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Nr. 38

Erjchrinl liizüch mit Ausnahme be5 Sonntags.

Iit6itj)«n«t JamiUtnblätttt" i»trben btm

.Anzeigrr' »ikrmat wöchentlich beigelegt, das Xeeliblott fLr den Xretr Sieben" zweimal wöchentlich. DieL-ndwiitlchaftlichen r«it- fragen" erlcheineii »isnallich zweimal.

164. Jahrgang

Gietzener Anzeiger

General-Anzeigrr für Gderheffen

Samstag, 14. Februar 1614

Rntatio»?dr>lik und Dcrlag der Vrüblichen llniversitälS - Buch- und Steinbrnckcrct. R. Lange, Gießen.

Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straffe 7. Expedition und Verlag: <**«» öl. Redakl!on:^«lI2. Tel.-Adr/AnzeigerGießc,,.

Mb. Deutscher Reichstag.

213. S'knnj, Freitag, den 13. Februar.

5tm Tische des BundcSratS: Dr. Delbrück.

Vizepräsident De. Paasche eröffnet di: Sitzung um l lltzr.

Karre Anfragen.

Die NatianaLikeralen V sscrmonn und Freiherr von Rickt-. Hofen fragen:

Zeitungsnachrichten zufolge Hai die amerikanische Regierung da-- visher bestehende Verbot der Waffenausfuhr nach der Republik Mexiko auigeboben. Es dürffc zu befurchten sein, daß dadurch die Revolution gegen den auch deutscherseits anerkannten gegenwärtigen Präsidenten der mexikanischen Republik be­deutend gestärkt und die Wiederherstellung der Ruhe entsprechend erschwert wird. Ist der Her: Reichskanzler in der Lage, Aus­kunft darüber zu geb-n, ob der kaiserlichen Negierung mit Rück­sicht auf die durch die andauernden Unruhen in Mexiko schwer geschädigten deutschen Interessen Mitteilungen über diese Maß­regel seitens der amerikanischen Regierung gemacht worden sind?

Eine inhaltlich gleiche Anfrage wird auch von dem Abg. Dr. Blnnck (Vp.) gestellt.

Unterstaatssckretär im Auswärtiger! Amt Zimmermann teilt in Beantwortung beider Anfragen mit: Tie Regierung der Ver­einigten Staaten hat die Aufhebung des WaffenaussuhrverboteS amtlich ,nitgeteilt. Sie ho dabcr der Ueberzeugung Ausdruck ge­geben, daß nieniarid außerhalb Mexikos imstande sei, die Angelegen­heiten des Landes zu ordnen. Die Wiederherstellung ruhiger Ver­hältnisse sei uur zu erhoffen, wenn cs beiden Parteien überlasten bleibe., ihren Zwist unter sich auszusechten. Durch die Maßregel beabsichtigt die amerikanische Regierung, ihre Staatsangehörigen in dieselbe Lage zu versctzei, wie die Staatsangehörigen anderer Länder, denen cs bcn Anfang-an srcigcstellt war, nach Mexiko zu verkaufen, was sie wollen. Ter Schutz der Deutschen in Mexiko durch die kaiserliche Regierung wirv nach wie vor Gegenstand ernster Sorge sein. Sobald sich die Lage bedrohlich gestaltete, wurden nach Mexrko das Kriegsschiff ..Hertha'" und ein kleiner Kreuzer entsandt, liniere Schiffe sollen das Leben der Deutschen wenigstens an der Küste schützen und außerdem im Notfälle den. aus dem Inneren Mexikos flüchtenden Deutschen sichere Zuflucht gewahrem Zu diesem Zwecke können auch dank der Bereitwilligkeit der Hamburg- Amerika-Lnlic deutsche HandelSdampser herangezogen Werder,. Den Deutschen im Innern des Landes Schutz zu ge­währen, ist die kaiserliche Regierung nach Lage der Dinge außer- stände. Deshalb wurde a,i besonders bedrohten Punkten den Deut- schen tviederholt der lllat gegeben, sichere Orte aufzusuchcn. Da einzelne Familien ober nicht über die notigen flüssigen Geldmittel verfügten, sind von deutscher amtlicher Seite ihnen- Unterstützungen gegen Schuldscheine gewährt worden. Der kaiserliche Gesandte hat außerdem amtlich geleitete Expeditionen veranstaltet, unr das Leben der Bedrohten zu beschützen. Im allgemeinen sind die Verluste bis­her verhältnismäßig gering. E? gebt uns in dieser Hinsicht nicbt besser und schlechter als anderen Nationen. Selbstverständlich wird die mexikanische Regierung nach völkerrechtlichen Grundsätzen für den Schaden unserer Landsleute aufzukommvn baben.

Abg. Schulz-Erfurt (Soz.) fragt:

In einer Versammlung des Berliner Philologenvereins im Dezember 1913 hat der preußische Ministerialdirektor von Bremen mitgeteilt, daß in Kürze ein pädagogisches Zentral­institut errichtet werden solle. Kann der Herr Reichskanzler darüber Auskunft geben, ob es sich bei diesem Plane ,rm eine Zentralstelle für Preußen oder um ein pädagogisches Zentral­institut für das Deutsche Reich handelt?

Ministerialdirektor Lcwald: Daß in Berlin von der Königlich Preußischer! Unterrichtsverwaltung gegründete Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht bezweckt, alles auf diesem Gebiete Vor­handene in- und ausländische Material zu sammeln, dieses Mate­rial durch Ausstellungen. Museen u. dergl. weiteren Kreisen zu­gänglich zu machen und die Veranstaltung von Kursen zu för­dern. insbesondere auch die Gründung von Arbeitsstätten vorzu­nehmen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ist das Institut auch nach seiner Gründung als ein preußisches anzu­sehen, so wird cs doch an dieser seiner Wirksamkeit durch die Kom­petenzfrage nicht gebunden sein.

Die Welfen Eolsboru und Frhr. v. Schclc fragen:

Die Klagen sind allgemein, daß in Ausführung der Reichs­versicherungsordnung auch Eltern, die sich in durchaus ge­sicherten Vcrmögensverhältniffen befinden, gezwungen werden sollen, ,bre nur im eigenen Betriebe mitarbeitenden, bei ihnen wohnenden Kinder in den Landkrankcnkassen zu versichern. Man verlangt solches beispielsweise im Landratskrcisc Stolzenau (Hatrnover) von wohlhabenden Hofbesitzern, die zur Wehr- steucr herangczogen such. oder fordert den Nachweis eines Bar- kaprtals von mindestens 3000 Mark für jedes betreffende Kind. Da eine derartige Handhabung der Neichsversicherungsordnung unserer Auffassung nach, diesem Gesetz nicht entspricht, so richten wir die Anfrage an den Herrn Reichskanzler, ob er eine der­artige Interpretation des Gesetzes für die richtige hält?

Mirttsterialhirektor Dr. Caspar: Es kann nicht als allgemeine Regel gelten, daß der Nachweis eines bestimmten Vermögens ver­langt werden öarf. Das ist nur in besonderen Fällen zulässig.

Die Fortschrittliche Volkspartci fragt durch die Abgg. Dr. Müller, von Payer und Dr. Wiemer:

Wa? gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um die fort­gesetzten schweren Unglücksfälle auf dem Flugplätze Johannis­thal. der zur Ausbildung von Fliegeroffizieren in hervorragen­dem Maße Verwendung findet, durch entsprechende Maßregeln, insbesondere durch Verbesserung der ungenügenden Start- und Landungsverhältnisse auf dem Flugplätze, zu verhüten?

Vizepräsident Dr. Paasche teilt mit, daß die Anfrage nach Erklärung der Regierung erst später beantwortet werden könne.

Las Leichsamt des Znoerv.

(Neunzehnter Tag.)

Zunächst wird über die gestern Zurückgestellten Resolu­tionen z,im Reicks Versicherung samt abgestimmt. Angenommen wird die Resolution Dr. Spahn (Zentr.), die die baldige Verlegung der Vorschriften behufs Bereitstellung der Rücklagen der Berufsgenossenschaften für den genossenschaftlichen Personalkredit fordert. Angenommen wird ferner die Okesolution Mn mm (Wirtsch. Vgg.), die bei ge­stiegenem Lohn höhere Renten verlangt, und die Resolution Behrens (Wirtsch Vgg.), die eine Erklärung des Begriffs F a ch a r b e i t e n" in der Reichsoersicherungsordnung empfiehlt. Auch die sozlaldenrokratischc Resolution auf Vorlegung einer D e n i f d> r i f t über die Frage, wie sich die Grundsätze für die

Gewährung und die Durchführung des HeilderfabrenS bewährt haben, gelangt zur Annahme.

Die Denkschrift über die Rücklagen der Berufs- genoffenschafteu wird einer Kommission von 1 1 Mit­gliedern überwiesen.

Das Kanalamt.

Abg. Lkgien (Soz.):

Tic Ärdeiibverhäliniffc der Schleusciiarbeiier sind uncrirag, sich. Sic muffen meist 81 Stunde» in der Doch» arbeiten und haben keinen freien Sonntag. Auch die Löhne sind ganz unzu­reichend. Bei der Berechnung der Ucberstunden werden die 2tr- bcitcr benachteiligt, (im Privaibetricbe nennt man das Be­mogeln.

Abg. Hoff (Vp.):

Wen», der K a i s c r - W i l h e l m - K a ii a l auch in erster Linie strategischen Zwecken dient, so niuß er doch auch, soweit cs mit der Landessicherheit verträglich ist, den Zwecken des Ver­kehrs und der Kultur dienen. Der Verkehr steigt erfreulicherweise voii Jahr zu Jahr. Wenn das Reich praktische Mittelstands- Politik treiben will, dann soll es sich der kleinen Küsten- schiffer mehr annehmen. Sie muffen oft zehn bis zwölf Tage liegen bleiben, ehe sie durch den Kanal kommen. Tie Schäden deö jetzigen Submissionswesens treten am krassesten in Krisenzeiten zutage. Der gewerbliche Mittelstand in Kiel hat darunter schwer zu leiden.

Ministerialdirektor v. JonqrüöreS: lieber die Beteiligung der ausländischen Arbeiter und über die Lobnverhältnisse liegt ein ausführlicher Bericht des Kanal- amt^ vor. Herr Legten soll einen Auszug erhalten. Die Zahl der ausländischen Arbeiter hat sich erfreulich verringert. Der Prozentsatz ist von 36 auf 25 herabgegangen. Nun sollen wir den Unternehmern bei Vergebungen zur Pflicht machen, die Löhne aufzubessern. Soweit können wir nicht gehen. Tatsächlich sind die Löhne auch auskömmlich. Zu den IlnterstützungSkaffen muffen die beteiligten Kreise natürlich auch Beiträge leisten. Eine Mogeler der Kaualverwaltung bei der lieber stund en- berechnung ist völlig ausgeschlossen. Eine gewiffe Unregelmäßig­keit beim Kanalbetrieb ist nicbt zu vermeiden. Denn bei gutem Wind melden sich natürlich sehr viele Schiffe an. die sich dann im Hafen aniammcln. Die Reform der Schlepptarife wird erwogen.

Abg. Legren (£05.)'

Die Heranziehung ausländischer Arbeiter bekämpfewir nur deshalb, weil ihnen niedrigere Löhne gezahlt Werder.

Mg. Hoff (Bp.):

Die Beschwerden der Kleinschiffcr sind nur zi l>erechtigt. Sie muffen berücksichtigt werden.

Lss Ariffichtsam^ für Prevatversichcrung.

Abg. Gicsbcrts (Zentr.) erklärt, daß der Abg. Astor (Ztr.) gestern nurfürseinePer- son gesprochen habe, als er erklärte, die Unfälle des täglichen Lebens sollten nicht entschädigungspflichtig sein. Die Zentrums- fraktion ist der Ansicht, daß diese Unfälle, soweit sie den Betreffen­den bei der Detricbstätigkeit treffen, entschädigungs­pflichtig sind.

-ES liegen zwei Resolutionen Dr. D 00 r manu (Vp.) Ickler (nat'l.) Dr. Pfleger (Ztr.) Rupp-Marburg .Wirtsch. Vcr.) vor. Die eine verlangt eine Aenderung des Gesetzes über die Privatversicherungen dahin, daß auch die öffentlich- rechtlichen Versicherungsunternehmungen.

deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bun­desstaaten oder Provinzen erstreckt, der Aufsicht des Kaiserlichen Auffichtsamtes unterstellt werden. Die zweite ersucht den Reichskanzler, bei den Landesregierungen dahin zu wirken, daß die öffentlich-rechtlichen Versicherungen (Le­ben«- und Volksversicherung) die nicht der Auflicht des Reichs- amteS unterstellt sind, bei ihrer Propaganda und Versicherungs- Werbung die Grundsätze beachten, die das Reichsamt für die pri­vate Versicherungen aufgestellt hat. Ferner soll Behörden und Beamten untersagt sein, ihren amtlichen Einfluß zu Gunsten irgend einer Lebcnsversicherungsform geltend zu machen.

Abg. Giebel (Soz.):

Für die Versicherungspflicht von Privatangestelltcn sollte we­niger die jeweilige Beschäftigungsart, als die allgemeine Stellung des Einzelnen maßgcbenl- fein. Jährlich kommen 150 M i l l t 0 n c n Mark Beiträge ein. Tiew ungeheuren Summen follren so angelegt werden, daß auch das soziale Interesse der Angestellten dabei gewahrt wird. An Bergwerksgesellsckaften darf man kein Geld geben Jndustrlepapiere gelten doch nicht als mundclstcher. Man sollte das Geld an Baugenossenschaften geben. Die Ängestelltenverhältnisse in der ReichSvcrsicherungSanstalt sind ganz bureaukratisch Ten 1200 Beamten will man keinen Personalaus­schuß gestatten. Zu mißbilligen ist die Bevorzugung der Mrlüar- cmwarter. Die Bureauräume sind so eng, daß die Beamten dort wie cingepökelte Heringe sitzen.

Ministerialdirektor Caspar:

Die Landesveosichcruugsanftcklt ist auf der Selbstverwaltung aufgebaut. Da können wir nicht eingreifen. Das gilt auch für die Anlage der Kapitalien. Tie (Grundsätze für die Kapitals- anlaqc sind mit dem Derwaltungsrat eingehend beraten worden. Beleihungen von Gruben. Bergwerken usw. sind unzulässig. Einzelne Beschwerden gehören vor den Verwal- tungsrat. Jeder Angestellte soll jährlich einen Kontcnauszug er­balten. Auf Anfrage der Angestellten, ob der Beitrag dctz Ar­beitgebers eingegangcn rst, muß Antwort gegeben werden. Rack» dem Gesetz soll ein Drittel der Beamten Militäranwärter sein. Tüchtige Leute soll man aber nicht abweifen, wenn das Drittel schon besetzt ist.

Abg. Wallenborn (Zentr.):

Die Unterstellung jener öffentlich -echtl«en Versicherungs- Unternehmungen. deren Geschäftsbetrieb sich über mehrere Bun­desstaaten erstreckt, unter die Aufsicht des Aussichtsamt ist un­bedingt erforderlich. Private Versicherungen, die das gemein­nützige Unternehmen der Bolksversicherung in die Hand genommen haben, sollen nicht schlechter gestellt sein, als die öffcnllichen Ver­sicherungen. Tie Monopolstellung, die Geiierallandschastsdircktor Kapp für die letzteren ansirebt, können wir nicht begünstigen.

Abg. v. Wiutcrfeld-Menk (Kons.):

Selbstverständlich wehrt man sich, wenn ein »rderer sich in einen alten befestigten Besitzstand eindrängen wii5 dagegen und wird zornig. Wie es im Sprichwort heißt: Ter alte State* fccifjl

den jungen. Die öffentlichen Bersichermlgeu haben tu eine ge wisse Notwehr gegenüber den privatert gchaiidelt. Die Versiche­rung tor enteren weißt in noch kurzer Zeit recht erhebliche Zahlen auf. vi?ic können sehr wohl zu einer Ausgestaltung der Lebens­versicherung beitragen. In der Beziehung kann, wie England und Amerika zeigen, bei unS noch sehr viel geschehen. Wir wollen auch einen Platz an der Sonne. Die Lebensversicherung ist d i e beste Gelegenheit gum sparen. Die Ausdehnung d^r öffentlichen Versicherungen auf die westlicheu Provinzen ist durch­aus natürlich. Dir werden aber in Zukunft alles ausschaltcn, was diese Zwistigkeiten unterhalten kann. Die Arbeit einer ein­zigen Persönlichkeit, des Dr. Kapp, hat die öffentliche Anstalten in ungeahnter Weise entwickelt. Man wird sich einzelnen Aus­stellungen dieser Tätigkeit Bewunderung nicht versagen kömiew- (Beifall rechts.)

Abg. Dr. Doormann (Vp.):

Auch wir bedauern den Streit zwischen den pri­vaten und öffentlichen Gesellschaften, und geben zu, daß er zu manchen Angriffett auf die letzteren geführt bat, die nicht schön lvaren. (Hört! Hört?) Es ist sehr unangenehm, zu untersuchen, wer diese Streitigkeiten veranlaßt hat. Wir rönnen nur wünschen, daß sobald als möglich eine Einigung hcrbeigeführt wird. Wir find nicht Gegner der öffentlichen Ver­sicherungen. Wir glauben aber die Sache zu fördcmt, wenn wir beide, die privaten und die öffentlichen, fördern. Für einen friedlichen Wettbewerb ist Raum genug.

Abg. Dr. Junck (Natl.):

Wir verlangen uur, daß oic Waffen gut und gleich sind. Der Street zwischen den öffentlichen und privaten Gesellschaften soll nicht auf das Niveau eines gewerblichen Stonkurrenzkampscs kom­men. Die ersteren haben die Unterstützung der staatlichen und Ge­meindebehörden in Preußen. Eigentümlich berührte der Gegensatz bei der Volksversichcrung. Die öffentlichen Versicherungeit hoben durch ihr Verhalten die Sozialdemokratie unterstützt. Auch unser Wunsch ist cs, daß der Streit aufhöre.

Staaissekretä'r Dr. Delbrück:

Bei dem Konkurrenz st reit zwischen öfferrt- lich-rechtlichen und private ii Versicherungs­gesellschaften ist es zu Ausschreitungen gekommen, die die .Aufsichtsbehörden häufig genug mit oller Schärfe zurückgewiesen haben. Nun hat sich aus der Tatsache, daß die Aufsicht über den einen TA der Unternehmungen das Aufsichtöamt der Privat- vcrsicherungen führt, über den anderen Teil das preußische Mini- ste-cium des Innern, mit Recht oder Unrecht die Vorstellung ent­wickelt, als ob die verschiedenen Aufsichtsbehörden die eine oder andere Partei begünstigen. Das ist ein Irrtum, den ich mit aller Entschiedenheit zurückwcise. Die Angelegenheit ist von Anbeginn in engster Fühlung zwischen dem preußischen Minister 'des Innern und mir behandelt worden. Wir haben von Anfang darin -über- eittgeftimmt, daß eine energische Propagierung der Volksversicherungen eine überaus wichtige Aufgabe ist und daß alle jene, die sieh dieser Aufgabe unterziehen, angemessene Förderung durch die Behörden erfahren müssen. Ich habe mich bemüht, den Dolksversicherungcn ihren gemeinnützigen Charakter zu sichern, weil ich aus den Kreisen der großen Arbeiterorgani­sationen darum gebeten wurde.

Wir waren uns auch darüber einig, daß es in hohem Maße unheilvoll wäre, wenn die beiden gleichzeitig ins Leben getretenen Unternehmungen sich bekämpfen würden. Ich bin redlich bemüht gewesen, rechtzeitig eine Einigung zwischen den Be­teiligten herbeizUfühven. Das ist mir bis jetzt leider nicht gelungen. Aber jedenfalls will sowohl der preußische Minister des Innern wie auch ich dafür Sorge tragen, daß--der Kamps sich in angemessenen Formen vollzieht. Die erforderlichen An­ordnungen sind von uns ergangen, und ich hoffe, t> sich i rt nicht allzu ferner Zeit d i e Einigung vollziehen wird. Anläßlich dieser Vorkommnisse ist nun hier im Hause eine Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen vorgeschlagcn worden, wie sie in den beiden Resolutionen zum Ausdruck kommen. Das erscheint mir n i ch t t u n l i ch. Wir sind nicht in der Lage, eine Organisation, die der Aufsicht der preußisckrcn Behörden untersteht, auch der Aufsicht einer Reichsorganisation zu unter- stellen. Ich halte cs auch rricht für erforderlich, da die einzel- staatlichen Beaufsichtigungen ihrer Aufgabe vollkommcll gerecht werden. Deshalb muß ich Bedenken tragen, eine Aenderung > E gesetzlichen Bestimmungen herbeizuführen. Ich glaube auch nicht, daß die Befürchtung, es Könnte durch das Ueberyreiscn einzelner Versicherungsunternehmungen in andere Bundesstaaten eine Rcchtverwirrung entstehen, berechtigt ist.

Die Frage, ob die Geschäftsbetriebe solcher Anstalten a'lch in denl außerprcußischen Gebier von der preußischen ?lufsichtSbehörde kontrolliert werden dürfen, ist dahin zu beantworten, daß an sich der preußische Mrnister des Inncrri auch dort die Aufsicht fübrcu darf. Doch :st dies praktisch wenig von Bedeutung, da solch« Be- triebe außerbalb Preußens nur mit Gnrehmigung des betreffenden Bundesstaates eingerrchtct werden dürfen und diese Genehmigung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Pralti sch durch­führbar sind derartige Unternehmen in meh­reren Bundesstaaten durwauS. Auch die Befürchtung, daß die öffentlichcn-rechtlichen Versicherungsanstalten sich ton or­dentlichen Gerichtsstand entziehen könnten, ist nickt zutreffend. ES besteht zwischen dem preußischen Minister deS Innern und mir Einigkeit darüber, daß derartige Versicherungsanstalterl uneinge­schränkt der Rechtsprechung des ordentlichen Gerichtes unrerstebeu. Sobald es sich um das Verhalten einzelner Beamten handelt, kön­nen Zweifel entstehen, ob nach den geltenden Vorschriften der Auf* sicktsbehörde oder \m Wege der Prozesse entschieden werden soll.

Ick wurde der Auffassung zuneigen, daß hier eine Klage zu­lässig rst, doch ist die Frage zweifelhaft. Ich trage also nach dem Gesagten Bedenken, ein Gesetz n Aussicht z u stellen, das die Befugnisse des Aufsichtsamtes für Privat- versicherungcn auödebnt auf ösfentlich-rechilickr Nnternehnrungcn, die über die Grenze eines Bundesstaates hinaus betrieben werderu Im übrigen stimme ick mir den Rednern aus dem Hause darin überein, daß Ausschreitungen im Konkurrenzkampf von d>r e'neR oder anderen Partei noch den gleichen Grundsätzen und mit gleicher Schärfe geahndet werden müssen. Der preußische Mittn'ter de» Innern und ich haben die erforderlichen AnordmWen getroffen.

Abg. Rupp-Marburg (Wirtsch. Vgg.):

Die Flugblätter, in dem der Streit zwischen den Versichorungk- gesellschaflen veröffentlicht wurde, beweisen, daß Behörden in ganz unzulässiger Weise für die öffentlichen Anstalten tätig gewesen sind.

Abg. Hildenbrand (Soz.):

Die Reichsregierung hat jahrzehntelang gleichgültig zugeiehei^, wie auf dem Gebiet der Versicherung der Kapitalismus sozialen Mißbrauch trieb. Die Volksfürsorge war den privaten Gesell­schaften unbequem, deshalb hat man'versucht, das Aufsichtßamt zur