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Nr. 56 viertes Blatt M. Jahrgang

Erschein« tigkich mit Ausnahme deS Sonntags.

DieSietzener Zamiliendlätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das Kreiidlatt für den Kreil Stehen" zweimal wöchentlich. Dielondwirtschastlichen Seit- Iragen" erscheine» monatlich zweimal.

Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Vberhefsen

Zamstag, 7. März

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversilälS - Buch- lind Sleindruckerei. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul­straße 7. Expedition und Verlag: 51.

Redaktlon:^HAH2. Tel.-Adru AnzergerGießen.

Entwurf übrr eine Aenderung der Gewerbeordnnn .

Ein Entwurf betreffend Aenderung der 88 33, 33a, 33b usw, der Geivcrbcordniinef ist dein Reichstag zugcgangc.i Nach dieser Novelle sollen die Vorschrijten der Gcwerbeord »ung über das G a st» u n d S ch a » l w i r t s g c w e r b e und die verwandten Gewerbebetriebe abaeändcrt worden, da sich bei ihnen Mißstände lserausgebildct baden, die rejormbediir' tig sind, §33 bestimmt, daß alle Gastwirtschaften mit geistigcit oder nicht geistigen Getränten der Erlaubnis bedürsen, d> nur zu versagen sei, ivenn «Tatsachen vorliegen, welche di. Annahme rechtfertigen, daß der Nachsuchende die erforder­liche Zuverlässigleit in bezug aus den Gewerbebetrieb nicht besitzt, insbesondere, daß er das Gewerbe zur Förderung der Völlerci, des verbotenen Spiels, der Hehlerei, der Unsitl- lichkeit oder zum Vertreiben verfälschter oder verdorbener Rahrungs oder Genußmittel mißbrauchen wird, scrner wenn die zum Betriebe des Gewerbes bestimmten Räum­lichkeiten nicht den polizeilichen Ansorderungen genügen, und wenn ein Bedürfnis nicht uachgewiesen werden kann, Tas gleiche gilt jür den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus, Ter Bedürsnisnachwcis für die Gastwirt­schaften besteht allerdings bereits in den meisten Bund s-t staaten, er soll jetzt in erweitertem Umfange durch Reichs» gesetz obligatorisch gemacht werden. Bisher waren vielfach nur die Gastwirtschaften mit voller Konzession die BcdürsniS- nachwcis unterstellt, in Zukunft soll dies auch der Fall sein mit Kasfeeschänken, Bouillonkellern und sogenannten alkohol­freien Ausschänken, Ferner soll einem Wunsche des Reichs­tags gemäß auch die Bekämpfung der sogenannten Ani­mi e r k n e i p e n aus diesen! Wege erfolgen. Als Animier- lneipen gelten Gastwirtschaften, die in der Hauptsache weib­liches Personal beschäftigen, das die Ausgabe hat, zum über­mäßigen Alkoholgenuß zu verleiten, Tiese Animicrkneipen haben nach der Begründung in Gestalt von Weinstuben, Tce- salons, BarS eine außerordentliche Verbreitung gefunden, und zwar nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem platten Lande, Aus diesen Gründen kann die Landeszentral- bchördc im Interesse der Gesundheit und der Ausrcchterhal- tung der guten Sitten und des Anstandes über die Zulassung, die Beschästiguug und die Art der Entlohnung weiblichen Personals Bestimmungen erlassest. Ferner wird dieser Be­hörde die Befugnis gegeben, den Ausschank von Absstnth zu verbieten, Tic genannten Vorschriften finden auf Vereine, die den gemeinschastlicheu Einkauf von Lebens- oder Wirt schaftsbcdürsnissen zum Zwecke haben, auch dann Anwendung, wenn der Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist, 8 33a bestimmt, daß, wer gewerbsmäßig Singspiele, Ge­sangs- und deklamatorische Vorträge, Vorführungen von Personen oder Tieren oder theatralische Vorstellungen, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst und der Wissenschaft dabei obwaltet, oder Lichtspiele in seinen Wirtschafts- oder sonstigen Räumen öffentlich veranstalten will, zum Betriebe dieses Gewerbes der Erlaubnis bedarf, Tie Erlaubnis ist aus gleichen Gründen zu versagen wie bei den Gastwirtschasten, Diese Bestimmungen haben rück wirken de Kraft aus be­reits bcstehctide Unternehmen, lvenn der gegenwärtige Be­sitzer nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt oder lvenn die Räumlichkeiten den polizeilichen Anforderungen niclit ge­nügen, Tic Trtspolizeibehördc ist befugt, Musikaufsllh- rungen und phonographijche Vorführungen in Schankwirt- schasten oder an anderen öffentlichen Orten zu verbieten, wenn dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt wird. Be­züglich der K ine m at o grap h enth e ater soll durch diese Vorschriften ermöglicht werden, einer übermäßigen Bernichrung dieser Unternehmungen entgegenzutreten. Die Tingcl-Tangcl werden in der Begründung den Ani­mierkneipen gleichgestellt, da sie eigentlich nur die Aufgabe -haben, den Konsum von Alkohol z» verstärken. Auf einer an­deren Stufe stehen die Variete s, die in erster Linie Schaustätlen sind und die mit dem Tingel-Tangcl nicht auf eine Stufe zu stellen sind, Tie O r ch e st c r ko n zer t au t o - ni at c haben in der letzten Zeit so zugcnommcn, daß ftc sehr häufig zu den erheblichsten Belästigungen der Nachbarschaft geführt haben. Ein polizeiliches Ein­schreiten gegen solche Belästigungen war bisher nur mög­lich im Falle uachqcwiesener Gefährdung der Gesundheit der Anwohner, Fm 8 33b werden die sogenannten Rummelplätze, die auf Privatgrundstückcn ihr Tomizil haben, konzessions- pslichtig gemacht, während dies bisher n»r für Schaustel­lungen usw, nötig war, die ans Straßen und Plätzen ihr Ge­werbe betrieben, wie Karussells usw. Kegelbahnen, Schau­keln und Turnapparate in Gastwirtschaften fallen nicht unter diese Bestimmungen,

Ter Entwurf beseitigt ferner noch einige Mißstände im F l a s ch c n b i e r h a n d c l. Zur Einführung der Kon­zessionspflicht und des Bcdürsnisnachwcises lag ein Anlaß hier nicht vor, cs soll in Zukunft aber beim Bierkleinhandel eine schärfere polizeiliche Ueberwachung stattfinden. Bei wie­derholter Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des § 33 der Gewerbeordnung kann der Flaschcnbierhandel untersagt werden, Ter fliegende Bierkleinhandel vor Bahnhöfen, Neu bauten und Fabriken wird durch den Entwurf verboten, weil vielfach beobachtet worden ist, daß hier das Bier nicht immer in einwandfreier Beschaffenheit geliefert worden ist. Schließ­lich regelt der Entwurf noch die Stcllvcrtretersragr im G a st w i r t s g e w e r b e. Auch hier haben sich Mißstände ergeben, die dadurch beseitigt werden sollen, daß vom Stell­vertreter dieselben Qualitäten verlangt werden wie vom Jn- liaber der Konzession. Die Stellvertretung wird auf die Fälle beschränkt, in denen besondere Umstände, z. B, dauernde schwere Erkrankung, längere notwendige Abwesenheit, der persönlichen Ausübung entgcgenstehcn. Die Strasvorschriften sür Ucberschreitungen der mitgctcilten Bestimmungen wer­den schließlich noch verschärft. _

Aus Reffen.

Tic jetzige Gehultskrisis und die Volksschullehrer.

Ter Preßausschuß ,des Hessischen Landes- lehrervcrcins schreibt uns:

Die Lehrer sehen init tiefem Bedauern, wie sich wegen ihrcr^ Besoldung die Gehaltsfrage zugespiyt hat, und wie man nun versucht, ihre Wünsche und ihre Haltung als nicht gerechtfertigt zu bezeichnen. Es ist das um so schmerzlicher.

als gerade die Lolksschullchrcr nach dem Ausspruch eine, 'ibgcordneten der Zweiten Kammer von Anfang an di> Stiefkinder bei der fetzigen Besoldungsvorlage waren, Js, s nötig, an die bei den Verhandlungen über das Provi orinm ihnen zugcfügte Behandlung zu erinnern, als man am ll,Juli 1912 den Beamten lOProz, der ihnen von der Zweiten Kammer zugcbilligten Aufbesserung, den Volks­chullehrern aber 26-', Proz, abschnitt? Tie Vollsschullehrer verlangen nichts als Gerechtigkeit, und s ic v e r langen nicht,besser behandelt zu werden wie di, Staatsbeamten," Tie Lehrer fordern Gleichstellung mit den mittleren Beamten, Niemand kann einwandfreie stichhaltig Gründe gegen diese Forderung Vorbringen, Daß sie aber setz: nicht verwirklicht werden kann, damit haben sich die Lchrci abgefunden. Es handelt sich für sic nur um die prinzipielle Anerkennung und um wenigstens eine kleine Verringerung der seitherigen Spannung zwischen den pensionsfähigcn End, gehalten der Lehrer und der zum Vergleich herangczogcnen niittlcren Beamten, Seither betrug diese Spannung 600 Mk,, nach der Regierungsvorlage würde sie sich aber aus 1080 Mk, erweitert haben, Tie Zweite Kammer kam den Lehrern da­durch entgegen, daß sie den pensionsfähigen Endgehalt aus 4300 Mk festsetzte und damit die Spannung um 100 Mk, ver­ringerte,

Tas Geld, das die Zweite Kammer für den Aufbau ihrer Lehrerskala verlangt, ist nun nicht etwa eine verhältnis­mäßig höhere Aufwendung, als wie sie die Beamten bekom­men, cs ist unye ähr die Summe, d i e d e n L e h r e r n s ch o n beimProvtsoriumhätte werden müssen, wenn, man auch bei ihnen damals, wie cs bei den Beamten geschah, die pensionsfähigen Bezüge jeder Linse zur Grundlage der prozentualen Aus­besserung gemacht hätte, Tie jetzige Besoldungs­reform sieht eine Herabsetzung der bisherigen Pensionsquole von 100 Prozent aus 85 Prozent vor. Würde die Regierungs­vorlage zum Gesetz erhoben worden sein (die 1, Kammer hatte dementsprechend verfahren!), dann wären die Lehrer im Höchstpenfions«atz nicht nur nicht erhöht, sondern sogar um 170 Mark gegen das Gesetz von 1907 gekürzt worden, tlm den seitherigen Penftonssay von 3400 Mark aber zu er­reichen, durfte man gar nicht unter 4000 Mark pensionsfähigcs Endgehall heruntergehen!

Aus den Rcichstagsaiisjchiissen.

:: Berlin, 6, Febr, In der heutigen Sitzung des Leuchtöl-Ausschus- ses erfolgte zunächst eine vertrauliche Besprechung über die Benzinversorgung der Armee, Im Anschluß daran unterhielt man sich erneut über einen etwaigen Rückgang des Leucht­ölverbrauchs, Der Berichterstatter wandte sich gegen den Kontingentierunqsvorfchtag des Zeulrums, da er keinen Schutz für den Verbraucher darstellt, 'Nach weiteren Reden wurde die allgemeine Besprechung geschlossen.

Der Duell-Ausschuß nahm in seiner heutigen Schlußsitzung als Ergebnis ihrer Beratungen einstimmig fol­genden Initiativantrag van Calker Groeber an: Der Reichstag wolle beschließen: hinter 8 208 des Strafgesetz­buches folgende Bestimmung als 8 208a einzuschalten:Hat der Herausfordernde oder der Annehmende die Herausforde­rung oder hat in den Füllen der 88 205 bis 208 der Täter den Zweikampf freventlich verschuldet, so tritt anstelle -der Festungshaft Gefängnis st rafc von gleicher Dauer, Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden,"

Im Budgetausschuß wurde heute in Fortsetzung der Beratung über den Voranschlag von Südwestafrika die starke Inanspruchnahme von Reichsmitteln für die Ur­laubsreifen der Beamten beanstandet und eine kleine Summe gestrichen, um die Regierungen zu einer anderen Regelung zu veranlassen. Der Ausschuß wünschte, daß die Ticnst- periode der Beamten auf 4 Jahre verlängert werde. Es wurden dementsprechende Abstriche vorgenommen,

Ter Ausschuß für Hausierhandel und Wan­dergewerbe verhandelte heute erneut über den Antrag, betreffend das Verbot des Hausierhandels mit Margarine und Kunstfpeisefett, Ter Antrag wurde mit 14 gegen 12 Stimmen bei einer Enthaltung bezüglich der Margarine an­genommen, das Verbot des Hausierhandels mit Kunstspeise- sctt wurde mit 15 gegen ll Stimmen abgelehnt, Tann wurde der ganze erste Artikel mit den vom Ausschuß vorgenomme­nen Aenderungen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Hierauf trat der Ausschuß in die Beratung der Vorschläge betreffend die Wanderlager ein.

Der Spionage-Ausschuß beschäftigte sich heute mit den, 8 d des Gesetzentwurfs, der mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 5000 Mark jeden bedroht, der fahrlässig ein militärisches Geheimnis in die Leffentlichkeit gelangen läßt oder ein mili­tärisches Geheimnis, das ihm kraft seines Amtes, Berufes oder Gewerbes oder eines von amtlicher Seite erteilten Auf­trages zugänglich war, an einen anderen gelangen läßt und dadurch die Sicherheit des Reiches gefährdet. Ein fortschritt­licher Antrag will die Worteein militärisches Geheimnis in die Oefsentlichteit gelangen läßt oder" streichen. Gegen die allgemeine Strafbarkeit der Fahrlässigkeit wandten sich Redner aller Parteien, während der Kricgsminister und der Vertreter des RcichSmarineamts sich für die Aufrechterhal- tung des ganzen 8 9 einfetzten, _ '

Aus Stadt und Land.

Gießen, 7. Mürz 1914.

** EineFortfchrittswoch e". Von der hiesigen Ortsgruppe desReichsvereins liberaler Arbeiter und An- estelllen" werden wir um Aufnahme folgender Notiz ge- ctcn: Ten Gedanken derRoten Woche", den sich die So­zialdemokratie aus England holte, hat der Rcichsvcrein der liberalen Arbeiter und Angestellten mn erfreulicher Entschie­denheit aufgegrisfen und will ihn zur Werbearbeit für den Reichsocrein und die Fortschrittliche Vollspariei verwerten. DieWacht", die Wochenschrift des Reichsvereins, bringt in ihrer neuesten Nummer einen kräftigen Aufruf an die libe­ralen Arbeiter und Angestellten, in dem sie die politischen und sozialpolitischen Grundsätze hcrvorhebt, die jetzt bei der

Werbearbeit zu benutzen sind, Ter Hauptvorstand des Reichs- Vereins fteltl Flugblätter zur Verfügung, die von den ver chiedcnsten Gesichtspunkten aus die Stellung der Partei und oes Reichsvereins erläutern, 2 e l b st v e r st ä n d l i ch w i r d a n chdie die sigeOrtsgruppedcsReichs vereine mit aller Energie die A g i l a t i o n aufnehmen. Hauptsächlich soll die Werbearbeit von Haus zu Haus und von Mund zu Mund.gepflegt werden, Massenverbreitung von Flugblättern soll ncbcnhrrgehen. Tie Bewegung des Rcichsvereins ist auch im neuen Jahre im erfreulichen Vor­wärtsschreiten bcgrissen. In der am 7, März, abends 9 Uhr, imSchipkapaß" stattsindenden Generalversammlung nimmt die Ortsgruppe Gießen im Verein mit der Fortscbriltlichcn Vollspariei die nähere Besprechung über die Fortschritts- woche vor,

** Jugendpflege Seit d-m l, Januar 1914 crsckieint die ZeitschriftJnngdeutschlandpost" nicht mehr wöchentlich, ioii- deni in entsprechend stärkerem Umfang als Halbmonatsschrist, Vom gleichen Zeitpunkt ab hat, um in der Jugendzeitschrift auch Nachrichten lokaler Natur und heimatlichen Interesses brin­gen zu können, der hessische LandesverbandJnngdeutschland" mit dem Verlag herJungdeutschlandpost" (E. S, Mittler u, Sohn in Berlin die Herausgabe einer Sonderausgabe derJung- deutschlandpost" sür das Gioßherzogtum Hessen vereinbart Jeder Nummer dieser hessischen Sonderausgabe wird eine von Professor Kissingcr in Dannltadt redigierte B e i l a g e des hessischen Landes­verbands Jungdentschland im llmiang von zwei Seiten beigesügt, die besondere Mitteilungen aus dem engeren Vaterland enthält,

** Oberhessischcr Kunstverein, Tie Fuluristischen Bilder von Franz Mare sind morgen, Sonntag, zum letzten Male hier zu sehen. Nahezu 1000 Personen besuchten in den wenigen Tagen, an denen diese Bilder ausgestellt waren, die Ausstellung, Wenn auch die Marc-Sammlung die Veranlassung zu einem io großen Besuch gab, so habe» aber doch die anderen ausgestellten Sammlungen von Frieß-Gießcn, Keil-Frankfurt, Biedermann-Jena und Ubbelohde-Goßselden die besten Beurteilungen gesunden. Ein Beweis dafür, daß auch von jeder dieser Sammlungen etwas vcr- kaust wurde. Die Ausstellung bleibt von Montag an wegen voll­ständigen Wechsels der Gemälde 6 Tage geschlossen,

** Ter (Spann. Arbeiterverein veranstaltet am Sonntag im Kansirmandensaal der Johannesgemeindc einen ösient- lichcn Vortragsabend, bei dem Piarrer A u s f e l d über d i'.e A n - stallen in Bethel spricht, Tic Ausführungen werden durch Lichtbilder erläutert,

** Ein Zeichen der Zeit, Tic Steucrrückstände für das fünfte Ziel der Kommunalabgaben in unserer Stadt hoben sich NM rund 300 Posten gegenüber den Rückständen o>s vierten Zieles vermehrt,

** Ein Hundesänger angcstcllt. Die Stadt hat jetzt, um dem Unwesen der Hunde auf den Schmuckvlätzen und den Anlagen zu steuern, einen Hundciänger angcstcllt, dessen Tätigkeit schon von unerwartetem Ersolg gekrönt mar, Tel beaustragtc Arbeiter übt die Jagd aut herumströmendc Hunde mit einer Schlinge aus, er geht ganz nach Bedarf vcrwdiich aut den Fang und wird dabei von einem Schutzmann beglei­tet, Tie Hundebesitzer mögen jetzt in verstärktem Maße aut ihre häusig sehr wertvollen Lieblinge achten, da bekanntlich jeder Hund, der einmal in der Schlinge gefangen wird, Schaden lei­det, Außer der Strafe muß der Eigentümer eines gefangenen Hundes 50Pfg, Fanggcld bezahlen, wenn er das Tier auslöst

" Konkurse in Hessen, lieber daS Vermögen des iietii-

ricfi Wagner XXI. von Gionen-Buseck ift am 4. März 1914, vor­mittags 9 Uhr, daS KönkurSvertahreii eröffnet worben. Rechts­anwalt Peters IN Gienen z»m Konkursverwalter ernannt. KonkurSfordernngen sind dis znm 21. Marz 1914 bei dem Gerichte anzmnelben. In dem Kovkvrsoersahren über das Vermögen des Johann Prei l i a, Kaufmann in Schornsheim (Rhh.), toll die Setilnßverteilung Ilattfinde». Tie bevorrechtigten Forderungen be­tragen 30, b Mk. Tie nichtbevorrechligten betragen 5474,21 Alk. Tie z» verleitende Masse beträgt 1399.28 Mk. I» dem Konkurs­verfahren über das Nermöaen des Jofe! Lnmeret in Mailrz be­trägt der znr Verteilung verfügbare Masfenbeftaud 82,31 Mk, Tie Summe der bevorrechtigten KonlurSfordcrimgen beträgt 309,38 Alk.

Landkreis Gießen.

k, Tors-Gill, 5, Märr, Ticser Tage wurden die Beträge sür die vom Staate erstandenen Marken des Grüninger und Tors-Giller Markwaldes, deren Verkauf im vergangenen Jahre vollzogen wurde, den meisten hiesige» Besitzen! ausbezahlt, Da- mit ist wieder ein Stück Altertum vcrfchwunhcn. So sehr die hohen Beträge, 1200 Mark pro Marke, der Wert ocr Marken hat sich seit zwanzig Jahren etwa verdoppelt, den Besitzern zu gönnen sind, so ist cs dach andererseits wieder lebhaft zu bedauern, daß eine so alte Einrichtung, wie diese Markgenossen­schaft verschwindet,

Kreis Büdingen,

--- Stockhcim, 7, März, Tie goldene Hochzeit leierten die Eheleute Martin Frickel, Turch Piarrer Lenz wurde dem Jubelpaar das Blldnis vom Großherzog und eine Prachtbibcl über­reicht, Außerdem wurden ihnen noch viele Ehrungen zuteil,

Kreis Friedberg,

L, F r i e d be r g , 5, März, In der 2 t a d t v e r o r d n c t c n- l'itzung am Donnerstag, die unter Vorsitz des Bürgermeisters Stahl obgehalten wurde, wurde folgendes beraten: Die städl, Straßenreinigung wird au! einige Straßen weiter ausgedehnt, Tie Reinigung erfolgt vom 1, Avril d, I, ab, Stadtv, Damm legt den Beschluß, einzelne Straßen des Stadtteils Fauerbach letzt schon von der Stadt reinigen zu lasten, dahin aus, daß, wie in den übrigen Stadtteilen, auch diese Straßen gegen eine Jabres- gebübr von 16 Pfg, für den Quadratmeter gereinigt würden. Ter Bürgermeister legte den Beschluß dahin aus, daß für die Zeit bis zum 1, April 16 Big, zu zahlen seien, Tic Veriammlung war jedoch allgemein der Ansicht, daß sic bei dem Beschluß die gleiche Auffassung wie Stadtv, Tamm gehabt hätte, Eine längere Aussprache entspinnl »ch über den 'Antrag per Firma Fr, Megcrle : Kasiicrung einer Straße, Beig. Falk, Stadtv, Damm und Beig, W i n d e ck e r sind unter genauer Darlegung ber Gründe jür Abweisung des Gesuches, das nicht im östentlichen Interesse liege und sowohl städtische als auch die Interessen aller dort gelegenen Grund- und Häuierbcsitzer schädige, 22 Inter­essenten haben ihre Beschwerde schriftlich eingereicht und darin dargetan, daß sie nickt nur große Belästigungen seitens der Firma zu erdulden hätten, sondern auch eine Entwertung ihres Grundbesitzes und ihrer Häuser dadurch herbeigeführt würde, für die sie die Stadt verantwortlich machen müßten, Stadt­verordneter Oppenheimer, Lcnchtgans, Füller und B u i v l d lind der Ansicht, daß eine Schädigung durch Kassierung der Straße nicht entstände, und die Belästigungen der Anwohner durch Vertrag verhütet werden können. Wenn die Firma Megerle auf alle von der Stadt zu stellenden Bedingungen eingeben würde, dann würden sie einer Kassierung zustimmen. Es wird gegen die Stimmen von Beig, Falk und Windecker, sowie Stadtv, Tamm beschlossen, diese Bedingungen zu sormulicren und der nächsten Versammlung vorzulegcn.