Einzelbild herunterladen

Nr. U5

Zweites Blatt

164. Jahrgang

Erscheint täglich mtl Ausnahme des Sonntags.

TieGießener Zamilienblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kreirblatt für den Kreis «letzen" zweimal "öchenitich. Diecandwittschasttlchen r«tt-

fragen" erscheinen monatlich zweimal,

Giehener Anzeiger

General-Anzeiger für Cberhefsen

Freirag, 15. Mai 1914

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unwerfitcits - Buch- und Steindrrlckerei.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expeditioil und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^gp&l. Redaktion: ^^112. Tel.-AdruAnzeigerGießen.

wehrbeitrag und Vermögenszuwachsabgabe.

Von Rechtsanwalt Raab, Gießen,

Nachdem die Verinögcnserklärmigen ber den Steuerbehörden eingrreicht, und diese damit beschäftigt sind, in langer Arbeit das eingelausenc Material zu sichten und zu vriisen, ist ci wohl ongezeigt, eine ruhige und sachliche Bctrachwng über den Wehr, beitrag anzustcllcn, Es dürste dies um so criorderlicher sein, als seit Bekamitwerden des Gesetzes, namentlich aber seit der Aus- sorderung zier Abgabe der Erklärungen vielfach gros,e Ausregung bei den Beteiligten entstanden war, die einer gerechten Beur­teilung dieses ganz neuartigen Steucrgesetzes hinderlich war Bei vielen hatte der Unwille über eine so starke Einnrischung des Reiches ,n die Steuer Verhältnisse der einzelnen Staaten und die Aus- deckung der Dermögensverhalinissc des Einzelnen so beunruhigend gewirkt, das; ein ungetrübtes Urteil von vornherein ausgeschlossen war. Da über kurz oder lang den Beteiligten die Ansorderung des Wehrbeitragcs zugcht, ist noch cinnml der Mlaß gegeben, sich mit den Bestimmungen des Wchrbeilragsgesctzes zu befassen, und es soll im solgcndcn in kurzen Zügen da-s wesentliche angegeben werden.

Das Gesetz über den Wehrbeitrag Muh auch deshalb das besondere Interesse der Beteiligten finden und wachhalten, weil in ihm. wenn man zwischen den Zeilen zu lesen versteht, der Keim gelegt ist zu einer weiteren, noch bedeutsameren Ent­wicklung der Reichs st cuergcsctzgeb » ng, Bor allen Dingen sind in dem Gesetz die Grundbcgrisse vom Vermögen, so­wie die Einteilung dieser Begriffe in die Hauptbestandteile von Reichs wegen steuerlich fcstgelegt worden. Schon dieser Keim gibt eine Grundlage, die das Reich in die Lage verseht, demnächst bei Bedarf, der ja nicht ausblciben wird, das Snstem weiter aus- zaibauen, Mer auch abgesehen von diesen materiellen Unterlagen, die das Wchrbeitragsgesetz vorbereitend schasst, ist in organisato­rischer Beziehung ein wichtiger Schritt vorwärts getan; denn durch dieses Rcichsgescft werden die Steaerorgane der einzelnen Staaten Und alle Hilssorganc dieser Behörden, so verschiedenartig bisher auch ihre Zusammensetzung und die Steucrmatcric ihres beson­deren Gebietes gewesen sein mag, gezwungen, ein c i n h e i t - lichesSlcuergesetzgebungsgebici nach der c bei, Rich­tung hin zu bearbeiten. Es ist kein Zweifel, das, dadurch der S t e » e r o r ga n is mu s durch dos ganze Reich liindurch init der Zeit eine einheitlichere Struktur erhält.

Der Wehr bei trag ist in dem Gesetz ausdrücklich als ein außerordentlicher Beitrag bezeichnet, der nur einmal zur Erhebung kommt,

' Da der Abrüstungsgedankc (so schön er auch ist) sich in abseh­barer Zeit nicht verwirklichen läßt, ist anznnehmen, dast der Wehr­bestrag nicht ein eiinnoliger bleibt, sondern »vicdcrkommt. Es ist auch durch das Bcsitzsteuergcsetz, das im Anschluft an das Wehr- bestragsgesctz hcrausgekommcn ist, und zwar durch die periodische Erhebung der Vermögensabgabe in dreijährigem Zeitraum schon ein Hinweis daraus gegeben, dost der Wehrbcitragl voraussichtlich leider doch nicht als einmaliger sein wird. Es ist mit Bestimmt­heit .zu erwarten, daß in nicht aUzu langer Zeit an das Reich erneute gewaltige Forderungen aus militärischem Gebiet heran- treten, und dag dann unschlbar eine Wiederholung des Wehrbei­trages kommen wird, sogar mit Herabsetzung der Steuergrenzen, und krästigerer Heranziehung noch weiterer Kreise des Volkes, Es würde dadurch gewiß eine erneute Beunruhigung geschossen, und da jedem ordentlichen Hausvater und Finanzmann, und erst recht den groben Staaten daran gelegen sein Mutz, kerne un- regelmästsgen, sondern ordentliche und dauernde Ein­nahmen zu erhalten und daraus den Finanzvlau auszubauen, so liegt es nahe, das! man an die Stelle des Wehrbeilrages bald eine R e i ch s c t n k o m m c n st e u c r und eine R e i chsver- mögenstcuer sehen wird, die zunächst in längeren Zeiträumen, schließlich alle Jahre zur Erhebung gelangt, wie icde andere staatliche oder kommunale Steuer, und die dann dem Reich die notnumdigen und vcrlästlich dauernden Einnahmen unterEnt­lastung" der Bundesstaaten schafieit wird.

Die H a u vtb e st imm u n g cn des Gesetzes werden am besten an einem Beispiel erläutert. Hierbei wird zweckmäßig, das For­mular zu Grunde gelegt, das für die Veranlagung zum Wehr­beitrag herausgcgebcn ist, und das dem in Hessen bisher schon üblichen Formular der Vcrmögensstcueeerkläriing außcrordcnt- lich ähnelt,

1, Grundvermögen .'

Der Anteil der Frau ist ein Drittel bon einem Wohnhaus '(90 000, Mk.) = 30 000 Mark,

Es ist hier der sog, gemeine Wert, bas ist der allgemeine Vcrkaufswcrt, angesctzt worden, tvenn auch dadurch die ,m Bundes­staate zu leistende Vermögenssteuer etwas erhöht ist, denn sonst könnte nach drei Jahren bei erstmaliger Veranlagung zur Vermögenszuwachssteuer eine Zuwachssteucrpslicht gegeben sein. Das Gesetz gestattet nämlich bei Wohnhäusern, den Ertrags­wert statt des gemeinen Wertes anzugcben. Beim Ertrags- we rt wird ausgegangen von der gewöhnlich zu erzielenden Miete, Diese beträgt in unserem Beispiel 3500, Mark. Hiervon darf i/, = 700 Mk abgezogen werden. Wird der Rest von 2800 Mark mit 25 multipliziert gleich 70 000. Mk, dann ergibt sich so der Ertragswcrt, der demnach bei einem schlecht rcnttcrendcn Ob­jekt, wie in unserem Beispiel, um 20 000 Mk, (und noch mehr niedriger sein kann, als der Verkaufswert, Leerstehende Läden, oder leerstehende Wohnungen werden so gerechnet, als wenn sie vermietet wären, da ja der 31. Dezember 1913 atz Stichtag für die Veranlagung angenommen wird und es hierbei ohne Bedeutung sein must, ob eine Wohnung vermietet war oder nicht. Wer durch Lcerstehen eine Einbuße an seinem! Einkommen gegen­über den normolen Verhältnissen erleidet, kann möglicherweise wegen der hessischen Einkommensteuer eine Reklamation verfolgen,

AuS dem Beisviel ergibt sich weiter, daß das Vermögen der Frau dem des Mannes bei der Veranlagung hinzu gerechnet wird, Ter Mann besitzt in dem angenommenen Beispiel, kein Grundver­mögen,

Ucbrigens kann jeder Steuerpflichtige, wenn ihn, nächstens bei Zustellung des Veranlagungsbescheides zum Bewußtsein kommt, datz der Ertragswcrt, den er angenommen hat. ihm deshalb un­günstig sein kann, weil am 31. Dezember 1916 bei Veranlagung iumt .Besitzsteucrgesetz, (von wenigen Ausnahmen abgesehen, aut jeden Fall der gemeine Wert veranlagt wird, spätestens bis zum Ablaut der Rcchlsmittclsrist beantragen, daß auch letze schon der gemeine Wert bei dem Objekt angesetzt wird. Das Formular hat übrigens insosern eine unklare Fassung, als zwei- sclhaft sein konnte, ob unter Grundvermögen der reine Wert, also siach Wzug der Schulden, angegeben werden sollte. Es ist zwar in einer kleinen, wenig aussallenden Anmerkung daraus hinge- wiesen, daß die Hypotheken unter II in Wzug gebracht werden sollen ' It handelt aber von denKapftalschulden", Es wäre praktisch gewesen, hinterKapftalschulden" die Worte einzufügen: einschließlich Hypotheken- und Grund- etc, Schulden,

, Betricbsverniögen,

Als Beispiel, Beteiligung bei einem Geschäft mit 10 000, priori. Es kann hier die letzte Man; zu Grunde gelegt werden.

3, Kapitalvermögen, a) Wertpapiere gleich 5316 Mark,

Der Kurs wird hier berechnet nach'dem 31, XII, 1913, Da cs im Gesetz ausdrücklich heistt, dast der Kurs an diesem Tag maß­gebend ist, ist es nicht zulässig, um einer späteren Besitzstcucr zu entgehen, den höheren Kurs der Anschaffung aiizusetzcii. Da­gegen bleiben die Zinsen hier außer Berücksichtigung, Eine Be­sonderheit besteht hier nur bezüglich der dividendentragendcn Pa­piere, Do kann der Wschlag int Kurs, der durch die mutmaßlickie Dividende (und zwar iintcr Umständen nur mit einem Teil) veranlaßt wird, berücksichtigt werden,

d, Eine Hvvothhkrnsorderiing (aktiv) 2100 Mk, o) Eine geleistete Sicherheit, die bei einer städtischen Behörde ruht, 1500 Mark, ck) Bankkonto, 2500 Mk,, abzügl, der vermutlich für 3 Monate zur Bestreitung der lsd, Ausgaben Nötigen Beträge, gleich 1250 Mark, e) Ein Sparkasscnguthabcn 1100 Mark,

Die Posten a bis e zusammen gleich 11566 Mark,

Die Beträge: Grundvermögen, BetricbSvermögm und Ka- pitalvcrnrögen zusammen betragen hiernach 51 566 Mark,

Als Schulden sind nicht abzugssähig sog, Haushaltungs- schuldcn, das sinddie Schulden, die zur Bestreitung der lausenden Haushaltungskoftrn cmgcgangcn sind,"

In unserem Beispiel sc, angenommen, daß eigentlicheKa­pitalschulden" nicht vorhanden sind, sondern, dast die Frau gemäß ihres Aittcils von >/, än dem Wohnhaus auch zu 7s an den Hypo­theken von 60 000 Mk, beteiligt ist, sodast hier eiuzustcllcn wäre an Schulden 20 000 Mk, Es bliebe hiernach ein Ver­möge n s r c st von 31566, Mark,

Hierbei werden Möbel und Hausrat nicht berücksichtigt. Das Vernrögen von Ehegatten wird nicht nur als eines betrachtet und zusammengerechnet, sondern jeder Ehegatte hattet sür den Wcbebeftrag g c s a m t s ch u 1 d n e r 11 ch , also auch für den Anteil des anderen Ehegatten, Forderungen, die nicht bcigctrre- ben werden können, bleiben außer Ansatz, Forderungen, die zwei- sclhast sind, werden mit dem mutmaßlichen Eingang eingestellt, Verniögen bis 10 000 Mk, sind vom Wehrbcftrag frei, Ver­mögen bis zu 50 000 Mk, sind dann frei, wenn der betr, ein Einkommen unter 2000 Mk, und bis 30 000 Mk, Vermögen dann, wenn der betr, ein Einkommen unter 1000 Mark hat,

Ter so festgcstellte Rest an Vermögen von 31 566 Mk, wird nun abgerundet und zwar auf volle Tausend Nach unten. Er wird also hier eingestellt mit 31 000 Mk, Dann wird das Einkom­men ermittelt und zwar aus Grund der letzten Veranlagung, oder ans Grund der, wie auch jetzt in Gießen, gleichzeitig mit dem Wchrbeitrag neu stattsindcnden Veranlagung, Würde sich hierbei ein Einkommen ergeben von 5370 Mk,, dann würde das nach dem hessischen Gesetz über die Einkommensteuer in die Einkommcn- steuerstlisc von 5000 Mk, bis 5500 Mk, fallen. Nach dem Wehr- beitragsgesetz wird dann in diesem Fall die niedrigste Summe der betr, Steuerstufe, also hier 5000 Mk,, angesetzt.

Von diesen 5000 Mk, gestattet der Gesetzgeber abzuziehen, 5°/o von dem Rcstvcrmögen von 31 000 Mk,, gleich 1550 Mk, und zwar in der Annahme, daß in dem Einkommen diese 5»/o des Vermögens schon enthalte» sind. Es würde hiernach ein Ein- kommcnsrest verbleiben von 3150 Mk, Hätte der betr, überhaupt nur ein Ettikourmen, ohne zugleich Vermögen zu besitzen, dann wäre er abgabensrei bis zu einem Einkommen von 5000 Mk, Ferner werden selbst bei höheren Vermögen auch die Einkommens- betröge freigelassen, die nach Abzug der vorhin erwähnten 5% sich als Einkommensrestbeträge von weniger als 1000 Mar! darstcllen,

Ter sür die Abgabe, sowohl vom Vermögen, wie vom Ein­kommen ausgestellte Tarif ist infolge der Staffelung nicht sehr übersichtlich. Es genügt hier hcrvorzuheben, dast der Wehrbeitrag vom Vermögen beträgt für die ersten 50 000 Mark von tedem Tausend 1,50 Mk, bei den nächsten 50 000 Mk, 3,50 Mk, usw, steigend, bei einem Vermögen vo» mehr als 5 000 000 Mark gleich 15 Mk, von jedem Tausend über die 5 Millionen hinaus. Es sindet also bis zu 5 000 000 Mk, eine zehnfache Pro­gression statt, die allerdings bei 5 000 000 Mark ihren Still­stand erreicht. Es zahlt hiernach beispielsweise ein Vermögen von 100 000 Mk, für die ersten 50 000 Mk, -- 50 X 1,5 = 75 Mk. Für die zweiten 50 000 Mk 50 X 3,5 175 Mk, zusammen also 250Mk, Das zweite 100 000M!, zahlt schon 500 Mk Beitrag, sodaß ein Vermögen von 200 000 Mk, bereits 750 Mk, zu zahlen hat. Obwohl es also nur das vierfache von einem Vernrögen von 50 000 Mk, dastellt, zahlt cS bereits die zehnsache Abgabe,

Bei dem Einkommen wird von den ersten 10000 Mk, 1 oo erhoben, von den nächsten 5000 1,2"», also steigend derart, daß bei einem Einkommen von mehr als 500 000 Mk, 8" » (von jedem weiteren lOlTMk, über die halbe Million Mark) erhoben werden. Hier sindet also bis zu dem Einkommen von 500 0011 Mark, bei dem der Stillstand in der Progression erreicht ist, eine achtfache Progression statt.

Um zu unserem Beispiel zurückzukehren, so muß das mit 31 000 Mk, abgerundete Vermögen einen Wehrbeitrag bezahlen von 31 mal 1,5 gleich 16,50 Mk, Das auf 3150 Mk, restlich sestgestell-e Ei-k-rmmen muß den Wehrbcttrag von 1"» zahlen, g eich 34,50 Mk Hiernach ergibt sich ein gesamter Wehrb.ntrag von 81 Mk, (16,50 und 31,50 Mk). Dieser Betrag ist mit den, ersten Drittel gleich 27 Mk, zu zahlen binnen b Monaten seit Zustellung des Veranlagungsbescheides: mit dem zweiten Drittel spätestens am 15. Februar 1915 und mit dem letzten Drittel spätestens am 15. Februar 1916,

(Schluß folgt,)

Die Eröffnung des türkischen Parlament;.

Konstantinopel, 14, Mai. Heute nachmittag saud die feierliche Eröffnung des neugewühlten Parlaments statt, Ter Feierlichkeit wohnten bei der Sultan, der Thronfolger Prinz Jnssuf Jzzedin, die Prinzen Wahid Eddin, Salah Eddin, sowie das Zivil- und Militärkabinett des Sultans und sämtliche Mitglieder des Kabinetts einschließlich Talaat Bei. der heute früh aus Livadia und En der Pascha, der aus Anatolien zurückgekehrt ist. Der Saal und die Logen waren dicht gefüllt und das diplomatische Korps war voll­zählig erschienen. Die von dem ersten Sekretär des Sultans verlesene Thronrede erinnert zunächst an die am 4, August 1912 auf Beschluß des Senats unter der Bedingung der Vornahme von Neuwahlen verkündeten Schließung des Parlaments und fährt fort: Die Veränderungen und Um­wälzungen im Innern, die der Schließung der Parlamente folgten, hatten eine Kvalitivn der auf die Gelegenheilt lauernden nationalen Feinde und einen gleichzeitiben E i n- sall in unser Grenz ge biet zur Folge, Die Durch­führung der Wahlen wurde dadurch notwendigerweise ver­zögert, Die Verwirklichung unseres Wunsches, die Eröfs- nung der Nationalversammlung vorzunehmen, wurde in­folgedessen bis zum heutigen Tag hinausgeschoben. Ich preise den Allerhöchsten, der uns die Möglichkeit gewährte, die NationLlversammluna nach einer langen schmerzvollen

Zwischenzeit wieder zu eröffnen. Ich heiße Sie alle will- spnimen, Ter Angriff der Feinde, der von allen Seiten aus unser Vaterland in dem Augenblick erfolgte, da das Reich kaiim den Krieg mit Italien und eine revolutionäre Krise überstandcn hatte, brachte unser Land in die schnfte- rigstc Lage, Nach der Proklamierung der Verfassung hatte man um den Preis großer, von unseren Völkern ans sich genommener Opfer mit Fleiß und Eifer daran gearheitct, nach Tunlichkeit die zerstörenden Wirkungen der Vergangen­heit zu beheben, indem die Equipierung und Ausrüstung der Armee mit Rücksicht ans einen möglichen Angriff vor­bereitet bezw, ergänzt wurde. Zu unserer außerordentlich peinlichen Ucherraschung mußten wir wahrnchmcn, daß trotz all dieser patriotischen Anstrengnngeii und Vorberei­tungen unsere Armeen nnterlagi'n. Tausende von Soldaten, unsere Söhne, wurden vom Schicksal erreicht, sind in Ge- sangenschajt des Feindes geraten. Selbst vor den Toren der Hauptstadt lagerten Hungernde und Entblößte, Ich ordnete sofort die Bildung eines ober st cn Militärgcrichts- h o s c S an, damit er nach den Ursachen des Unglücks die hierfür Verantwortlichen fahnde und über die letzteren Strafen verhänge, die geeignet sind, eine wirksame Lehre zu bilden. Ich hege die feste Hoffnung, daß der Gerichtshof die ihm übertragenen wichtigen Ausgaben in den Grenzen des Gesetzes und der Gerechtigkeit erfüllen wird.

Baumwollene Fensterscheiben.

, Die amerikanischen Schulbehörden haben in den letzten Jahren in dem Streben nach einer Verbesserung der Schulhygiene manche bemerkenswerten Ersolge errungen; NIM berichtet John B. Todd in einem Artikel des Scientific American über einen inter­essanten neuen Versuch, der in der-glcichen Richtung nntcrnomnicn lourdc und so überraschend günstige Ergebnisse zeitigte, dast seine Wiederholung in großem Maste vorgesehen wird. Es handelt sich dabei um nichts anderes als die Einstihrnng vonbaumwollenen Fenstern" in den Klassenzimmern vielbesuchter Schulen, d, b, um eine verminderte Benutzung des Glases als Fenstcrscheche, Man ging von der Erkenntnis aus, dast Glas als starker Wärmeleiter die äußere Temperatur writergibt, ohne zugleich der Luft Zutritt zu gestatten: Versuche mit Stosfenstern zeigten dann, daß baumwollene Fenster durchaus genug Licht durchlassen und dabei in sehr glücklicher Regulierung auch eine ständige Zu- suhr frischer Lust ermöglichen. Tic Aufgabe war, einem viel- benntzten Klasscnzimnier sowohl genügend Lust als Licht zu ver­schaffen: und dabei, bei Vermeidung von Zugluft, eine Regelung der Temperatur zu erreichen. Das Zimmer, in dem der erste Versuch durchgesührt wurde, ist mit einem mechanischen Fächer versehen, der warme Lust in den Raum einsührt: unter den Fenstern liegen auch Röhren der Dampfheizung, Das Zimmer hat fünf nach Osten liegende große Fenster, die naturgemäß im Winter während des Unterrichtes verschlossen gehalten werden müssen, Man beschloß nun, aus den unteren Tmlcn der Fenster die in ihriw Flächenausdehnung nicht weniger als 90:100 cm messen die Glasscheiben hcrauszunchinen und durch einen ungebleichten Bauniwollstoff zu ersetzen, Nachdeni dies geschehen war, blieben die Aenster während des Unterrichtes im Winter sozusagen geöffnet. Durch die Poren des Stoffes erfolgte eine stete Luftzuftihr,

Die sonst in starkbesetzten Klassenzimincrn besonders in den Wintcrmonaten bemerkbare sttckige oder muffige Atmosvhärc ver­schwand vollkommen, und auch die Reizungen und Erkrankungen der Luftwege der Schüler Husten und Schnupfen - hörten bald auf, Klagen über Kopfschmerzen werden nicht mehr laut, Anr Morgen vor Bcgiirn des Unterrichtes schließt der Schul- dicner die Fenster und führt deni Zimmer mit lHilfe des mecha­nischen Fächers genügend warme Lust zu, um eine normale Tem­peratur zu erzielen. Durch Beimengung von Tanivf wird die nötige Feuchtigkeit eingcsührt. Wenn der Unterricht beginnt, wer­den die Glassenster beseitigt und die Zustihr warmer ^Lnst abge- sperrt, Nim sitzen die Kinder neben den offenen'.Fenstern, nur durch den dünnen Baumwollstoff von der äußeren Wintertempcrattir getrennt. Das Uebcrraschende dabei ist, daß die Zimmertemperatur mit ebenso geringen Schwierigkeiten aus ihrer Höhe gehalten werden konnte, als wären die Fensteröffnungen durch Glasscheiben geschlossen. Nur bei besonders starken Winden verringerte man die luftdurchlässigen Stofftächen, Zuglust kam nicht vor: die Schnellig­keit der von der Darnpsheizung ausströmenden warmen Lluft- wogen ist größer als die langsam und gleichsam gesiebt durch den Stoff einströmende kalte Lust von außen, Ta außerdem das Glas 20mal mehr Wärme nach außen ausstrahlt als die Baumwolle, blieb die Temperatur warm, 18mal wurden Untersuchungen des Staubgehaltes der Klasscnzimmerlust vorgenommen. Er erwies sich als um 33 Prozent geringer wie früher bei geschlossenen Glas- senstern. Der Fcuchttgkeitsgehalt der Lust stimmte init dein de, Lust im! Freren säst völlig überein, und die eingesetzten Baum- wollftächcn behinderten den Lichlcinsall in das Klassenzunmer nicht,- wobei selbstverständlich vorausgesetzt wird, daß die Stofsenster sauber gehalten werden, damit sich in ihüen kein (Staub sestsetzt, der den Lichtstrahlen den Weg versperrt. Das Jsttercffantestc ist nun, daß die geistige Ausnahmesähigkert und Arbeits­kraft der Kinder in demFreiluftklassenzimmcr" erheblich viel größer waren, als in den mit Glasscheiben verschlossenen Schul- zrmmcrn, Ter Gcsuiwheitszustand der Kinder l>ob sich, Tie Lehrer anderer Klassen, die ansangs dem Versuche skeptisch gegenüber standen, folgten bald dmr Beisviele mit gleichem Erfolge, und nun sind bereits verschiedene andere amerikanische Schulen dazu über- gegangen dieseBaumwollsenster" in den Klassenzimmern ein- sühren, >

vermischte».

* Elektrische Strastenba hn Heidelberg Schwetzingen, Aus Heidelberg, 11, Mai, wird gemeldet: In der heutigen Sitzung des BürgcrausschusseS der Stadt ,h<üdel- berg wurde beschlossen, die geplante Anleihe bis zu 10 Millionen Mark auszugcben. Ferner wurde beschlossen, eine elektrische Straßenbahn von Heidelberg nach Schwetzingen zu legen und dafür 532000 Mark auszugeben.

sind für Gesunde und Kranke, Kinder und Erwachsene gleich nahrhaft und wohlschmeckend' Mur echt in Paketen mit der Schnitterin I"