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L a n d g e in e i n e u des Kreises bis auf iveideres folgen.de Höchstpreise festgesetzt:

I. Für Brot :

a) für den 4 Pfund Laib 76 Pfennig;

b) für den 2 Pfund Laib 38 Pfennig.

Das Verkaikssgewicht des Brotes n,uß noch 24 Stunden nach ferner Fertigstellung vorhanden sein.

IT Für -MM beim' Weiterverkauf durch Bäcker oder Händler an die Verbraucher:

1. Rodgenuckhl 22 Pfennig das Pfund:

2. Weizenbrotildehl 24 Pfennig tas Pfund:

Z. Weizenauszugiirehl 35 Pfennig das Pfund Gießen, den 23. Angn st 1917.

Großhcrzogliches Kreisamt Gieren.

Ör. U sin g e r.

B -e t r.: Llusführung der Reichlsgetreideordnung.

An den Oberbüraermeister zu Gießen und all die Großh Büraermcistereiett der Laiidaemcindeii des Kreises.

Der Präsident der Kriegsernährungsaintes l-at nachstehende Mitteilung gemacht, für deren Beobachtung Sie besorgt sein wollen.

Nach S 1 Abs. 3 der Reichsgetreideordunng für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) such von der Be- schlagnah me ausgeschlossen:

als frisches Gemüse geerntete Erbsen und Bohnen einschließlich

Peluschken und Ackcrbohnen".

Diese Bestimmung entsprach, der bei der Be wirtschafte lg von Gemüse und Obst vorgenommenen Regelung. Nach Mitteilungen, die von verschiedenen Seilen an nrich gelangt sind, werden jedoch tunter mißbräuchlicher Aulvendung dieser Bestimmung häufch seld- Ilnäßig angebante Erbsen und Bohnen, die nur für die Trocken-' vervimmilg bestimmt lvarcn, von den Besitzevn abgeerntet und zu Hohen Preisen, die über die in der Verordnung vonr 24 Juli 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 653) für die trocknen Hülsenfrüchte festge

werden können, sondern die zweifellos durch Trocknung ltaltbav gemacht iverdeu sollen. Darin liegt eine schwere wirtschaftliche Schädig uirg, der gerade bei der diesjährigen, im Durchschnitt Ovei felloö kaum, als Mittelernte anziuspvochenden Hülsenfrnchdt ernte mit altem Nachdruck entgegcngearbeitet loerden Muß. Ich seht- vorläufig davon ab, durch gesetzliche Maßnahmen gegen diesen Mischranch vorzugeheu, ersuche aber ergebenst ,die zuständigen Berivaltnngsbehörden daraus hinzuweisen, daß die genannte Be- stimmt, ng des 8 1 mn dal)in auszulegen ist, daß die zur Frisch­te m ü se-Gewi nun ng angebauten Hülsenfrüchte von der Be- Magirahme frei sind, nicht aber diejenigen, »oelckie ihrer Sorte und der Art des Anbaues entsprechend ursprünglich für die Trocken- gewinn,mg bestinlmt waren und jetzt nur unter Berkeunn'ng der du och die (genannte Bestimmung getroffenen ssteckstslage der Be­schlagnahme z,nn Sck)aden der Allgemeinwirtschaft entzöge» werden.

Gießen, den 18. August 1917.

Großherzogliches Krcisamt Gießen Dr. 11 s inge r.

Bet r.: Verkehr mit Brotgetreide und Mehl: hier: die Reichs­reisebrotmarken.

Mn den Oberlnugt i meistei zu Gießen und die Großst. Bürger- meistereien der Landgerueittden des Kreises.

Nach, verschiedenen Mitteilungen besteht Grund zu der An­nahme, daß vielfach. Reichsreisebrotmarken ausgegeben werden, ohne daß hiergegen die entsprechende Anzahl kommunaler Brot- rnarken in Umtausch genommen oder znrückbehalten »vird. Weiler-« Hin scheint die Twrjchrist unter Ziffer 3 des gedruckten Rund- schreiben» der ReickKgetrridestell'' vom 27. Februar ds. Js. durch die die von Bäckern, Händlern, Gast und Schankwirten usw. sofort nach der Empfaltgualchie vorgeschriebene Entwertung ange- vrdnet ist, fast allgemein nicht beachtet zu iverden. Die Folge hiervon ist die, daß vei der Abgabe größerer kommunaler Brot­tartenabschnitte und dem Bezug geringerer Brotmengen bereits vereina'hmte, nicht entwertete Neichsreisebrotmarken heransgegeben und so wieder in den Verkehr gebracht werden. Dies ist nach den Bo schritten der Neich-sgetreidesieiten unbedingt unzulässig.

Wir beauftragen Sie desl-alb, die entsprechenden Bestimmungen erneut zur 'Kenntnis der beteiligten Kreise zu bringen, deren Beobachtung streng überlvackien zu lassen und im Betretungsfalle Bestrafung: einleiten zu wollen.

G i e ß e n , den 18. Anguß 1917.

Großherzogliches .Kreisamt Gießen.

v r. U s i n g e r. __

B etr.: Ver »vertu ng von Nadel hol zsamen aus der fiskalischen

Samenklenganstalt Gamntelsbach für 1916.

M den Oberbürgei meister zu Gießen, die Größt). Bürger­meistereien und Markvvrstünde des Kreises.

Nach der vom Großherzoglühen Ministerium der Finanzen,

Abteilung für Forst- und Kameralverioaltung, gefertigten Zu­sammen stell,mg der Holzsainenliefernngen für die Konmrunalwal- düngen im Wirtschaftsjahr 1916 sind die nachstehenden Beträge alsbald an die zustäitdige .Kassestelle zu befahlen.

Rodheim 16 Pik., Steinheini 3 Mk., Lang-Göns 21 Mk., Alten-Bnseck 10,50 Akk., Annevvd 10,50 Mk., Gießen 41,50 Mk., Lollar 5,50 Mk., Rödgen 1,56 Mk., Ruttershausen 1 50 Mk., Wieseck 12 Mk., Bersrod 1,50 Mk. Hattenrod 1,50 Mk., Rei8- kirchen 8 Mk., Lauter 1,50 Mk., Münster 1,50 Mk. Nonnenroth 14 Mk., Röthges 33 Mk.. Villingen 20 Mk., Mark BettenhauseU 3 Mk., Ettingshausen 3 Mk., Hungen 13 Mk., Langsdorf 3 Mk., Lich 9 Mk., Mark Bellersheim 3 Mk., Nieder-Bessingen 6 Mk., Ober-Bessingen 1,50 Mk.. Grünberg 29 Mk., Albach 3 Ms., Gvoßen-Linden 107 Mk., Leihgestern 11 Mk., Lützellinden 15 Mk., Steinbach 11 .Mk., Mark Grüningen mit Dorf-Güll 11 Mk., Alleudorf a. Lda. 11 Mk., Beuern 7 Mk., Daubringen 3,50 Mk., Geilshausen 7 Mk., Mainzlar 2,75 Mk., Staufenberg 45 Mk., Treis a. Lda. 51,50.

Sie wollen Ihren Rechnern hiernach Ausgabe-Anweisung er­teilen. .

Gießen, den 22. August 1917.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Hem m e rd e.

Betr.: Gewerbliche Betriebszählung vom 15. August 1917.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landüenleinden des Kreises.

Um die Zuverlässigkeit der slir den 15. August d. Js. angeord­neten gelverblichen Betriebszählung sickierzhustellen, hat das Kriegsministerium in Berlin Kriegsamt, eine Anweisung für die Gemeinden zur Nachprüfung der beatch- warteten Fragebogen ausgearbeitet.

Mit nächster Post übersenden wir Ihnen diese Anweisung in derselben Anzahl von Exemplaren, wie früher die Zählermerkblätter, und empfehlen, die Anweisung in gleicher Wieise wie vorher die Merkblätter zu verteilen. Auch fügen wir die in Absatz 6 dar An- Weisung erivähnte Postkarte (für jede Gemeinde ein Stück) cm; diese i st an das Kr i e g s m i n i st e r i u m bis zum Sep­tember ein^us chi cke n.

Soweit das Zählmaterial bereits abgeliefert wurde, erhalten! Sie dasselbe wieder -gestellt.

Sie wollen die angeordnete Nachprüfung nurunehr veranlassen und dafür besorgt sein, daß die Ausführung ans das sorgsamste erfolgt.

Die nachgeprüften Fragebogen sind bis spätestens zum 20. September d. Js. an uns abzuliefern.

Gießen, den 23. August 1917.

Großberzoaliches Krc,samt Gießen.

I. V.: H e m m e rde.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Geniarknng Londorf: hiev: Dvai- uagezinsen.

In der Zeit vom 1. bis einschl. 7. Septeniber d. Js. liegt auf Gr. Bürgernßnsterei Londorf

der ^Ausschlag der Zinsen der Drainagekosten nebst Be­schluß vom 1. Mai 1917 zur Einsicht der Beteiligten offen

Ternrin zur Entgegennahnie von Einioeltduitgen hiergegen findet daselbst Samstag, den 8. September d. Js-, vorinittagiS von lOVs bis 11 Uhr statt, lvozn ich die Beteiltdten mit dem -hv- fügen einlade, daß die Nichterscheiltenden mit Einwendungen aus­geschlossen sind. ^ r , , . . f

Die Eittlvendungen smd lchr,,tl,ch eruzuretche-.

F r i e d b e r g , den 15. August 1917.

Der Gr. Feldbereinigungskommissär:

S ch n i t t s p a h n , Regieretgsrat.

Mettorslogische veobachtungen der Station Siehen.

August

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Wetter

23.

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26,9

12,7

48

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7

Sonnenschein

9"

22,7

14,2

71

10

24.

7"

18,8

10,4

65

1

Sonnenschein

Höchste Teinperatur am 33. bt- 2.1. August 1917 Niedrigste * 22. ., 23. 1917

Niederschlag: 0,0 mm.

-s- 27.1' 0. 4- 11,4*0.

ZwillingSrmiddruck der Arühl'fchen Univ.-Duch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen

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