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Nr. 1)2 Drittes Blatt

Eftcheinl täglich mit Ausnahme des sonntags.

TteSietzener HimiliendlStter" werden dem

»Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt. das »ltnirblatt fBr den Kreis fficf)tn" zweimal wöchentlich. Tictandipirijchafllichen ökit- iragen" erscheinen monatlich zivennal.

m. Jahrgang

eiter

General-Anzeiger für Gderhesjen

Samstag, 7. IHai ro

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'sche» Unioersitäts - Buch- und Steiudruckerci.

R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- siraße 7. Expedition und Verlag: e^5|dc>1. Redaktion: 112. Tel.-Tldr.:2lnzelgerGleh«n.

Haftpflicht für unbcftcütc waren.

Von einem praktischen Juristen.

(Nachdruck verboten.)

Daß man nnbestetite Waren nicht zu behalten braucht, ist bekantit, weniger aber die Tatsache, das; man i,e unent­geltlich zur Verfügung des Absenders ansheben must. Im rNgemeinen neigt man ja der Ansicht zu, das; für Lachen, stbrr welche kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und >ie einem unverlangt ins Haus gesandt tverden, keine Ans- bewahr»ngspslicht besteht Das ist aber grundfalsch. In der Zusendung einer nicht bestellten Ware liegt, tvie nach »ein Handelsgesetzbuch anzunehmen ist, eine Verkanfsofferte '88 343, 34U). In diesem Anträge liegt die Wahl, entweder den Gegenstand zu kaufen oder ihn, falls sich nicht (stclcgei, heit zur sosortigeu Rückgabe bietet,, zur Verfügung des Ab- enders auszubewahre» Das entspricht der Verkaufssitte, und hat »tan die Ware nun einnral genonitnett, so konstruiert ach hieraus ohne weiteres nach § 088 des Bürgerlichen Ge etzbuches für den Annehmer ein uneittgeliUcher Ansbeivah- rungSvertrag. Will nian sich aus diesem sofort befreien, so ist es das einfachste Mittel, das Unbestellte den, Dolen, der iS überbringt, sofort zurückzugeben. Haben wir uns aber bewußt zu der Annahme verstandet!, resp. ist uns das ilii bestellte nun ein mal ins Haus geschickt tvorden, so trisst uns nach j; 890 des Bürgerlichen Gesetzb.iches auch die lpflicht, für den Gegenstand in der Aufbewahrung diejenige Sorgfalt zu verwenden, wie wir sie in unseren eigenen Sachen üben. Natürlich tvird in solchen Fällen der Richter de» Wert des Gegenstandes prüfen, z. B. das; nicht utn geringfügige Objekte teure Prozesse inszeniert tverden kön­nen, falls es einmal dem Absender einfallen sollte, dem Ginpsnnger aus purer Mutwilligkeit Kosten zu machen, weil ihm (bem Absender) die Ware nicht abgenoinnien (abgetanst) worden ist. Ebenso wird das Gericht bei derartigen An­lässen stets prüfen, ob wir durch eine unentgeltliche Aus- bcwahrung in unserer.Häuslichkeit nicht beeinträchtigt wer­den Bei zerbrechlichen oder solchen Gegenständen, welche leicht beschädigt tverdeti können, kann man zum Tchaden- ersah nicht herangezogen werden, wenn die Sendung so­fort und in einer bestimmten Zeit dem Versender zur Ver­fügung gestellt wird. ES wird niemandem zugemntet, der artige Sachen ivvchenlang aufzubewahren; es widerspricht aber den Grundsätzen von Treu nnd Glauben, tvollle man die ins Haus gebrachte Ware, nur iveil sie nicht bestellt war, unbeachtet lassen. Man kann sich ja vor jeder Ber- antworttichkeit dadurch schützep, indem man die Sendung dem Absender auf seine Gefahr und Kosten zurückjchickt, ein Bersahren, das bei Gegenständen von Wert am praktisch­sten ist, sich aber bei solckfen nicht empfiehlt, tvo Porto und Transportkosten den Wert des (Gegenstandes übersteigen, obwohl auch hier der Lieferant alle diese Spesen zu tragen hat.

Nun kommt es auch häufig vor, hast Lieferanten csteich- eitig mit einer bestellten Ware unbestellte Waren zirr An- icht übersenden. Tas Oberlandesgericht T a r in st a d t (vgl. Kaufmann, Handelsrechtliche Rechtfprechnng 4. Band S. 119) hat in einem solchen Falle entschieden, daß es jeder an­ständigen Geschäftsführung widerspricht, wenn die unbe­stellte Ware trotz Aufforderung nicht zurückgesandt tvird. Tiefe Auffassung kann aber nur von Bedeutung werden, wenn der Verkäufer einen durch die Nichtrücksendung ver­ursachten Lchaden geltend macht. Tiefer Schaden ist in der Regel nur durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu beseitigen: der Verkäufer kann also nicht ohne weiteres Zahlung des KauspreifeS verlangen Allerdings kanit der Anspruch auf Wiederherstellung in einen solchen aus (sleld- entschädigung übergehen, die unter Umständen dem Kauf- wert der Ware völlig gleichkommt: dies kann aber gemäß $ 250 B. G. B nur durch eine Fristsetzung unter der Er­klärung geschehen, daß die Herstellung nach Ablauf her Frist abgelehnt tverde lvg!. hierzu atlch Hessische Recht­sprechung Band 4 Seite 49'. Schließlich ist noch zu erwäh­nen, 'daß der Käufer zur Aussonderung bestellter von nicht bestellter Ware dann nicht verpflichtet ist, wenn die Ans- fonderung über das geschäftliche Maß zeitraubend, mühe­voll und sonstwie nachteilig siir den Känser sein kann (Ent- scheidung des Reichsgerichts in Kausmanu, Handclsrccht liche Rechtsprechung 5. Band Seite 250).

Hastet nun der Einpfänger einer unbestellieti Ware für diese, wenn er sie einein Agenten oder Geschäftsfreunde dcs Lieferanten zur Verfügung des letzteren zurückgegeben hat, der so Beauftragte die Ware aber unterschlägt? Tas Obcr- landesgericht Dresden hat diese Frage verneint >vgl. Recht­sprechung des Sächsischen Oberlandesgcrichts 28. Kd. S. 429).

Bemerkenswert ist noch, daß der cventueltc Käufer häusig neben den bestellten Waren auch unbestellte inil dem Erbieten des Lieferanten:daß die Ware jederzeit umge-

tauscht werde» könnte", erhält und der Käufer auf ein solches Gesckhift eingebt. Später möchte er aber dvch die Waren nnftauichcn. Wie lange besteht ein solches Umtausch- recht? In der Juristischen ZeitschristTas Recht" 1904 auf Seile 137 ist ein Erkenntnis des Oberlandesgerickits Tresden veröffentlicht, das hierüber folgendrS ausführt: Tie Abmachung, daß eine gekaufte Warejederzeit" um« getauscht werden dürste, bedeutet »ach den Anschauungen de-S Verkehrs keineswegs, daß keinerlei zeitliche Beschrän­kung fiir das Umtauschrecht bestehen solle, sondern daß dem Käufer eine billige Frist zur Prüfung der Ware eingeräumt tverde. Tie Länge der Frist ist nach den Umständen des Ein­zelsalles zu bemessen". Tr. R.

«Scriclitrjaal.

Tic deutsche» Luftschiffe r in Rußland verurteilt.

Perm, l Mai. Nach siebenstündigcr Verhandlung verurteilte der Appellhof die deutschen Luftschisser B e r- liner, Haase und Nicolai wegen Aufnahme vvn Plänen, Ansertigimg von Kopien, Beschreibung befestigter Punkte, Sammlung von Nachrichten, Verheimlichung ihrer Herkunft und Eindringens in befestigte Punkte des Reiches zu sechs Monaten Ei n zc lb a s l mit Anrechnung des 58tägige>: Hausarrestes. Tie Anklage gegen Berliner wegen Veröffentlichung vvn geheimen Dokumenten in einem mit Rußland nicht im Kriege befindlichen Staate war fallen­gelassen worden. Ter Luftballon wird der Regierung, die Waffen werden der Polizei übergeben. Tie Verurteilten bleiben bis zur Stellung einer Kaution von 2000 Rubeln für einen jeden ini Hausarrest.

Gictzcner Strafkammer.

Gießen, 1. Mai.

Zurückgewiesen wurde die Beratung des Arbeiters Pb. H. aus Seck, welcher vom Schöffengericht wegen Bettelns z» 3 Wochen Hast verurteilt worden und wegen der zugleich erkannten Ueberweisung an die Landes- polizeibchördc Berufung eingelegt hatte.

Wegen Betrugs i nt Rückfall in zwei Fällen und wegen Betvugsvcrsuchs in 3 Fällen wurde der Taglöhner I. K. Sch. aus Vilbel zu t Jahr 3 Monaten Ge­fängnis verurteil!. Er vcrsuhr in allen Falls» in der Weifte, daß er in ein HfiuJ ging, dort erklärte, er hätte im Nachbarhaus ein Paket abzugeben, die Leute seien augenblicklich aber nicht antvesend, man solle doch \o gut sein, ihm das Patel abnehmen nnd den Preis meistens 6 M k. vorlagsweise zu zahlen. In dem Paket beiand sich aber weiter nichts als ein Zigarrenkistchen mit gewöhnlichem Sand. In einem Falle sollte eine Haussran Fußbodenwachs von einer Bnhbacher Firma, in einem anderen der Leiter einer Schule Ehemikalien für die Schule bestellt haben. Trog feiner vielen Por- straien wurden dem Angeklagten diesmal noch mildernde Umstände zugebilligt.

W e g e u M i l ch f ä l s ch u n g wurde die Ehefrau K. cch. aus Freienseen zu 50 Mk. Geldstrafe verurteilt. Tie Angeklagte lieferte täglich die Mich von zwei ihr gehörigen Kühen an die Molkerei. Bei einer am 9. November vor. Jahres entnommenen Probe wurde festgestcllt, daß aus 100 Teile Milch 43 Teile Wasser kamen. Ta die Milch sehr' fettreich war, konnte man der gesälschten Milch äußerlich nichts anmerken. Die Angeklagte entschuldigt sich damit, daß von dem zum Ausschwenken der Milchlanne» verwendeten Wasser wohl etwas in der Kanne zu­rückgeblieben lei. Allein das Gericht kam aus Grund der Belveisaus- naimic zu der Ueberzeugung, daß die Angeklagte wissentlich die Milch verwässert babe. Ter Ehemann hingegen, der ebenfalls mit- angeklagt war. wurde sreigesprochen, weil er die Besorgung der Kühe ganz seiner Frau überlassen hatte und ihm', der außer der Landwirtschoit auch noch Wagner ist. nicht zngemutet werden kann, sich auch iwch um die Milchwirtschaft zu kümmern.

Freigesprachen wurde der Land- und Gastwirt H. W. K. aus Lindheim, der wegen Beleidigung des Wachtmeisters i. P. M. angeklagt war. Er hatte gelegentlich der Plombierung seines Bierdrnckavvarales durch den Wachtmeister T. gefragt, was es koste, und als er die Antwort erhielt, er müsse iväter 40Psg. an das .Kreisamt zahlen, geäußert, früher habe er dem Wachtmeister für das Plombieren l Mk. geben müssen. Später gab er aus Betragen an, daß es der Wachtmeister M. gewesen sei. dein er einmal l Mit. für das Plombieren bezahlt habe. Das Gericht stellt fest, daß Wachtmeister Mk nie für Plom­bieren von dem Angeklagten l Mk. erhalten habe, war aber der Ansicht, daß dem Angeklagten das Bewußtsein, den M. durch die oben angejührte Benierknng zu beleidigen, gesehit habe, und daß er sich oisenbar in einen! Irrtum beiand. der dadurch erklärlich wird, daß früher das Plombieren der Bierbruckavvarate durch einen Zioil- leamten oriolgte, der dafür l Mk. erhielt. Das Schöiiengericht hatte ihn ebensalls kreigeiprochen: die gegen den Freisvruch eingelegte Bernsung der Staaisanwallschast wurde daher ziirückgclviesen.

Wegen Sittlich keitS verbrechen ! wurde der frühere Lehrer in Schotten L. H. Sch. mit 9 Monaten Geiängnis bestraft. Er hatte einen feiner Schüler in den Herbft- monaten vorigen Jahres während der Schulstunden säst in jeder Stunde er gab Schreib- und Zeichenunterricht in unzüchtiger * Weite berührt

Cwticiiirfabrt.

Tödlicher Uniall deutscher O s f i z i e rs s l i c g c r. Halberstadt, I. Mai. Die Fliegerosiiziere Leutnant Niemeier vom sächf. Ins.-Reg Nr. 178 als Führer und Oberlemnant Malier vom Liistichiiierbataillon I als Begleiier, dir heute morgen in Döberitz aui einem Doppeldecker ausgeftiegcn waren, wurden in 20 Mtr Höhe über dem Flugplatz Halber-- stadt iw» einer Böe erfaßt. Der Apparat wurde zu Boden ge­schleudert und vollständig zertrümmert. Oberleutnant Mayer wurde sosort getötet, Leutnant Niemeier schwer verletzt. Da das Fahrzeug lehr heftigen Windstößen aus- gesetzt war, wollten die Oiiiziere auf dem Halbcrstädier Mililär- llugselb lande», als Leutnant N i c m c i e r bemerkte, daß vor ihm eine Baumreihe auitauchte. Um die Bäume nicht anzujahreii, gab der Führer wieder Gas nnd machte eine Kurve. In dem­selben Augenblick wurde der Doppeldecker III etwa 20 Mtr. Höhe von einer Böe ersaßt und in der Luit kovrgeftellt. Tie Maschine stürzte senkrecht in die Tiese und begrub die beiden Flieger unter ihren Trümmeni. Sofort eilten Hiljsmannjchaiieil zur Befteiung der beiden Verunglückten herbei. Oberleutnant Malier war vereits toi, er batte einen Bruch des Genicks erlitten, Leutnant Nie­meier hatte einen Bruch des Ober- und Unterkiefers daiwngctcagen. Er wurde ins Spital gebracht.

Httiverfitätr-NGcbricbten.

[] M arburg, I Mai. An der Marburger Universität beträgt die Zahl der Studierenden im Sommersemester 2300, darunter besinden sich e»va 200 Damen.

vermischte».

* Brände, Aus Rastatt, l. Mai, wird amtlich gemeldet: Heute mo&gisn kam in einem Wagen des Güter- zuaes Bl 10 Feuer aus, drin zwei Güterwagen zum Opfer sielen. Ter Schaden an Gütern und Wageninaterial ist beträchtlich und beträgt etwa 10 000 Mk. Durch den Brand schmolzcu dir Tchücnen, so daß sie ausgewcchselt werden mußten und eine große Verkehrsstörung eintrat. Aus E in in is h o sen, l. Mai, wird gemeldet: Gesterir abend brach in einem von 30 Italienern bewohnten Hause Feuer aus, das rasch um sich griff nnd das ganze Gebäude in Asche legte. Eine in dem zweiten Stockwerke wohnende Wöchnerin sprang aus dem Fenster nnd blieb schwer verletzt liegen.

* Deut > che F a h n e II s l ü ch t l i II g e. Aus Landau (Pfalz), l. Mai, meldet ein Prioartelegramm: Gestern vormittag wurde aus der Straße nach Insheim ein Fahnenslüchtiger des Dragoner Regiments Nr. U> aus Hagenau von einem Gendarmen ergrifien und hier cingclieiert. Aus Paris, 1. Mai, wird gemeldet: Wie aus L i g n h, Departement Mcnsc, gemeldet wird, über- fielen zwei deutsche Deserteure den Geschäftsreisenden Breche a»i der Landstraizc nach St. ?(ubnn und brachte» ihm durch Stockhiebe und Messerstiche schwere Verletzungen bei. Tie beiden Fahiicnilüchtigcn lvurden in B a r l e d II c verhaftet.

* 3 Itt a m Ni e » st o ß. Die Morgcnbläiicr melden aus Ber­lin: Am großen Stern des Tiergartens stieß gelier» ein Post­wagen mit einem elektrischen Straßenbahnwagen zusainmen. Tic Deichselstange des Postwagens drückte den Hinteren Perron des Straßenbahnwagens ein. Von den Fahrgästen wurden die Ge­schwister Hilda und Helga Brotmener aus Hamburg, die sich besuchsweilc in Berlin aufhiclten, erheblich verletzt. Sie mußten ins Krankenhaus gebracht werden.

* llebcrsa! l aus Kassenboten. Bus Mailand, 2. Mai, wird gemeldet: Gestern nachmittag wurden in Genua Kassenbotcn, die von einer Banisiliale >50 000 Lire nach dem Hauptsitz trugen, von zlvei Unbekannten überfallen, niedergcivorien und des Geldbeutels beraubt. Einer der Bolen gab drei Revolverschüise aus die Fliehenden ab, ohne zu treffen. Einer der Räuber wurde dann cingehvlt und verhaftet, der andere, der das Geld an sich genommen, ist entkolnincn.

* Tas Ende der Freundschaft. Zwei Freunde be- gegncu sich nach langer Zeil zum ersten Male wieder:Schau, nach vier Jahren lieht man dich also wieder! Wie geht's Dir? Wie ist Dein ticiner Roman mit dem Fräulein RavaneUi ausgegangen?" Fräulein Ravanelli hat sich vcrlieiratciL'Na. u»:> seid Ihr noch immer Freunde geblichen?"Nein, sic ist meine Frau."

Gittgcsciuöt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Gießen, l. Mai.

Mit welchem Recht und au-s welchem Grunde duldet eigentlich die hiesige Polizei jene wilde Orgie, die sich in der Nacht aut den I. Mai in den Straßen der Stadt abtpielt und die von Jahr zu Jahr schlimmer wird! Ist das etwa eine würdige Maifeier, in der jugendlicher Naturiinn sich ausdrückt?Nein, es ist eine Barbarei, eine Brutalität. Ist das noch Gelang? Nein, es ist ein wüstes Toben und Brüllen.

Jede Korporation, die etlvas aui sich hält, sollte diesem Treiben fern bleiben! jeder innerlich vornehinc Mensch wendet iich entrüstet davon ab, und die hiesige Bürgerschast sollte cs sich Ilichl länger gciallcn lassen. Hier könnte der neue Herr Bürgermeister sich auch ein Verdienst erwerben.

Zwei höchst bemerkenswerte Briefe eines Arztes.

Mein Töchterchen litt infolge schnellen Wachstums an Kalkmangel, welcher sich an dessen Konstitulion und auch speziell in der weichen und deshalb leicht kariös werdenden Zahnsubstanz bemerkbar machte. Ich gebe dem Kinde nun seit 5 bis 6 Wochen Ihr Biomalz und bin mit dessen Wirkung höchst zufrieden.

Das Kind hat schon jetzt sein gesundes,

blühendes Anssehen zurückgewonnen,

der Appetit hat sich gebessert, und die seit Jahren bestehende hartnäckige Verstopfung, an welcher es immer, selbst im Sommer bei größerer Be­wegung und reichlichem Obstgenuß, zu leiden hatte, ist seit Einnehmen Ihres Biomalzes verschwunden und durch dieses Präparat, im Gegensatz zu vielen ähnlichen Präparaten, die Verdauung normal geregelt worden, was für die allgemeine Gesundheit von größter Bedeutung ist.

Ich kann also Ihr Biomalz nur bestens empfehlen, speziell bei schnell wachsenden Kindern, die denn auch meistens an Zahndefekten leiden, bei der Zahnung und auch bei anhaltender Konstipation (Verstopfung). vr. Paul W,

Auf unsere Anfrage, ob wir seine Zuschrift veröffentlichen dürften, erhielten wir folgende Antwort:

In Erwiderung Ihres Geehrten vom 46. d. M. teile ich Ihnen mit, daß ich also wirklich von der ausgezeichneten Wirkung Ihres Biomalz, welches ich bei meiner Tochter erprobt habe, über Erwarten zufrieden bin. Da dieser Befund vollständig der Wahrheit entspricht, kann ich gegen eine Veröffentlichung desselben nichts haben, ich würde es aber lieber sehen, wenn Sie meinen Nomen nicht voll ausschreiben würden. »r. Paul W,

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