| Gemeinden
L
69 60
II
LQ.
ü
14
Sb
66
67
68 60
70
71
72 78 74
76
76
77
78
79
80 81 82
Rabertshausen . ReinbardShain . ReiSkirchen . . ftoMmm . . . Rödgen* . . . RLthgrS . . . RÜddmgShaufen. Ruttershausen . Goasen.... Stangenrod . .
Staufenberg . . Gteiubach* . . Steinheim . . Glockhaufen . . TraiS-Horloff* . Treis a. d. Lumda
Trohe . .
Utphe . . Gillingen . Watzenborn-Stein Weickartshain WeiterSharn Wieseck* . Winnerod*
Feldgemarkun^
berg
Feldheim
rsteinberg
Umlagen der politische»» Gememden
Sonstige Ausschläge
Um
lagen.
bedarf
M
Au-jchlaj
Steuerwerl
de«
Vermögens
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Ausschlags
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100 Ji Ettuer- wer» deS Ber- mvgenS
koeffizicnten
auf
l^flaat- ltche Ein- kommen- steuer
Um
lagen-
bedarf
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AnSschla ziemen ii
100 Ji Steuer- wert der Bcr- mvgenS
gSkoeffl- n ^ auf
1JC
staatliche
(Sin:
tommeu»
steuer
Bezeichnung der Art des AnSIchlagS und der AuSschlagSgrundlagen
3 600
888 800
1884
70
21.978
119,803
6600
1 874 600
1 456
20
39,720
104,017
10 000
3 636 400
8 923
50
16,055
106.073
6 000
1 629 700
1696
40
19 .763
104.823
11 500
2 087 700
8 744
00
27.945
151,294
8 000
899 500
1278
10
20.848
88.041
9 000
2 006 300
2 094
20
29.948
142,851
6 200
1 666 100
2 208
70
20.631
125,085
13 400
1 967 500
2 810
90
42,807
215,399
1490
14, 780
—
Auf die Parzelleubesitzer
4 800
1 233 500
1 392
20
34.520
137.528
2 000
2 463 800
8 278
80
4,45
27.541
18 000
3 574 800
5 014
50
28.333
156,993
10 000
2 155 700
2 656
70
29.559
136.562
12 000
1 550 700
4 239
10
24,282
194,254
14 300
3 573 300
3 687
70
24.147
153,792
155
1,901
12,107
Auf die Katholischen.
16 000
3 774 200
5 081
60
26,002
121,741
1408
2.923
13,685
Auf die Evangelischen.
3 200
515 900
1 218
80
28.550
142,208
8000
3 317 300
4 456
70
18.311
80,452
%
6 000
3 817 500
5 328
00
7.446
40,484
33 500
6 715 700
9 367-
65
29.294
178,869
6 000
1 426 700
2 952
70
19,533
108,821
'
*
8 630
2 390 400
2109
90
32.407
165,167
50 000
10 922 900
20870
55
20,992
129,709
1450
900 600
688
40
11,997
53,688
400
910 500
37
20
4,301
28,406
650
372 600
17
60
14,227
113,816
Porstehende Uebersicht wird mit dem Ansügen veröffentlicht, daß die Erhebung der Umlagen bet den »ml verseheiren Gemeinden in sechs Zielcn. und z»var in den Monaten Mai, Juli, September, November 1917, Januar und März ivlv, bei den übrigen Gemeinden tu vier Zielen, und zwar in den Monaten Juli, September, November 1dl? nrrd Januar 1918 geschehen soll.
Gießen, den 29. Oktober.191?. Großher-zoglicheS Kreisamt Kleyen.
In Vertretung: Langer mann.
Bekanntmachung
Betr.: Ausführimg des 8 11 des Gesetzes über den Vater-, ländifchen Hiltzdimst. Born 16. Januar 1916.
Gemäß ß 11 des Reichsgosetzes über den vaterländischen Hilfsdienst! vom 6. Dezenrber 1916 (llöeichS-^Gesetzbl. S. 1332) wird in Ergänzung nnd Abänderung unserer BMirntnrachung mm 14. Februar 1917 über die Errichtung ständiger Arber devmlssWsse und besonderer Ausschüsse für die Angestellten nach« § 11 des Hil-fs° dimstgesetzes (Reo.-Bl. S. 45) und urrserer Wsthlord-mmg vom 14. Februar 1.917 für die Wühl der ArbeitemussMsse und An- gestelltenausschüsse nach 8 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 (Reg.-Bl. S. 47) folgerches bestimmt:
1. Bei Feststelllrng der nach ß 11 Msiatz 1 oder Msatz 3 des Gesetzes für die Errichtung des Mlsschnsses notioendrgerr Mindest? zaht sind alle Arbeiter oder Angestellten olyne Rücksicht nief Geschlecht, Alter oder Staatsangehärigteit mitzuzal/len.
2. Die Ausschüsse sind von dem Betriebsuuternehmer entweder
für den gesamten Betrieb oder für die eürzedren Betriebsikbteilnnaen *u errichten. Jedenfalls müsse,: alle Arbeiter nrrd Angestellterr ves Betriebs durch einen Ausschuß vertreten sein. _
Für die im Handelsregister eingetragenen Ziveiguiederlass«engen sind Arrsschlisse zu errichten, sofern irr ihnen Arbeiter oder Angestellte tu der mich § ü Msatz 1 oder Msatz 3 des Gesetzes für die Errichtmrg dcr Ansschüsse notwendigen Mindestzahl beschäftigt werden.
3. Der Betriebsnnternehmer hat die Mrsschußmitgtieder spätestens eine Woche nach ihrer Wahl zur Wahl eines Obmanns, eines Vertreters des Obinauns und eines Schriftführers zrrsamnrekzube- rasen. Diese Wahlen erfolgen in geheirner Wahl mit einfacher Stimmenmehr-heit: bei Stimmengleichheit eirtschjeidet das Los.
Ter Obmann Hot der: Verfahr mit den: Betriebsu nteri«e h irrer zu vermitteln nnd-den Ausschuß im Bevkehr mit der Schjlrchikimgs- fhelle zn vertreten.
4. Ter Betriebsnnternehnrer hat die Znsanrmensetzuirg des Wrsschusses unter Bezeichnung des Obmanns, des Vertreters des Obnranns und des Schriftführers duvck)j euren dnuernd lesbaren Anschlag an geeigneter, allen Beteiligten zugänglicher Stelle im Betriebe beganntzumocheir.
5. Vor jeder Sitzung eines Arröschusses mnß von dem Betriebst
rmterirehmer oder dem vorr ihm bestellten Vertreter arrs Grund der voir ihm vor geschlagenen B-dratmr ^gegenstände nnd der vrm den AllSschuhmitglieoern eingereichten Anträge eine Dagesordimugj entworfen rurd festgesetzt weÄen.
Besteht zlviftherr dem Betriebsrurtecnehmer oder seine in Ver-, treter nnd dem DLusschuß Meririingsverschederrhert darüber, ob ein Beratlurgsgegeirst-Lich zu den Obliegenheiten des Anssck>usses rmch 8 d2 Absatz 1 des Gesetzes gehört rurd deshalb auf die Tagesordnuug gesetzt »oerdou mrrß, so entscheidet ans Anruf der im ß9 Absatz 2 des Gesetzes bezeichlnete, für den Betrieb Ml.-, ständige Schlickstungscursschalß.
6. Der Betriebsnnternehnrer oder der von ihm bestellte Vertreter hat den Ausschuß M berufen rrnd seine Verhandln ngsm zu leiten. Er Lrnn sich au den Erörterungen beteiligen,' an den Abstinrmmrgeu nimmt er nicht teil.
Besteht im Ausschuß der Wunsch, einzelne Gegenstände der Tagt'ssrduung zunächst irr Wlvesercheit des Betrrebsiunternel-vrerS oder seines Vertreters zu bespve<l>eu, so kann der Obmann den. 2LuSschuß dazu einladen. Sollen solck^ BespreckMira-e« während der Arbeitszeit stallfmderr, sio ist der Zeitpunkt dafür mit dem Betriebsnrrterrrehmer oder sernenr Vertreter zrr vereinbare»». Bei deir Vorbesprechrmgen leitet der Obmann oder fein Vertreter «die Verhandlungen; ernerr Beschluß, abaescheir von der Anrufnrrg der Schlickstnugsstelle, Centn der Ausschch nur in einer Sitzung fasse«, die dem Absatz 1 entspricht.
7. Der Bcichandlungsleiter l-at die Pflicht, für eine sachliche Erledigung der Tagesordnurrg zu sorgen.
6. Ein gültiger Beschluß des Ausschusses kann nur gefaßt werden, wenn alle Mitglieder und irötigenfalls die erfordertsthest Steklvertveter unter Mitteilung der Beraturrgsgegenstärrde geladmr nnd mindesteirs lMlb so viel Vertreter erschienen sürd, wie die Zahl der Ansschußriritglieder betuchst.
Die Beschlüsse werden drrrch Stimmenmehrheit der erschienenen MitÄreinw und Stellvertreter gefaßt: bei Stimmemstüchlstit gilt der Antrag als abgelehnt.
9. Tie ArrEsckmßmitglieder und ihre Stellvertreter verwalte»»; ihr Amt mmrdgeltlich als Ehre»ran»t. Ter BetriebSirrrteruehmer ist


