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\ Bekanntmachung.

Auf Grund des Höchstpreisgesetzes in der Fassung vom 17. De­zember 1914 (ReiM-Gesetzbl. S. 339, 513) wird bestimmt:

Beim Verkauf von Frühkartoffeln durch den Erzeuger darf höchstens ein Preis beanspruäst, genommen und bezahlt wer­den, der beträgt:

1. für die Zeit bis zum 21. Juli 1916:

19 Mark für den Doppelzentner,-

2. für die Zeit vom 22. bis 26. Juli 1916:

17 Mark für den Doppelzentner,

3 für die Zeit vom 29. Juli bis 4. August 1616:

16 Mark für den Doppelzentner,

4 für die Zeit vom 5. bis 16. August 1916:

15 Mark für den Doppelzentner.

Beim Großhandel, d. h. beim Verkauf von mehr oft 1 Zentner Frühkartoffeln durch den Handel, dürfen beansprucht, genommen und bezahlt werden:

1 für die Zeit bis zum 21. Juli 1916:

20.50 Mark für den Doppelzenturr,

2. für die Zeit vom 22. bis 26. Juli 1916:

ä v 18,50 Mark für den Doppelzentner,

3 für die Zeit vom 29. Juli bis 4. August 1916:

17.50 Mark für den Doppelzentner,

4. für die Zeit vom 5. bis 15. August 1916:

16.50 Mark für den Doppelzentner.

Im Kleinhandel,- d. h. beim Verkauf biS zu 1 Zentner

Frühkartoffeln durch den Handel dürfen beansprucht, genommen Und bezahlt werden:

1. für die Zeit bis zum 21. Juli 1916:

12 Mg. für da« Pfund,

2 für die Zeit vom 32. bis 28. Juli 1916:

_ _ Ä 11 Pfa. für ba3 Pfund,

3 für dre Zeit vom 29. Juli bis 15. August 1916 t

, r 10 Pfg. für das Pstmd.

Erzeuger, die unmittelbar an den Verbraucher Fnihrartoffeln frei dessen Haus oder auf dem Wocheumarkt verkaufen, dürfen, je nachdem sie über einen Zentner oder dis zu eurem Zentner liefern, die für den Großhandel oder den Kleinhandel festgesetztes Preise beanspruchen.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu einein Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet

Darmstadt, 14. Juli 1916.

Großherzogliches Ministerium des Innern, v. Hombergk.

An den Oberbürgermeister zu Gießen, Großh. Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises, Großh Poltz«*- amt Gießen und Großh. Gendarmerie des Kreises.

Vorstehearde Preisfestsetzungen ftiijb sogleich ortsüblich bekannt zu machen und ihre Einhaltung zu überwachen.

Gießen, den 17. Jul, 1916

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen.

__Dr. U singer.

Betr.

Regellmg der Beschaffung, des von lebende,u Vieh.

bsatzeS und der Preise

... ^lt Genehmigung Gvoßh. Ministeriums des Innern vom 16. dS Mts. zu Nr. M. d. I. Hl 12 166 wiich in Abänderung der Bestunmuugen des 8 4 Ziffer a unserer Bekanntmachung vom 22 Mai 1916 (Kreisblatt Nr. 50- der eininalige Handelszuschlag flu Lrchafvieh von 3 o/o a u f 2 °/° herabgesetzt. Diese Anord- mrng tritt mit dem Tage der Verkündung im Amtsverkündiaungs- blatt in Kraft.

Gießen, den 20. Juli 1916.

Gvoßherzogltche Pvovruzialdirektivn Oberhessen.

^ vr. Usinger.

Bekanntmachung.

Betr.r Regestmg der Beschaffung, des Absatzes und der Preise von lebendem Vieh.

Vorstehende Bekanntmachung Großh. Pwvrnzialdirektion wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gießen, den 20. Juli 1916

Großherzogliches Kreisamt Gieße» I. V.: Hemmerde.

B e t r.: Vertrieb von Generalstabskarten." '

Au die Schulvorstände des Kreises.

. Die Kartenvertr-iebsstelle Koblenz gibt bekannt, daß der Ver­trieb der General,tabskarten dem Handel freiaegeben ist. Eine Be­schränkung besteht nur für die preuß M e ßti s ch b l ä t te r'im G r e n z h e z i r k, die nur dann abgegeben werden, wenn ein Erlaubnis,chei,r beim zuständigen stellvertretenden Generalkont- inando erwirkt ist.

Sie wollen daS Lehrpersonal von Vorstehendem in Kenntnis setzen

Gießen, den 19. Juli 1916.

Großherzoaliche Kreisschulkommission Gießen.

I. V.: L a n g e rm a n n.

Betr.: Verwertung oer Obsternte an öffeullichinl Wegen.

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Obstpreise haben in diesem Jahre bereits eine Höhe er- rercht, die die notwendige Verwertung des Obstes als Nahrungs­mittel unmöglich machen. Nicht unbedeutende Mengen von Obst werben von den mt Besitz der Gemeinden befindlichen ObsÜäumen an Mvaßen, öfferitlicheu Wegeil und so fort geerntet, deren Nutzung) im Frieden meistgebend versteigert wurde.

Diese Obstmengen müssen dem Verbrauch möglichst uremtttd#» bar und zu billigen Preisen zur Versügmrg gestellt werderr.

Wir empfehlen Ihnen dringeird, beim Verkauf oder der

Weigerung deS der Gemeinde gehörigen Ödstes Händler und Aus- für Konservenfabriken auSzuschließerr und den Weiterverkauf des Obstes an die Händler etc. durch entsprechende Bedingungen bnm Verkauf zu verbieten.

Obst an Händler oder Konservenfabriken. soll Möglichst erst dann abgegeben werden, wenn der Vedärf der Privatverbraucher voll­ständig gedeckt ist.

Dem unsinnigen Ueberbieten der Käufer und der Steiger ec ist soweit alS ntöglich entgegenzutreten.

Gießen, den 16. Juli 1916.

GrvßherzoglicheS Kreisamt Gießen. _ gez. Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

etr.: Milzbrand in Hausen.

Der Milzbrand in der Schafherde in -Hausen ist erloschen. Gießen, dch 19. Juli 1916.

Gwßherzogliches Kreisamt Gießen. I B.: He mm erde.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 15. Juli wurden in hiesiger Stadt gesunden: 1 Tamenhandtasche, 1 Paar D-amenhanoschuhr. eine Brille, 1 Knabenstwhhur, 6 Portemonnaies mit Inhalt, eine Bwsche, 1 Trauring.

verloren: 1 Hundertmarkschein, 1 weiße gestickte Blufe, eine silberne Herrenulw mit ^erzipfel iveitz-violett-weiß, ein I^M^'k^^P Geldb^utelchen mit toeißenz Hörnrmg mit

in tv-elchem 5 1

Brosche mit wMarzem

schein, 1 Portenwnnais braun mit 11 Mark 45 Pfg.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belie­ben ihre Ansprüche alsbald bei uirs geltend *u machen.

Die Abholm^ der gefundenen Gegenstäarde kann an jedem Wochentag von 1113 Uhr vormittags und 45 llht naMntttagS ber Unterzeichneter Behörde, Zimm« Nr. 1, erfolgen Gießen, den 17. Juli 1916.

GwßherzoglicheS Polizeiamt Gießen. _ Hemmerde.

Bekanntmachung.

Vorzügen

Jüngere Muttersauen sind von der Abnahme auszufchließen. Gießen, den iL tznli 1916. 5265c

Oberhessiicher Bichhandelsverbaild _Der Vorsitzende: Skalweit.

Dienstuachrrchtcn des Großh. Kreisamw Gießen.

Der Großh. Kreisarzt, Medizinalwt Dr. Walger, ist vom 17. Juli bis 6. August beurlaubt. Er wird von Herrn Kreise assistenzarzt Tr. Schenck vertreten.

wöcherrtl. Uederflcht der Todesfälle l d. Stadt Siede«.

26. Woche. Vom 25. Juni bis 1. Juli 1916. Emwohnerzahl: angenommen zu 33 100 (intt. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitsziffer. 18,85/*,.

Nach Abzug von 5 Ortsfremden: 10,99"/^.

r» starben an

Zus

Er-

' wachsen«

Kinder

Altersschwäche

2 ( 1 )

2(1)

Keuchhusten

1

1

Tuberkulose

2(1)

2(1)

_

Llingenentzüudung Krankheiten des

1(D

1(1)

Ncrvensystenrs

1(1)

1 (1)

Krankheiten der Harnorgane

1

1

Krebs

2

2

Verunglückung

2(1)

2(1)

_

Summa: 12 (5) 10 (4)

- x -, l i (i)

A n m. : Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, Me viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.

Veröffentlichung des Großh. KretsgesuudheitSamts Gießen Dr. W a l g e r, Med.-Ratz

Rotationsdruck der Brühl'schen Untv.-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.