch a u s z üg e Feldgeschworcnen ent­halten mancherlei Aufzeichnungen über Dienstgeschäfte, die sich l^ast auf den Rundgang beziehen- Bei der großen Menge der in Betracht kommenden Gemarkungen ist I-ierdurch die Zusammen­stellung der vorgefundenen Mängel erheblich erschwert- Wir be­stimmen deshalb hiermit, daß die Feldge schwor en en nach er- folgtem Rundgang ein Verzeichnis der Vorgefundenen Mängel auszustellcn haben, das weiterhin uns vorzulcgen ist. In diesem Verzeichnis sind zunächst chie Dreieckpunkte, sodann die Nummern der beanstandeten Gemarkungsgren.zpunkte unter Angabe der Nachbargemarkung, sodann flurweise geordnet die Flurgrenz- punkte und schlielzlich die Gewanngrenzpunkte aufzuführen. Die Anstande sind kurz anzugeben (geneigt, verdeckt, schadhaft, aus­liegend, abgebwchen, fehlend")-

4. Wo Feldbereinigung, Parzellenvermessung oder eine all­gemeine Wiederherstellung der trigoiwmetrisch bestimmten Punkte im Gange ist, kann der Rundgang hinsichtlich der in Betracht kommenden Geinarkungsteile uiiterbleibeil- Unterbleibt hieriiach der Rundgang gänzlich, )o ist gleichwohl Bericht zu erstatten-

5. Werter sehen wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß in der Folge, abgesehen von kleineren Ge'marii'.ngen, wo der Rund- gang iveiiiger als drei Tage in Anspruch nimmt, nur die Gemartungsgrenzen alljährlichzu begehen sind, wäh-