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Nr. %

Viertes Blatt

M. Jahrgang

Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags.

Di-Kietzener KuuilienbiäNer" werden dem ,A*««iqer" veerinal wöchentlich beigelegt, da? Ireirtiatt für den «reis Sietzen" zweimal wichentlich. Dierandwirtschafilichen Seit-

fragen" erscheinen monatlich zweimal.

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Vberheffen

Zamrtag, 25. April

Rotationsdruck und Verlag der Brnblichen UnwersitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: LE öl. Redaktion:LE112. Tel.-Adr.:AnzeigerGießen.

Der Jahresbericht des Eewerbei.ifpcltors.

li.

teber die Arbeitszeit in den gewerblichen An. l aoc n sowie die Arbeitsordnungen schreibt der Be« <nrt: Eine elsstündigc Arbeitszeit ist bis jetzt jast allgemein in len Sägewerken des AuisichtSbezirlcS üblich gewesen. Im Be rLtSiahr sah sich der Inhaber einer großeir .Holzschneiderei aut de Vorstellung des Arbcitcrausschuiies hin genötigt, eine Bcr Irzung um eine Stunde täglich bei .glcichbleibcndcm Lohn zu ^willigen, weil die meiste» Arbeiter von ihren heimatsdöriern mch der Arbeitsstelle und -»rück größere Wegstrecken zurück- ulegcn hatten. Insolgc dieser Bewilligung setzte in demselben tlrte ein anderer Sägewerksbesitzer in seinem Betrieb die Arbeits­zeit zunächst von 1l aus 10*.. Stunden herab und wird toahr- scheinlich bald ebensalls zum zehnstündigen Arbeitstag übergehen.

Ein Unternebmer, der in verschiedenen Gemarkungen und an wechselnden Plätzen Quarzitsleinc braw. bestritt, daß die Por- schiiften der Bundcsratsbckanntmachung vom 3l Mai 1909 IR G Bl. S. 471 aus seinen Betrieb Ämoendung sänden, da er keilen Steinbruch betreibe, sondern nur vorübergehend und oit nicht länger als einen Tag an einer Stelle und einem FclSblock ar bcüen lasse. Ans diesem Grund sei er an keine Marimalarbei's zeit gebunden. Tic Behörden teilten jedoch diese Ansicht nicht, sondern forderten die Einhaltung der zehnstündigen Arbeitszeit.

Tie Frage, ob bei dem Bau einer neuen Eiscnbahnstreckc die Itzewinnung der im Boden dieser Strecke liegenden Steine und ihre Verarbeitung aus einem Brecherwerk als Stei»bruch- betrieb im Sinne der genannten Bnndcsratsbckannlmachung zu betrachten sei, wurde verneint. Tic Frage, ob einige neben dieser Strecke in Angriff genommenen Brüche derselben Eijcnbahnbau- sirma mncr die Bundesbekannimachnng sollen, wurde dagegen be- laht. Die Arbeiter hatten daher in letzterem die gesetzliche 10 stün- digk Arbeitszeit cinzubaltcn. Sic verlangten wegen des Lohn- aussalles insolgc der kürzeren Arbeitszeit die gleiche Beschäfti- gungsdaucr wie die Erdarbeiter in dem Bahneinschnitt und drohten, wenn ihnen diese nicht zugestandcn würde, mit Arbeitsniederlegung. Der Unternehmer sah sich deshalb gezwungen, nach beendigter lOsiündiger Arbeitszeit im Bruch die Leute noch eine Stunde an einer cuttern! gelegene» Stelle mit Wcgearbciicn zu beschäf­tigen.

Nach § 9 Abs III der genannten Bundesratsbekanntmachung wurde einigen Stcinbruchsbeiitzern aut die Tauer von 11 Tagen die nachgesuchte Erlaubnis sür eine Stunde tlcberarbeit gewährt, damit sic ihren für Brücken- und Tunnelbautcn übernommenen Lieferungen Nachkommen sonnten, durch deren Unterlassung die Standfestigkeit und Sicherheit der Bauten hätte gejährdet werden können

Ein Steinhauermeister, der wegen 10 ständiger Bescktäjtigung seiner Gchilsen beim Bearbeiten von Sandsteinen angezeigt war, erhob mit der Begründung Einspruch, die Beschäftigung hätte bloß 2 Stunden gedauert: im übrigen seien Maurerarbeiten ver­richtet worden. Der Einspruch war.nach § 9 Absatz II der BundeS- ratsbekanntmochung hinfällig. Die verhängte Geldstrafe betrug 10 Mark.

In zwei Getreidemühlen wurden ungesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten der Gchilsen festgestellt. Die Betriebsinhaber, welche den Gehilfen die in der Bekanntmqchung, betreffend den Betrieb von Getreidemühlen vom 26. April 1899 (R. G. Bl. S. 273) vorgeschriebene ununterbrochene Ruhezeit von acht Stunden nicht gewährt hatten, wurden mit Strafen belegt.

Wegen Zuwiderhandlung gegen die Borschristcn der Bekannt­machung des Reichskanzlers vom 29. Januar 1902 (R. G. Bl. S. 33) betr die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gasi- und Schankwirtschastcn wurden zehn Gastwirte in Bad-Rau- heim bestrast.

Bei Lohnverwirkungsabredcn in Arbeitsordnungen im Sinne des § 134 Abs 2 G. 0. bestehen zuweilen Zweifel, in welcher Weise der durchschnittliche Wochenlohn zu ernritteln ist, da dqs Ge­setz nichts darüber sagt, ob ein Monats- oder Jahresdurchschnitt der Berechnung der zulässigen Beträge zu Grunde zu legen und insbesondere, welche Summe sür neu eintretendc Mtbcitcc an- zusctzen ist. Tie Stadt Gießen hat, um die sich hieraus etwa ergebenden Schwierigleiten zu beseitigen, in ihrer Arbeitsordnung für den Fall d.s Koniraktbruchcs die Verwirkung des rückständigen

Lohnes bis zum sechsiachcn Betrage des ortsüblichen Tagelohncs, der allfähelich neu jejigeictzt und bekannt gemacht wird, zugunsten einer Fürsorgekasic für die städtischen Arbeiter auSbcdungen. In einigen zu begutachtenden ArbeilSordnungeu sollte es den Ar bcitern zur Pflicht gemacht Ivcrdcn, Arbeitskollegen, die sich Ver­untreuungen, Beschädigungen anr Eigentum der Fabrik zuschulden kommen ließen, der Fabrikleitung zur Anzeige zu bringen. Der­artige Bestimmungen, die geeignet sind, die Arbeiter zum Denun­zieren zu verleiten, wurden auf Veranlassung der Gcwerbeinspck- tion nach Möglichkeit gestrichen oder geändert.

Ausständc, Arbeiterorganisation, Tarife.

Im Jahre 1913 fanden nur wenig AuSstände seitens der Ar- beiter statt.

In einem Klcidergcschäst erreichten die organisierten neun Schncidergehilicn nach 12täg>gem .Ausstand eine Erhöhung ihrer seitherigen Alkordsätze. Tie Streikenden erhielten vom Verbände Unterstützungen bon ll bis 17 Mk. in der Woche.

Nach litägigeur Ausstand seiner 20 BauliisiSarbeitcr iah nch ein Bauunternehmer genötigt, diesen den durch den Tarif sest- gelegten Stundenlolm von 12 Pieunig zu bewilligen __

Wegen Meimmgsvcrschiedcnheit über den neuen Tarif ocr» traglicki unzulässige Sondcrabmachungcn) kam es außerdem in ver­schiedenen kleineren Betrieben des Baugewerbes zu vorübergehen­den kürzeren Arbeitsniederlegungen.

An der allgemeinen Aussperrung im Anstreichergewerbe nah- mcn die Arbeitgeber des AussichtSbczirkeS nicht teil. In elf Betrieben zn Friedbcrg und Bad-Nauheim traten dagegen 84 Weiß- bindergehilsen vom 12. März bis 30. Mai in den AuSstand, nachdcn, sie den Unternehmern einen. Sonderlarii mit der Forde­rung einer Stundcnlohnerhöhung von neun Pfennigen unter­breitet und diese ihn abgeiehnl hatten. Es gelang den Arbeitern jedoch nicht, ihre Sondersorderungen durchzusctzen.

In einigen Törscrn des KrcsicS Gießen traten iast sämtliche Arbeiter der dortige» Zigarrcniäbriken dem Deutschen Tabak- arbeilcrvcrband bei. In einem größeren Dangcschäst mit 30 70 Arbeitern haben diese nach Ucbercmkunsi mit drin Arbeitgeber von den, Abschlüsse eines Tarifs sowie dem Beitritt zu einer Or­ganisation Abstand genommen. Beide Teile ivollcn das BcitragS- gcld iür die Organisation sparen, das jährlich sür den Arbeit­nehmer etwa 50 Mark, sür den Arbeitgeber etwa 200 Mark beträgt.

Dezüglech der Löhne hat man sich dahin geeinigt eS handelt sich um einen Doribctrieb, daß sie stets um 2 Pfg. hinter dcmienigen der gleichen.Geschäfte in der benachbarten Stadt zu- rückbleiben sollen.

Im Januar 1913 wurden in 51 Städten des deutschen Reichs von den .in der freie» Gewerkschaft sür das Schncidergewerbe organisierten Schneidcrgehilsen Lohnerhöhungen bis zu 40 Proz. geiordert. An diesen Lohnforderungen war auch die Ortsgruppc bes Schneidervcrbanücs in Gießen beteiligt. Sic einigte sich durch Aussprache mit ihren Arbeitgebern und erreichte eine Er­höhung der Tarifsätze um durchschnittlich 5 Proz., während die vom Gehilfcnverbend weiterhin noch gestellten grundsätzlichen For­derungen, wie Erhöhung der .Heimarbeitslöhne, Zulassung der Arbeiterführer zu den Werkstätten u, ähnl., vom Arbettgeberver- band abgelehnt wurden.

Durch Abschluß eines neuen.Tarifcs auf die Dauer von drei Jahren erreichten die 40 organisierten Arbeiter einer Weißleder­fabrik wesentliche Lohnerhöhungen.

Ein neuer Tarifvertrag wurde im Glasergewerbe zu Gießen bis zum 1. Mai 1916 abgeschlossen.

Tie BureauemrichtungsiabrikenFortschritt" in Groß-Karben schlossen mit dem Holzarbeiterverband, dem ihr sämtliches Per­sonal aiigehört, einen Lohnvcrtrag auf 3 Jahre ab.

Auch in den Bierbrauereien zu Friedbcrg und Butzbach kamen neue Tarisverträge zustande, durch welche die Arbeiter manche Vorteile erlangten. Tie Löhne wurden erhöbt und die Arbeitszeit leilw.i t verkürzt. ® hrend in dem Vertrag der Fried1cr-crB:a::c- reicn die Verhältnisse der Fahrburichen gegen früher genauer ge­regelt werden, ist diese Arbeiterkategorie in dem Tarif der Brauerei zu Butzbach überhaupt nicht mehr berücksichtigt worden, Iveil die Fuhrleute aus dem Verbände ausgetreten find. Ju den Frred- bergcr Brauereien hat nunmehr auch der HruStrnnk eine neue Regelung erfahren. Jedem Brauer und Küfer stehen täglich

>2 halbe Liter, jedem Fahrburschcn und Hilssarbeiter 8 halbe Liier zn. In der einen Brauerei ist cs den Arbeitern zur

Pflicht gemacht, täglich mindestens 4 halbe Liter von ihrem

Ouautum zu trinken. Tic Ausgabe des Bieres erfolgt durch Automaten. Tas Bier darf nur in de» Arbeitspausen und den besonders eingelegten Trilikpauien genossen werden. Nicht getrun­kenes Bier wird den Arbeitern mit 15 Pfg. pro Ltter vergütet- und das bare Geld mit dem Wockcnlohn ausbezahlt. In einer dritten Brauerei zu AlSscld gelalig es den Arbeitern, die sich

vorher organisiert hatten, nicht, ihre durch den Verband gestellten Forderungen durchzusetzen. Sic traten vielinchr kurz nach der Ein­reichung der Forderungen aus dem Verband aus Der Betricbs- inhabcr erhöhte ein Vierteljahr später aus freiem Willen die

Wochenlöhne um 2 Mark. In einer Zigarrcngenosscnschastssabrik, an der zurzeit über 100 Genossen beteiligt sind, arbeiten von letzteren etwa 30 Leute. Diese haben im Einvernehmen des Deut­schen TabakaibcitcrverbondcS, dem sie angcbören, mit dem Vorstand der Genoiscnschast einen Taritvcrlrag mit monatlicher Kündigung abgeschlossen. Turch diesen Vertrag ist die Arbeitszeit auf 9*/s Stunden festgesetzt. Auch sind Minimallöhne festgesetzt worden. Heimarbeiter dürfe» nicht beschäftigt werden. Tic Akkordlohnsätzc müssen an sichtbarer Stelle im Arbeitsraum ausgehängt sein.

von der §chnel!te!eyraphie.

Wenn der Laie fragt, wieviel Zeit der clckttischc Sttom wohl brauche, um ein telegraphisches Zeichen zu übermitteln, so darf ihm geantwortet werden, daß dazuso gut wie gar keine" Zeit nötig sei. Natürlich ist bas Zeichen nicht in dem Moment am Ziel, in welchem es ausgesendct Ivird. Aber die Zeitdauer seiner Wanderung ist so kurz, daß sie selbst bei einem transallantiichcn Kabel in der Praxis übersehen ürcrdcn darf, und cs ist schließlich mir von wissenschaftlichem Interesse, zu erfahren, wie schnell die Elektrizität sich in Drähten bewegt.

Wenn der Fachmann dennoch von einerTelcgraphierge- schwindigkcit" spricht, so versteht er darunter nicht die Schnellig­keit des Stroms. Er meint vieltnehr die Anzahl der Warte, welche mit irgend einem System in der Minute tclegravhiert werden können. Natürlich liegt es im Interesse der Rentabilität einer telegraphischen Anlage, d.ii, diese Geschwindigkeit möglichst hoch sei. Und Ivird beispielsweise ein langes Kabel in Auftrag gegeben, so wird im Kanlral, selbstverständlich auch scstgelegt, wie groß die Sprcchgcschwindigkcit mindestens sein muß, d»e sich auf dem betreffenden Stromweg erreichen läßt. Tenn diese häixgt nicht nur von der Güte der Avvarate und der Eigenart der Zeichengebung, sondern auch von der Leitung ab.

Nun ist die Geschwindigkeit beim gewöhnlichen oberirdischen Telegraphieren im allgemeinen nicht so grab, als sie sein könnte. Um dies zu verstehen, müise» wir einen kurzen Blick auf den Morsetelegraphen werieu. Druckt hier der Telegraphist mit der Hand eine Taste nieder, so geht ein elektrischer Stronr in die Leitung, um in den Emviangsavparat zu gelange». Dort be- wegt sich mittels Uhrwerk ein Papierstreifen in gleichförmiger Geschwindigkeit weiter, und dicht unter demselben schwebt ern Rädchen, dessen Rand ständig mit Jarbflüssrgkeit behaftet ist. Langt nun ein Telegraphiersttom an, so schleudert ein Magnet dies Rädchen gegen die Unterseite des StreijenS, und cs Ivird dort natürlich ein Slttch ausgezeichnet, dessen Ausdehnung da­von abhängt, wie lang der Absender aus seine Taste drückt. Läßt er dieselbe alsbald nach dem Niederdrücken wieder los, so wird auch das Rädchen nur kurz auf dem Papier arbeiten, und es entsteht dann ein so kurzer Strich, daß man ihn alsPunkt" aniorcchen mag. Bleibt dagegen die Taste länger in der Gebc- stellung, so zeichnet sich einStrich" auf.

AlleMorsezeichcn" bestehen lediglich aus Zusammenstel­lungen von Punkten und Strichen. Sv bedeutet ein einzelner Punkt ein e, ein Strich ein t, ein Punkt und ein Strich ein a, usw. Da sich imn Punkte und Striche deutlich untm'ctzeiden müssen, da ferner die Buchstaben durch mittlere, die 'Sorte durch größere Zwischenräume getrennt werden sollen, so ist Wohl klar, daß der Telegraphist Unmöglich über eine gewisse Geschwindigkeits­grenze beim Arbeiten Iiinausgehen kann, ohne unverständlich zu werden. Und da wir heut überaus leistnugSfähige EmpiangS- apparate besitzen, bleibt die Tclegraphiergeschwindigkeit bei Haud-

Francn-Ruttdscbau.

Das wnbliche Beamte in England verdienen.

Welche gewaltigen Fvrtsritte die Frauenbewegung in Eng­land in den letzten Jahren aus praktischem Gebiete errungen hat, zeigt eine interessante Zusammenstellung der hohe» Beamten- Posten, die bereits heute im englischen Staatsdienst von grauen versehen werden. Aus den: neuen Staatshaushalt erfährt man, daß eine Frau imLocal Government Board" als inspizierende Obeiauficherin mit 9000 Mk. Gehalt angcstcllt ist, wahrend sechs weitere Frauen mit einem Gehalt von 50007000 Mark als Inspektor»»»,, wirken. Tas Ministerium des Innern hat eine Frau als Gesängnisinspektor angcstcllt und ihr ein Gehalt von 6000 Mk. angewiesen, das im Lause der Dienstzeit bis am 80110 steigt. In diesem Falle aber haben die Frauen ein Recht, sich über eine finanzielle Zurücksetzung gegenüber ihren männlichen Kollegen zn betlagen, denn die männlichen Gcsängnisinspektoren des Ministeriums des Innern beziehen 12 00014 000 Mark Jahresgehall Das Handelsministerium hat zur sieberwachung der Fraucnindustric unft der Frauenarbeit eine Dame angeltcllt, die ans der Rcgierungskasse 9000 Mk. Gehalt bezieht. Auch ,m Zentralamt der Arbciterbörsc sind eine ganze Reihe von Frauen Beamte- die hächstgcstelltc von ihnen bezieht 8000 Mk. und ihr Gehalt kann bis aas 9000 steigen. Ein anderes gut besoldetes StaatSanit ist das derobersten weiblichen SchulinspektorS": die Frau, die dieses Ami versieht, bezieht 13 000 Mk. Gehalt Fm Gesundheitsainte erhält die älteste Aerzttn 12 000 Mk. und kann bis zu 16 000 Mk. steigen: 8 weibliche GcsundhntSinwek- toren beziehen je 8000 -10 000 Mk. Durch das neue Der- sicherungSgesctz sind eine Reihe weiterer gut dotierter Beamten- stellungcn sür Frauen gcschassen worden: der beltbezahlte Polten ist hier der desFrauenkommiisarS". Die Frau, die dle,e stel- lung innehat, bezieht 20 000 'Mk., ebensoviel wie ihre männ­lichen Kollegen. In dem erst seit wenigen Jahren bestehenden Mündelamt sind zwei Frauen alS Jnipcktorinnen mit 4000 und 3600 Mk. Gehalt angestellt. Auch das Ministerium für Ackerbau und Fischerei hat vor kurzem mit der Anstellung von Frauen begonnen: in der Fiichereiableilung sind einstweilen drei Raturwissenschastlerinnen, die 3000 Mk. JahreSgehali beziehen und denen zwei jüngere weibliche Assistenten mit rund 2000 Mark Gehalt unterstehen. Dagegen bietet der Telcvhondienst, in dem die Frauen eine so große Rolle spielen, nur wenig Aus­sicht in höhere Beamicnstellungen aufzurücken. Der riesenhafte londoner Telcvhondienst beschäftigt neben Hunderten von Telephonistinnen nur eine Frau als Jnsvektorin. Sie bezieht 4000 Mk. Gehalt und kann bis zu 6000 Mk. steigen. Neun aus- fichtsühreirde Assistentinnen sind mit je 30003800 Mk. JahreS- gchalt angestellt. t

WeiblicheDozenten. So sehr sich der Staat dagegen sträubt, an den Universitäten den Frauen die Dozentenkärricre frri-

zugeben, so verinag er sie doch damit nicht von dem Berus ganz auszuschließen. So hat die freie Hochschule, Berlin, kürzlich Frl. Dr. Jacobsohn zu Vorlesungen über Armenpflege zugelasscn.

Ein Erholungsheim s ür berufstätige Frauen wird in Blankenburg in Thüringen in diesem Früh­jahr erössnet werden und damit einem dringenden Bedürfnis abgeholsc». Bei dm meist ungünstigen Einkommensoerhältnii'icn und den geringen Mitteln, die den arbeitenden Frauen für ihre Erholung zur Verfügung stehen, ist es oft schwer, eine geeignete Stätte auSiindig zu machen, wo für wenig Geld Behagen und gute Verpflegung geboten wird. Das neue Heim im Friedrich Frocbel-HauS wird allen diesen Ansorderungen entspiechcu. In ihm erhallen die Mitglieder dcS Kindergärtnerinnenvereins Vor­zugspreise, oder gar bei völliger Mittellosigkeit cventl. auch freien Aufenthalt.

Eine kühne Forschungsreisende. In den näch­sten Tagen wird Lady Grace Mackenzie von England die ?lnS- reisc nach Afrika antretcn, um die Leitung einer großen Ervk- dition zu übernehmen, die sie von Nairobi aus in das Herz des dunklen Weltteiles führen will. Die kühne Reisende wird dabei das Kommando über 120 schwarze Träger führen und nur von vier weißen Männern begleitet sein, einem Arzt, einem Sekretär und zwe, Jägern. hTie Erpeditton führt auch ein Grommophon mit, um im Urwald Naturausnahmen zu machen und die Sttmmen der Wildnis aus die Grammovhonvlatte zu bannen. Ladn Macken- ziez Expeditton wird neun Monate dauern und Stätten berüh­ren, die bisher noch nie von dem Fuß einer weißen Frau be­treten wurden. Nach ihrer Rückkehr wird die mutige Reisende die bereits begonnenen Vorbereitungen zu einer zweiten Expe­dition vollenden, die Lady Mackenzie in die EiSgesllde der Nord- polarregionen führen wird.

DaS ungarische Familienrecht und die Frauen. In Ungarn wird eine Aenderung des Bürgerlichen Gesetzbuches gcvlant, wobei auch die BcAmmungen über dos Familienrecht einer durchgrelseiiden Umarbeitung unterzogen wer­den sollen. Da gerade die einschlägigen Gebiete, wie das Ehe- recht, das Recht des unehelichen Kindes, das VormundschaftSrecht usw. die Frauen ebenso augehen, wie die Männer, wenn sie nicht noch stärker unter ungünstigen Bestimmungen zu leiden haben, wandte sich der Bund ungarischer Frauenpereine an den Justiz- minister mit der Bitte, seine Wünsche zu dem Gegenstand äußern zu dürsen. Sie landen säst unerwartet großes Entgegenkommen. Denn nach einer Rückiorache mit dem Minitter, in dem die Frauen ihre zahlreichen Wünsche Paragraph sür Paragraph »orbrachtcn, wurden die Frauen zu einer KommrsswnSsitzung unter Leitung des ssochreserenten zugezogcn. Zu nicht weniger als 100 Para­graphen macht d-r Bund Abändern"gsvor chläge. Er verlangt u a die Umwandlung der väterlichen Gewalt in die elterliche Gewalt, die Erteilung des Rechtes an die Ehefrau, den Lohn oder Geholt des Mannes statt seiner direkt vom Arbeitgeber in Empfang zu nehmen, falls der Ehemann ein Trinker oder

Spieler ist. Für das uneheliche Kind wird daS Recht beaiisprucht, den Namen des BaterS zu führen und zu seinen rechtmäßigen Erben zu zählen. Hosscntlich findet wenigstens ein Teil der For­derungen die notwendige Berücksichtigung, so daß der Gesetz­entwurf bereits im Sinne der Frauen anssällt.

Schwcstcrnarbeit in den Kolonien Wohl nir­gends wird die Arbeit der in der Krankenpflege geschulten und sür de» Berus gut vorgebildcten Frau so nötig gebraucht, tvie gerade in unsern Kolonien, da hier für die Europäer die Kronk- hcitSgesahr besonders groß ist. 'In den vom Reichskolonialamt gebauten Krankenhäusern sind 65 Schwestern tätig, die vom Deutschen Frauenvcrcin vom Roten Kreuz sür diesen schweren Dienst ausgebildet und ausgcsandt sind. Eine Schwester ist außer­dem in Jerusalem bei der Expedition zur Bekämpfung der Jn- fektionSkrankhesten tättg. Um den großen Anforderungen zu ent­sprechen, die an die Schwestern gestellt werden, verlangt der Verein als Vorbildung die Absolvierung einer höheren Mädchen­schule und die Wlegung des Examens als Krankenpslegerin. Fast die Hälsic aller ausgesandtcn Frauen l>at außerdem daS Examen alS .Hebammen gemacht. Bei der Ausübung dieses Berufes Ivcr­dcn weit größere Anforderungen gestellt als in Deutschland, weil die Hebammen dort auch in schwierigen Fällen den Wöchnerinnen allein ohne Arzt beistrhen müssen. Ein tvichtiges Bctätigungs- scld bietet die üindersürsorge. Drei Schwestern sind augenblick­lich damit beschäftigt, durch die Leitung von Kindergärten in hygienischer und erzieherischer Beziehung auf die Besserung der Zustände hinzuarbeiten. Tic Dienstpcrioden der Schtvcstern sind vollständig den Dienstperiodcn der Beamten des Reichs-Kolonial- amts und des Reichs MarineamtS angcpaßt. Der Frauenoerein trägt die Kosten sür die Alters- und Invalidenversicherung der Schwestern und unterhält ein ihm testamentarisch vermachtes Er­holungsheim im Regierungsbeziri Köln, in welchem ,ede Schwe- fttr, die aus den Kolonien kommt, sich zu ihrer Erholung auf­halten kann. i

- Die gefährliche Hutmodc. Traurige ZukunstS- aussichten eröffnet der bekannte amerikanische Äbgieniker Dr. Schultz allen jenen eleganten Frauen, die sich nicht bei­zeiten von der Mode der Ileincn eng anliegenden Hüte frei machen. Er prophezeit ihnen nichts Geringeres, als die Kahl- köpiigkeit, er vrovhezeit die Glatze der eleganten Frau. Die dü­steren Warnungen des besorgten Arztes gründen sich auf lang, wicrige Beobachtungen über den Einfluß der modernen, eng an­liegenden Hüte aut das Haar, und zur Bestätigung seiner An­schauungen beruft er sich auf die altägymitchen Schwestern der modernen Modedame.WaS war das Schicksal der ägtipsischen Schönen, die ihr Haar durch Bänder und Diademe einzwängten? Sie wurden kahlköpfig, sind das ist die Wirkung ieder Ein­schnürung der Stirn und des Nackens, sie hemmt den Blutumsaul und führt damit Unfehlbar zum Absterben deS HaareS."