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viertes Blatt

Erscheint t>»ltch mit *ln*nahn,e k«S S»nnt«fl*.

*64. Jahrgang

®reGietze»er Z»»»t«,»vitt«r" werten dem

.Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegl, da» «rlreirdlttt skr de» Kttis Gieße," jmeimaX wöchenllich. Tier,nd»irtlch«stlich«u Sei«, irageil" erscheinen monatlich zweimal.

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Gberhejjen

greiiag, 21. März W(4

RotettonSdruS und Verlag der Brühllschea Universitäts. Buch- und Sieindruckerer- R. Lange, «Ließen.

Rebaltuin, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: LqKdl. Redaktion: 112. Tel.-Adro AnzeigerlLteßeiv

Mb. Deutscher Reichstag.

*41. Sitzung, Donnerstag, d e n 3«. März, dm Tische de» BnndeSrate : Dr. Lire», Kraetl«. Präsident Dr. Kaemvs crösfnit die Sitzung um 2 Uhr 1L Min Das Etatsnotgesetz wird in dritter Lesung ange nonimen.

Die Wahl de» Abg. v. Brcderlow (Kons.) wird>

gültig eil ärl.

Ae Wahl des Adg. hoejch.

Der Abgeordnete Hoesch (Kons.) erhielt >m Wahlkreis, Osterbnrg Stendal bei der Slichwahl 13 28« Stimmen. sein Gegenkandidat Fuhrmann (Natt.) 10 8«ö. Die Wahlprüfungs kommission stellte fest, Latz ein konservativer Wahl, aufruf von zahlreichen Amt-Vorstehern und Ge. mcindevorstel,ein mit ihrem Amtrtitel unter- schr:ebru worden ist. Die Kommission beschloß, alle konservativen (Stimmen in den Bezirken dieser Amtspersonen für ungültig zu erklären. Es handelt sich insgesamt um 232g Stimmen. Wer­den sic dem Gewählten abgezogen, so verliert er dir Mehrheit.

Die Kommission beantragt daher, die Wahl für u n - gültig zu erklären.

Abg. Frommer (Kons.)

beantragt Gültigkeit der Wohl. Man hat mir gesagt. Wahl- Prüfungen seien nur Machtsragen, und nur Idealisten hielten si< für Rechtsfragen. Ich bin noch so ein Idealist. sBeisall rechts/ Die Wahlpriifungstommission hat in diesem Falle ganz ändert beschlossen als in dem noch gar nicht lange zurückliegenden Fal Kroccher. Fraglich sind überhaupt nur 38 Stimmen. Selbst wenr nion diese abzieht, bleibt für Hoesch noch immer eine Mehrhest von über tausend Stimmen.

Abg. Schmidt-Meißen (Soz.):

Unt ist e» ganz gleichgültig, ob Hoesch oder Fuhrmann ge

wählt wurde. Wir verurteilen besonders die Beeinflussung durck die Ejsenbabndirektion Hannover. Wir sind für Ungültigkeit de, Wahl. Di« kleinen Leute waren gezwungen, den konservativer Wahlaufruf zu unterschreiben, wenn sie sich nicht der Rache dei Gutsbesitzer aussetzen wollten. Ten Eiseubahnangestellten wurdi die Annahme von sozialdemokratischen Flugblättern und Stimm zetteln bei Strafe der Entlassung verboten. Das ist ein Ein ariff in die Wahlfreiheit. Da» ist Terrorismus schlimmster Art

Abg. Stupp (Zentr.):

Es steht fest, daß viele Amtspersonen den Wahlaufruf mi> ihrem Amtstitcl unterzeichnet haben. Die Stimmen der Vov ihnen beeinflußten Personen müssen für ungültig erklärt werden Nicht beeinflußt sind aber die Wähler, die den Wahl­aufruf unterschrieben haben. Sie dürfen nicht auck kassiert werden. Verfährt man in dieser Weise, so bleiben füi Hoesch noch mehr als 1000 Stimmen Mehrheit. Wir sind daher für Gültigkeit der Wahl. Die Eisenbahndirektion Hannover hal keinen Angestellten verboten, einen Sozialdemokraten zu wählen Sie hat auch keinen anderen Kandidaten empfohlen. Sic ha sich jeder Einmischung enthalten.

Abg. Dr. Bollert (Natl.):

Zur Feststellung der Bezirke der erwähnten Amtspersonev sind zwei Adreßbücher und das amrliche Gemeindelcxikon benutzt worden. Das Material ist durchaus zuvcrläsiig. Ich kann nichi anerkennen, daß der Vorwurf der Parteilichkeit berechtigt sei. oder daß irgendwie von der alten Praxis der Wahlprüfungs- kommisiion abgcwichen wurde. Mit vollem Recht hat die Kom. miffion alle konservativen Stimmen dem Gewählten abgezogen, die irr den Orten der unterzeichnender! Amtsvorsteher abgegeben wurden. Bei dem geheimen Stimmrecht können wir nicht anders verfahren. Aber auch die Stimmen der Unterzetch. ner des Wahlaufrufes mußten abgezogen wer. den, da ja die Unterzeichnung auch schon möglicherweise unter dem Einslutz dcs Amtsvorstchers erfolgt ist. Dir frühere abweichende Auffassung der Wahlprüfungskommission ist daher aus guten Gründen ausgegebcn worden. Gewiß ist die jetzige Praxis hart, aber sic ist allein gerecht.

Abg. Dr. Reumann-Hofer (Dp.):

Für uns ist nur die Rechtsfrage maßgebend. Aber manchmal spielt hier auch die Macht eine Rolle. (Abg. Kreth (Kons.): Das werden wir dann bald sehen!) Das haben wir schon gesehen bei der Wahl des Herrn Frommer selbst. (Hört! Hört!) Damals lag ein Irrtum der Wahlprüsungskommission vor, trotzdem wurde die Wahl für gültig erklärt. (Hört! Hört!) Auch bei der Wahl des Dr. Becker handelte es sich um eine Macht- probe der Rechte.!. Bei der Berechnung der Wahlstimmen werden im Z w c i f e l ? f a 11 e die Stimmen' immer dem Gewählten abgezogen. (Zuruf rechts: Wo steht das?) Das ist cm selbst­verständlicher Grundsatz. Der konservative Wahlaufruf ist von vielen Taufenden unterschrieben worden. Man tveiß ja, wie solche Unterschriften zustande kommen. Diese konservativcn^Wahlaufrufe haben oft mehr Unterschriften als überhaupt dann konservative Stimmen abgegeben iverden. So- viele Konservative wie unter'chrieben haben, gibt es dort ja gar nicht. (Heiterkeit rechts.) Wenn die Bezirkseinteilung nicht stimmte, dann hatte die Rechte heute längst aufgemutzt. Wir sind für Ungültigkeit der Wahl.

Präsident Dr. Kacmpf teilt mit, daß vom Abg. Graf Westarp (kons.) namentliche Abstimmung beantragt ist.

Abg. Dr. v. Beit (Kons.):

Die vielen Männer, die den Wahlaufruf unterschrieben haben, wußten wohl was sie taten. Ihre Stimmen dursten nicht für ungültig erklärt werden. Der Wahlaufruf ist unterzeichnet vom Krcisvorsitzenden, dem Amtsgerichtsrat Heine -Ostcrburg. Nun hat auch der Bürgermeister von Osterburg unter­zeichnet. Nach der Ansicht der Kommission hat sich also der ölmrsgerichtsrat durch die Unterschrift des Bürgermeisters be­einflussen lassen. Wo kommen wir da hin? Die Wahl muß für gültig erklärt werden.

Abg. Dr. Arendt (Rp.):

Fm B l o ck r e : ch s t a g waren die Herren von der VokkS- partei über die Beifügung der Titel zu den Unterschriften anderer Meinung als letzt. (Hört! Hört' rechts.) Früher sprach ein Kollege davon, daß man den 10 000 Ortsvorstehern nicht die Gelegenheit nehmen dürfe, auch subjektiv ihrer Aunafiung über die Kandidaten Ausdruck zu geben. Er sagte, er habe die sub­jektive Meinung, wenn schon einmal der Bürgermeister einen Wahlaufruf unterschreibe, dann könne man es ihm nicht ver­bieten, wenn er auch sein Epitheton ornans beifüge. (Hört! Hört' rechts.) Das sagte im Jahre 1904 der s o r t s ch r i t t - licke Führer v. Payer. (Große Heiterkeit rechts.) Da­mals handelte eS fick) freilich um die Wahl des Abgeordneten Slumerthal Wäre Herr Dr. Neumann-Hofer schon damals rm Reichstag gewesen. " \o häkle er wahrscheinlich gegen Herrn v. Payer gestimmt, (Heiterkeit rechts.) Die Mehrheit tut Hoezch ist sror groß.

Im 'Falle Krvcher entschied die Kommission so, im Falle Hoesch so. Das sind nicht altbewährte Grundsätze der Wahl- Prüfungskommission, sondern funkelnagelneue. (Sehr richtig! rechts? Hat man wenigstens untersucht, welche Unterschriften schon geleistet waren, ehe der Amtsvorsteher unter, schrieb? Diese Tonnen doch nicht beeinflußt sein. Wir wollen nichts verschleppen. Aber toie sind die Prüfungen der Wahlen Haupt und Kölsch hinausgeschlcvpt worden! Gerade Dr Neumann-Hofer hat beantragt, die Wahl Haupt wieder an di' Kommission zurückzuverweisen. (Hört! Hört! rechts.) Ich hoffe Herr von Payer wird, wie vor zehn Jahren, auch heute wieder auf meiner Seite sein. (Große Heiterkeit.) Es ist erne Be- leioigung der Wähler, wenn Sie behaupten, sie lasten sich durck eine Unterschrist des Amtsvorstehers so einschüchtern. Wer fu, eine objektive Prüfung der Wahlen ist, der muß sie einem unab hängigen Gerichtshof überweisen. Wer für das Recht ist, der muh die Wahl für gültig erklären. (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Neumann-Hofer (Dp.):

Ich muß ck auf das allerentschiedenste zurückweisen, daß ich die Wahl Haupt verschleppt haben soll. Damals standen drei Wahlen Becker, Haupt und Koelsch zur Entscheidung. Bei allen drei Wahlen handelt es sich um dieselben Dinge. Mit einer Stimme Mehrheit wurde im Falle Becker der Beschluß der Kommission umgestctz ^ n. Da war es eine Pflicht dei:- Anstandes, der Kommission nochmals Gelegenheit zu geben. Stellung zu nehmen. (Lachen rechts.)

Damit schließt die Aussprache.

Abg. v. Payer (Vp.) persönlich:

Dr. Arendt glaubt mich mit mir selbst in Widerspruch setzen zu können. Das kann er nicht Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt meiner damaligen Rede. Damals handelte es sich aber um den Unterschied in der Stellung eines Bürgermeisters rechtlich einerseits und nach der VolkSanfchauung andererseits. Im übrigen richte ich mich nach der Praxis des Reichstag?.

Abg. Dr. v. Calcker (Natl.):

Die Bedeutung deS Gesetzentwurfs liegt darin, eS zurr :r;tcn Male gelungen ist. in der Frage einen einstimmige» Beschluß deS Reichstags herbcizufühcen. Auch die Re-

gierung scheint eine sympathische Haltung cinzunchmcn. Ein

Wandel in den Anschauungen hat sich tatsächlich vollzogen. Der Gesetzgeber hat keine Probleme zu lösen,- sondern rm Rechte der- änderten Anschanugen Rechnung zu tragen. Wir haben beute eine andere Auffassung der Ebre als früher: Die Ehre, die uns gc stöhlen werden kann, die kann uns gestohlen bleiben. (Heiter­keit.) Dieser Aenderung kommt der Gesetzentwurf noch. Hassent- üch verstehen sich auch die verbündeten Regierungen dazu, ihre Stellungnahme danach einzurichten, so daß wirklich ein Gesetz zustande kommt.

Abg. Licsching (Vp.):

Die Duellsrage läßt sich nicht allein durch Strafgesetze lösen. ES gehört auch eine Aendcrung der Auslastungen dazu. Demnach erscheint cs notwendig, daß frevelhafte oder ehrlose Gesinnung, die ein Duell bervorruft, mit Gefängnis bestraft wird. Die sc^ial- demokratischen Anträge gehen aber za weit.

Abg. Merlin (Rp.):

Der Zweikampf ist unter gewisten Umständen iwtloendig. Eine Verschärfung der Strafen würde ihn nicht an? der Welt schaffen. Den sozialdemokratischen Antrag lehnen wir von vornherein wegen seiner Maßlosigkeit ab. Der von der Kommission vor- zeschlagene Gesetzentwurf ist annehmbar, aber er soll nicht von. heute auf morgen Gesetz werden. Seine Gesamttendenz erkennen'' wir gern an.

Der Gesetzentwurf wird in erster und zweiter Lesung ein- stimmig angenommen. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt. %

Freitag 12 Uhr: Konkurrenzklausel, Petitionen.

Schluß 6% Uhr.

LanSlvirtschnft.

Der Antrag Westarp aus Gültigkeit der Wahl des Abg. Soesch wird mit 178 gegen 143 Stimmen bei 9 Ent­haltungen abge 1 ehn « Für Gültigkeit stimmten mit per Rechten und dem Zentrum die Abgg. Dr. Becker (Wild) und Strack (Rail.). Der Stimme enthielten sich u. a Die Abgg. Dr. Böt * ger (Natl.) und Zimmermann (Natl.)

Damst ist di« Wahl de» Abg. Hoesch für ungültig erklärt.

Der Suellanlrag.

Die Duellkommission legt einen Gesetzentwurf Var. oer einen einzigen ß 208a zum Strafgesetzbuch enthält. Er lautet: Hat der Herausfordernde oder der Annehmende die Herausforderung ot^r hat in den Fällen der HK 203 bis 208 der Täler den Zweikampf per merklich verschuldet, so tritt au Stelle der Festungrhast Gefängnisstrafe von gleicher Dauer. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Perluft der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Staatssekretär Dr. Lisco:

Ter Reichskanzler bringt dem Gegenstand lebhaftes Inter­esse entgegen Ich bitte, er als Ausdruck dieses Interesses aufzu- faffen, daß ich im Auftrag des Reichskanzlers hiei erschienen bin, um ibn über die Wünsche und Auffassung des Hohen Hauses unmittelbar zu unterrichten. Der vorliegende Geietzenlwurf bringt gegenüber dem geltenden Recht sehr wichtige Neuerungen von grundsätzlicher Bedeutung. ES ist richtig, daß sich ähnliche Vorschläge bereits im Vorentwurf für das neue Strafgesetzbuch befinden, und daß auch die damit beschäftigte Strafrechiskommission bei der Nachprüfung des Voreuiwurfs in beiden Lesungen sich diese Vorschläge zu eigen gemacht hat. Bei der Bewertung des Vorschlages darf aber nicht außer acht ge. lassen werden, daß dieser Gedanke im Rahmen eines neuen Strafgesetzbuches Verwirklichung finden soll und mit anderen Fragen in engem Zusammenhang steht.

Für die Stellungnahme zu dem jetzt vorliegenden Entwurf wird es nicht allein daraus ankommen, ob die vorgeschlagene Neuerung sachlich berechtigt ist und ob sie in dem vorgeschlagenen Paragraphen die richtige Fassung gesunden hat, sondern auch da­rauf, ob sie in dos System des jetzt noch geltenden Strafgesetz­buches eingefügt werden kann, und ob es angezeigt ist, diesen Punkt aus der allgemeinen Strafrechtsreform vorweg zu nehmen und einer gesetzlichen Regelung zuzu- sühren. Zu all diesen Fragen haben selbstverständlich die ver­bündeten Negierungen bisher keine Stellung nehmen können. Mit Rücksicht darauf muß sich die Reichsleitung zurzeit noch Zu­rückhaltung auferlegen. Der Reichskanzler ist aber bereit, in dieser Angelegenheit nach dem Abschluß der heutigen Berha >d- lung mit den amtlichen Stellen in Verbindung zu treten. (BeisadI

Abg. Stadthagcn (Soz.):

Der Staat muß mit aller Schroffheit erklären, daß da? Duell kein privilegiertes Vorgehen ist, sondern eine dauernde Auflehnung gegen die öffentliche Ordnung. Wir empfehlen, den Antrag dahin zu erwetlern, daß Beamten, die sich duellieren, die Fähigkeit abgesprochen wird, össentliche Aemter zu bekleide» und daß Offiziere in diesem Falle aus dem Heere ge­stoßen werden.

Abg. Gröber (Zentr.):

Ter lange Kampf, den der Reichstag gegen den Zweikainpf führt, hat den rechten Erfolg noch nicht gehabt. Eine Wandlung der Anschauungen hat sich allerdings feit Erlaß des ReichSstraf- gefetzbuches vollzogen. Damals wußte man noch nicht, ob man bas Duell als eine Sitte oder Unsitte bezeichnen sollte, und man meinte, man solle «Z nach den Bedürfnissen des Lebens regeln. Das Duell nach den Bedürfnissen des Lebens! (Heiterkeit!) Heute ist über die grundsätzliche Stellungnahme des gesamten Hauses kein Zweifel mehr möglich. Wir nehmen heute dieselbe Stellung ein wie von Anfang an und fordern, daß der Zweikampf mit Ge­fängnis oder gar mit Zuchthaus bestraft wird. Wenn ein Hamburger Senator, der Träger der höchsten Staatsgewalt eines BundeSrates, zum Tuell antriti, io ti bohe Zeit, daß auch der Bundesrat sich der Sache annimcktt. Wir wolle» den Gesetzentwurf nicht durch andere Anträge komplizieren. Aber wir bleiben dabei, daß der Ziveilampf als Verbrechen an- zufehen ist. Recht muß recht bleiben.

Abg. von Brockhausen (Kons.):

Der junge Mann, der einmal den Schläger oder Säbel in die Hand nimmt, um seine Ehre zu verteidigen, inocht sich »ach unserer Auffassung nicht eine» Verbrechens schuldig. Alle Parteien haben redlich gearbeitet, um etwas Positives zu schaffen, um Ausschreitungen vorznbeugen und andererseits einer bestehenden Sitte zu genügen. Wir sind dafür, baß mit schweren Strafen Beleidigungen, Ehebrüchen und dergleichen entgegengeireten wird Die Tragwe te des v ° r g c s ch I a g e n e n Gesetz­entwurfs läßt sich nicht vollkommen übersehen. Wir haben trotzdem beschlossen, einstimmig für ihn einzuireicn, und zwar au« der Eiwogung, daß diese Materie einmal unbedingt in Flu, gebracht und geregelt werden muß. Die Regierungen sollen ,h ab» wichtiges Material eingehend uyd wohlwollend prüfen.

35» n r c I r ü b e lt al 3 m c t n c fu tt e r. Runkelrüben sind eines der gesündesten, bekckmmiichsten und zugleich billigsten ivuttermittel für Zuchtschweine jeden Alters und Geschlechtes Schon Anfang der siebziger Jahre wurde» sie in der hiesigen Edel schweinherdc mit gutem Erfolge gefüttert. Doch hatten die da maligen Rüben den Nachteil, daß sie sich nicht gut hielten und während des Winters durch Faulen große Verluste eintrate». Aus diesem Grunde fand auch der Futterrübenbau nicht die ihm ge bührende Ausdehnung und die Rübensütterung hielt sich trotz ihres anerkannten hohen Wertes doch immer in bescheidenen Grenzen, .heute haben wir neue Futtcrrübensorien, die sich sehl- gut halten. Besonders gilt das von der hiesige» Futterrübe Zuckerwalze, einer Kreuzung aus Eckendorfcr und Lbccndvrset Rüben, bei der es durch die späte Frühjahrspolarisation gelungen ist, alle nicht gut haltbaren Rüben auszuscheiden, so daß heute die Zuckerwalze größte Haltbarkeit mit gutem Nährwertgeh-,lt und Massenertrag vereinigt. Die Rüben werden deshalb vier auch dis rn den Sommer hitlein versüttert. Sobald im .herbst die Weide kuavo wird, ei bullen die Schweine die ganzen Rüben mit den Blattern zur vollständigen Sättigung. Solange noch einiger Nlaßen etwas Klee oder Gras aus der Weide ist, genügt diese Zu fütterung von Rüben ^besonders zur Ernährung onsgeivachsener Tiere vollständig. Bei Stailfütterung ersetzen die Rüben die Hälfte des gewöhnlich sonst gegebenen Futters. Die Schweine erhalre» sie roh und ungeschmtzclt und zwar stets nur io viel, daß sie aNes rein auffressen und kein Stückchen liegen lassen. Der Bedarf ist (verschieden imd genügen je nach Schwere der Tiere 6 10 Psd , wobei natürlich von nährwertreiehen Rüben weniger gesülkerr zu werden braucht als von nährstviiormen. Im Frühjahr beginne man möglichst bald mit der Grünsitterung und dem Weidebetrieb .Gewöhnlich wird der Fehler gemacht, daß mit Kleemöhen erst kurz vor der Blüte begonnen wird. Da dauert es dann nur kurze Zeit, bis der Klee verholzt und dadurch für die Tchtoeine immer schwercr verdaulich wird. Es ist deshalb richtig, den Klee mag lickst früh zu schneiden, da das Schwein den ungen Klee seh,- gut ausnützt und danach auch nicht wie die Wiederkäuer oder Nserde ausbläht. Runkelrüben als Beifutter genügen dann «oll - kommen und ist ein anderes Futtermittel nicht notwendig. »I, richttg ist cs aber, die Schweine nur mit 'Futterrüben ernäbren zu wollen, ebenso wie man den Menschen nicht allein mit Obst oder Gemüse ernähren kann. Immerhin ist es aber noch besser, als, wie es zuweilen geschieht, mir rohe Kartoffeln zu füttern, da dabei sehr leicht Bergistungserscheinungen austteten können. Alles in allem ist die Futterrübe ein außerordentlich wichtiges Schweine siltter und verdient nach dieser Richtung noch viel mehr BeackNung, als ihr bis jetzt allgemein geschenkt wird.

Gictzcner Straskammer.

Gießen, den 24. März.

Wegen Untreue, Unterschlagung und Betrugs wurde dar Kaufmann W. L. aus Frankfurt a. M. zu einer Gc, fäugnisstraie von i> Monaten verurteilt, aus welche 1 Monat der erlittenen Umersuchungsliait ausgerechnet wurde. Ter Angeklagte war seit 1912 Reisender bei Kauimann I. in Frredberg. In der zwciten Hälfte vorigen Jahres und im Januar und Februar die ses Jahres hatte er Kundengelder, die »er für seinen Dienstherrn zu vereinnahmen hatte, im Betrage von 1250 Mk. für sich be halten und verbraucht. Als die Sache herauskam. wurde er aus dem Dienst entlassen. Trotzdem spielte er sich am Tage nach seiner Entlasiimg noch zwei Kunde» gegenüber als Reisender des I an, und veranlaßte sie dadurch, rhm 200 Ml. und 40 Ml. auszu liefern: er mußte deshalb auch wegen Betrugs bestraft werden. Ter Angeklagte befand sich dnrchaus nicht in einer Notlage: mir etiorfcette seine Lebensweise, vor allem wohl seine Geliebte, er heblich größere Summen, als er verdiente.

Wegen Beleidigung des -Bürgermeisters B. waren die Eheleute Fr. aus Treis a d LtMtda vom Schösiengerrckst Gießen verurteilt tvordsn, der Ehe- mann zu 50 Ml., die Ehefrau zu 40 Ml.- Geldstraie: auch wor dem Beleidigten die Befugnis zugesprochen worden, das llrterl ösientlich bekannt zu machen. Die Ehefrau Fr. hatte zwe, Ber sonen gegenüber erzählt, der Bürgermeister habe sie aus sein Buxeau bestellt, sie dort in ungehöriger Weise angefaßt und nach dem Schlaszimmer zu gedrängt: auch habe er air sie aus einer Wiese in der Nähe des Waldes unsittliche Zumutungen gestellt. Das Gericht erachtete den Beweis der Wahrheit der behauvteten Tat­sachen nicht iür erbracht, spar aber auch nicht in der Lage, sestzu- stellcn, daß die Vorgänge sich nichi so abgespielt hätten. Es lam bei dieser Gelegenheit auch zur Sprache, daß in Treis das Gerücht ging, der Bürgermeister sei mechsach Frauen zu nahe getreten. Mehrere Fälle stellten sich tedock: als völlig harmlos heraus: einen Fall aber hielt das Gericht für den Bürgermeister recht be lastend und stellte fest, daß ein Man» von der Stellung des Beleidigten Frauen gegenüber mit der Erweisung von Zärtlich leiten sehr vorsichtig sein müsse. Der Ehemann Fr. liatte vor der Bllrgermeisterwahl zweimal geäußert, der Bürgcrmeister lwbe seine Frau aus dos Bureau bestellt und sie dort herumgerissrn, ein solch schlechtes Subjekt dürfe man nicht wählen, das gehöre ins Loch. T-as Gericht war der Ansicht, daß der Angeklagte zwar dar Recht habe, gegen den Bürgernreister zu agrtteren und «ich >M